Meine bekannte hat in der vergangenheit zuwenig geld bekommen....die wiederspruchsfrist von 1nem monat ist leider abgelaufen...ich hatte im hinterkopf das man trotzdem wiederspruch einlegen kann....wie hieß dieser paragraph bez.wohin muss man diesen schicken...
Der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X setzt keinen Widerspruch voraus. Das Widerspruchsverfahren gilt auch nur für Leistungsbescheide, bei denen die Widerspruchsfrist (1 Monat nach Bekanntgabe) noch nicht abgelaufen ist. Als Folge kann ein Arbeitsloser praktisch "jederzeit" gegen einen fehlerhaften Bescheid vorgehen. § 40 Abs. 1 SGB II verweist auf das Zehnte Buch des SGB und damit auch auf § 44 SGB X. Damit ist die "Rechtsbrücke" zum Überprüfungsantrag gegeben. Über die Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die zuständige Behörde
_________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
19.04.2005
Ich möchte hier noch mal auf den Vorteil der kostenlosen Registrierung hier im Forum hinweisen.
Registrierte Benutzer bekommen neben vielen anderen Funktionen auch automatisch eine Nachricht wenn eine Antwort auf einen Forenbeitrag eingegangen ist.
Hier könnt Ihr euch kostenlos registrieren --> Registrieren
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.