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| Arbeitslosen Forum: Muß ich 80,- Euro Bankzinsen angeben? |
Muß ich 80,- Euro Bankzinsen angeben?
-> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen
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| Autor |
Nachricht |
Kreuzberg4
Anmeldedatum: 06.12.2006 Beiträge: 44
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Verfasst am: 16.03.2011 10:40 Titel: Muß ich 80,- Euro Bankzinsen angeben? |
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Hallo,
ich habe auf mein "Vermögen" für das Jahr 2010 auf ein Tagesgeldkonto 80,- Euro Zinsen gutgeschrieben bekommen.
Muß ich das melden und wenn ja, wieviel darf ich davon behalten?
Tobias |
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1077 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 16.03.2011 11:02 Titel: |
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Ist Einkommen...... je anch dem evtl. 30€ Versicherungspauschale abzuziehen.... Melden musst du es auf jeden fall, ansonsten wäre es sozialbetrug und das würde dann bedeuten das du
1.) den Betrag zurückerstatten müsstest
2.) ein Bußgeldverfahren bekommen könntest/würdest
3.) eine Anzeige riskieren würdest
........
also melden und gut iss.
Gruß Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt. |
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Kreuzberg4
Anmeldedatum: 06.12.2006 Beiträge: 44
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Verfasst am: 17.03.2011 10:17 Titel: Zinsen |
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Danke Ziggi, auch wenn es eine schlechte Nachricht ist!
Ich habe diese 80,- Euro in 4 Teilen bekommen, also jedes Quartal 20,- Euro.
Ändert das was? Ich denke da an das "Zuflußprinzip" .
Und wenn es so ist, braucht man ja gar nicht sparen, die Zinsen bekommt dann ja der Staat
Ja, ich weiß, dafür bekomme ich ja auch Hartz4!
Aber man darf ja auch 100,-Euro im Monat zuverdienen, ohne das diese Summe verrechnet wird.
Tobias |
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1077 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 17.03.2011 10:25 Titel: |
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Ähm Kreutzberg4,
hast du im Jahre 2010 diese 4 eingänge denn an das Amt weitergereicht?
also Auszüge oder ähnliches dort hingegeben?
weil wenn nein, dann ist das Kind in den Brunnen gefallen.
Weiteres vorgehen? DjTermi, was sagst du dazu?
Soll er es angeben und sagen das er daran nicht gedacht hat, das er es hätte angeben müssen
oder .................
besser warten ob man von alleine drauf kommt( wegen Datenabgleich ist aber damit doch wohl zu rechnen) und dann den Ärger haben.
Gruß Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
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Du wirst von ihm nicht geliebt. |
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Kreuzberg4
Anmeldedatum: 06.12.2006 Beiträge: 44
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Verfasst am: 17.03.2011 17:51 Titel: Zinsen |
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@ Ziggi
nein, hab das dem Amt nicht gemeldet.
dachte echt, dass wegen 20,- Euro der Aufwand viel zu groß ist.
Für mich und auch fürs Amt!
Außerdem dachte ich, dass es einen Freibetrag gibt
na ja, mal sehen, was passiert...
Tobias |
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 17.03.2011 23:05 Titel: |
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Hallo,
Zinsen sind Einkommen im Sinne von § 11 SGB II und somit, im Monat des Zuflusses (also der Gutschrift auf dein Konto) auf die Leistungen anzurechnen. Allerdings ist bei allen Einkommensarten eine Einkommensbereinigung in Höhe von 30 Euro vorzunehmen, sofern diese Pauschale nicht bereits auf anderweitiges Einkommen verrechnet wird.
Gruss _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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Kreuzberg4
Anmeldedatum: 06.12.2006 Beiträge: 44
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Verfasst am: 18.03.2011 14:42 Titel: Zinsen |
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Hallo DjTermi,
heißt das nun, dass ich die 80,- Euro doch behalten kann, da ich diese Summe ja 4 Mal im Jahr a`20,- Euro gutgeschrieben bekommen habe?
Und das ist ja unter den 30,- Euro Einkommensbereinigung
Wenn ich Dich richtig verstehe, kann ich dann jeden Monat bis 30,- Euro Zinsen bekommen, ohne das ich diese wieder abgeben muß?
Gruss
Tobias |
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1077 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 18.03.2011 17:27 Titel: |
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Jo eigentlich dürfte das so sein....................
ABER
du hättest das in dem Monat wo es angefallen ist angeben müssen....!!!!!!!!! § 60SGB1 besagt das, auch wenn es ein "Bagatellbetrag" ist so hättest du ihn angeben müssen, in diesem Gesetz gibt es ja nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.
OK, in deinem Fall sind es "NUR" 20€ vier mal im Jahr aber was wenn es mehr sind? was wenn dein Vermögen auf dem Tagesgeldkonto zu hoch ist? ich weiss ja nicht wieviel das ist und wie Alt du bist....Ehrlich ist mir auch Egal aber danach richtet sich ja der freibetrag der als Vermögen gild. OK, wenn du dann noch erspartes für Anschaffungen dazurechnest, dann kann da was mehr sein iss aber nicht erheblich.
Gruß Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
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Kreuzberg4
Anmeldedatum: 06.12.2006 Beiträge: 44
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Verfasst am: 24.03.2011 13:45 Titel: Zinsen |
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Hallo Ziggi,
ich bin fast 60 Jahre alt und habe ein "Vermögen" von ca. 4.000,- Euro. Notgeld sozusagen.
Das habe ich auch angegeben und ist ja auch ganz legal.
Die Zinsen werden quartalsmäßig auf dem Festgeldkonto gutgeschrieben, ca. 20,- Euro.
Dann werde ich das mal in Zukunft angeben, für mich kein Problem, aber noch mehr Arbeit für das JobCenter
Gibt es ein Formular, wo ich es angeben kann, oder schreibe ich es formlos hin?
Vielen Dank! |
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1077 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 25.03.2011 09:04 Titel: |
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Hallo Kreuzberg4,
jo das iss ne gute Idee mit dem Angeben, ich würde mal mit der SB reden und anfragen ob sie das jedesmal nachgewiesdenhaben mag oder ob ihr das als einmalige (Schriftlich Festgehltene) mitteilung langt.
Also wäre ich es, und sie würde nachweise (mitteilungen) haben wollen, dann würde ich ihr den Auszug oder die "Rendite auszahlbescheinigung" wie auch immer die Heisst) in kopie zukommen lassen am besten durch Boten welcher sich notiert wann wem gegeben oder via Einschreiben, Fax mit Nachweissichrem Sendeprotokoll........halt nachweisbar.
Lieben Gruß Siggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
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19.04.2005
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