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Arbeitslosen Forum: Nebenkostenabrechnung bei Hartz 4 (der Abzugs Fall)

Nebenkostenabrechnung bei Hartz 4 (der Abzugs Fall)



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Autor Nachricht
usimons
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.2005 15:43    Titel: Nebenkostenabrechnung bei Hartz 4 (der Abzugs Fall)

Hallo Ihr alle,
nach einer Nebenkostenrückerstattung von 122,14 € aus dem Zeitraum vom 01.04.2004 bis 01.04.2005 habe ich massiven Ärger mit der Verwaltungsanstalt. Kurz zum geschehen: ab dem 01.04.2004 beschloss ich freiwillig meine Nebenkostenpauschale um schlappe 10,00 € zu erhöhen. Damit wollte ich für 2004 einer Nachzahlung vorbeugen. 2004 bezog ich komplett Arbeitslosenhilfe. Seit Jan. 2005 beziehe ich nun ALG II und habe die Erhoehung klar beibehalten. Als kürzlich die Verlängerung des ALG II anstand, verlangte man von mir die Vorlage des Mietvertrages der Nebenkostenabrechnung und einer Mietbescheinigung.
Blond und blauäugig wie ich bin legte ich alles brav vor. Anschließend erhielt ich von der A-Anstalt einen Bescheid über das ALG II wo mir auf einen Schlag die erstatteten Nebenkosten von 122,14 € komplett von den 345 € abgezogen wurden. Die A-Anstalt teilte mir frech mit das meine Nebenkosten als Neben bzw. Zuverdienst gewertet werden. (ich dachte ich spinne, dabei hab ich mir das doch eigentlich vom Mund abgespart)
Natürlich legte ich stink sauer wiederspruch ein. Dann sollte es noch dicker kommen. Nach drei Wochen teilte mir die A-Anstalt mit, das mein Wiederspruch abgelehnt wird. Und dann kamm es ganz dick : Noch drei Tage später erhielt ich wiederum eine neue Änderungsmitteilung über mein ALG II : Dort wird mir nun mitgeteilt das nun nach vorlage meiner Mietbescheinigung (diese umfasste meine komplette Miete einschließlich der erhöhten NK) meine komplette Miete von der A-Anstalt übernommen wird. Nun frage ich mich : warum hat die A-Anstalt mir nicht schon seit Beginn des Jahres meine komplette Miete gezahlt (unabhängig von den NK). Ich zahlte seit Januar 2005 ca. 26 € mehr als mir von der A-Anstalt angerechnet wurde. (ohne die 10 € NK) Kann ich dies Rückwirkend von der A-Anstalt verlangen und oder soll ich nicht besser direkt vorm Sozialgericht gegen die Klagen ????????? Übrigens der Gesamte Schriftverkehr mit denen liegt nachvollziehbar vor und läßt sich belegen.
Ich hoffe ich bin kein Einzelfall und für ein Paar Tipps wäre ich sehr dankbar. Emal: Usimons@hotmail.com Gruss aus Aachen -US-
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