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Gast
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Verfasst am: 26.10.2005 00:19 Titel: Nachzahlung |
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| Hallo in unserer Beadrfsgemeinschaft wurde der Bescheidt falsch berechnet sie haben den unterhalt der tochter von meiner Freundin mit angerechnet obwohl sie den nicht mehr bekommt. ( die 6 jahre sind um) Wir haben beim AA vor 3 monaten wiederspruch gegen diesen Bescheidt eingelegt. Jetzt meine Frage. Wenn es jetzt zu einer Nachzahlung kommt weil sie ja uns 106€ jeden monat zu viel berechnet haben, wird diese dann als einkommen gesehen und mit den laufendenkosten verrechnet?? Danke an alle. |
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Gast
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Verfasst am: 26.10.2005 15:56 Titel: |
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| Kann mir dazu keiner etwas sagen?? |
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Carola
Anmeldedatum: 15.10.2005 Beiträge: 210 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 26.10.2005 16:41 Titel: Keine Zahlung im Sinne von Einkommen |
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| Wenn eine Nachzahlung kommt, ist dies kein abzugsfähiger Betrag, da er aufgrund des Verschulden/ Fehlers vom Amt zustande gekommen ist. Dieses Geld fehlte Euch in der Vergangenheit. |
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Gast
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Verfasst am: 26.10.2005 20:37 Titel: |
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Danke Carola das sind ja mal sehr gute Nachrichten  |
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19.04.2005