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Arbeitslosen Forum: Nachzahlung

Nachzahlung



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Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 26.10.2005 00:19    Titel: Nachzahlung

Hallo in unserer Beadrfsgemeinschaft wurde der Bescheidt falsch berechnet sie haben den unterhalt der tochter von meiner Freundin mit angerechnet obwohl sie den nicht mehr bekommt. ( die 6 jahre sind um) Wir haben beim AA vor 3 monaten wiederspruch gegen diesen Bescheidt eingelegt. Jetzt meine Frage. Wenn es jetzt zu einer Nachzahlung kommt weil sie ja uns 106€ jeden monat zu viel berechnet haben, wird diese dann als einkommen gesehen und mit den laufendenkosten verrechnet?? Danke an alle.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.10.2005 15:56    Titel:

Kann mir dazu keiner etwas sagen??
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Carola



Anmeldedatum: 15.10.2005
Beiträge: 210
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 26.10.2005 16:41    Titel: Keine Zahlung im Sinne von Einkommen

Wenn eine Nachzahlung kommt, ist dies kein abzugsfähiger Betrag, da er aufgrund des Verschulden/ Fehlers vom Amt zustande gekommen ist. Dieses Geld fehlte Euch in der Vergangenheit.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.10.2005 20:37    Titel:

Danke Carola das sind ja mal sehr gute Nachrichten Very Happy
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