Es ist möglich das die Behörde mit der ALGII - Software Zahlungen an Drittempfänger (zb. für die Miete) einrichtet. In der Sozialhilfe war dies die gängige Praxis. Da man aber nun der Meinung ist das man die Bürger damit qausi entmündigt, wird dies nur noch gemacht, wenn der Leistungsempfänger dies ausdrücklich wünscht oder aber, wenn "das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist". Also bereits Mietschulden aufgelaufen sind.
Mietnomaden sind ein heisses Thema. Niemand möchte der Vermieter sein und sich von solchen Leuten in den Ruin treiben lassen. Das hat es alles schon gegeben
19.04.2005
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