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TorKnoll



Anmeldedatum: 18.11.2010
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 30.03.2011 11:55    Titel: Mehrbedarf

hallo

schreibe für meine cousine
sie bekommt eine kleine erwerbsminderrungsrente und zusätzlich alg2...ihre miete wird komplett übernommen da angemessen...nun meine frage sie hat warmwasser durch dezentrale versorgung...boiler....wie sieht das nun mit einem mehrbedarf aus......weiss jemand was und wie man das beantragen muss

danke euch
torsten
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Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1077
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 30.03.2011 23:00    Titel:

Hallo TorKnoll,

Zitat:
einem mehrbedarf
Question

also das ist kein mehrbedarf sondern ab inkrafttreten des "neuen" alg2
gehört es in die Unterkunftskosten....
Zitat:
Der neue § 20 Abs. 1 SGB II soll wie folgt lauten:

"(1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben."

Damit ist klar, das die zentralen oder dezentralen Warmwasserkosten NICHT zur Regelleistung gehören, sondern zu den Kosten der Unterkunft und Heizung laut § 22 SGB II gehören und für die gilt der Satz 1 Abs. 1 des § 22 SGB II: "(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind."
Quelle und weiterlesen
somit sollte deine Cousine sofern das Warmwasser nicht in der nächsten Bescheidung ( welche ja eigentlich von Amtswegen zum 01.04.2011 spätestens aber innerhalb der nächsten 14 Tage also bis zum 15April erstellt sein müssten) einen Wiederspruch oder übeprüfungsantrag stellen wegen der erhöhung der Unterkunftskosten, durch die neue Gesetzgebung, Warmwasser...angleichung und so....auch darauf achten das es die Nachztahlung der 5€ rückwirkend ab 01.01.2011 ( somit 20€ je person [4*5]) gibt, wenn nicht auch da etwas Alarm schlagen.....


Einziges Problem hierbei = das "Neue" überarbeitet Gesetz ist erst am 29.03.2011 Veröffentlicht worden, somit sind die weisungen noch nicht raus und es ist noch etwas Gedult gefragt.....

LG Ziggi
_________________
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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