Google
  Web www.flunk.de
Navigation
Foren Übersicht
Hartz 4

Alle Unterforen
Hartz 4 Forum
ALG1
Neureglungen
Stellenanzeigen
Schulden Forum
Ankündigungen Wichtiges


Off Topic Bereich
Neuigkeiten
Tauschen
Verschenken
Spartipps

Linkpartner:
Arbeitslosigkeit www.hartz4.info

Werbung auf www.flunk.de infos auf
www.lff-marketing.de

Webkatalog
Seitenübersicht


Werbung buchen

Werbeplätze



Weitere Themen
Allgemeines Forum
Suchmaschinen Themen
Dominikanische Republik
Homepage Erstellung
Arbeitslosen Forum: max. gehalt bei beschäftigungszuschuss?

max. gehalt bei beschäftigungszuschuss?



-> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen

 
     
 
Autor Nachricht
neonballrooms



Anmeldedatum: 31.08.2010
Beiträge: 2
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.08.2010 19:57    Titel: max. gehalt bei beschäftigungszuschuss?

hallo,

ich beziehe zur zeit algII und habe nun die möglichkeit einen neuen job zu bekommen. da die firma aber gerade erst neu gegründet würde, kann sie kein komplettes gehalt zahlen.

meine frage: wenn man den beschäftigungszuschuss bei der arge beantragen würde, gibt es dann ein max. gehalt, bei dem die arge bezuschusst oder ist es bei einem gehalt jeglicher höhe möglich, die bezuschussung zu bekommen?

danke für antworten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
www.hartz4.info automatische Forenwerbung






Verfasst am:     Titel: Werbung


Forenregeln

Wichtiger Hinweis zur Nutzung dieses Forum. Bitte lesen
01.02.2007 Datenschutzerklärung/Nutzungsbedingungen
Grüße Flunk

Nach oben
Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1046
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 31.08.2010 21:07    Titel:

Kann dein anliegen nicht verstehen? wärst du bitte so lieb es mal anderst zu umschreiben, Danke.

Gruß Ziggi
_________________
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Corica



Anmeldedatum: 13.11.2007
Beiträge: 531
Wohnort: Hameln

BeitragVerfasst am: 31.08.2010 21:17    Titel:

[quote="Ziggi"]Kann dein anliegen nicht verstehen? wärst du bitte so lieb es mal anderst zu umschreiben, Danke.

Gruß Ziggi[/quote]
hi ziggi !
ich glaube sie meint ob die firma einen zuschuss
bekommt bei einer einstellung.
lg dieter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name
Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1046
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 31.08.2010 21:36    Titel:

Zitat:
hi ziggi !
ich glaube sie meint ob die firma einen zuschuss
bekommt bei einer einstellung.
lg dieter


Ja Dieter,
das glaub ich auch aber die Fragestellung ist mir zu verworren.

kann man ja auch klartext schreiben.

Gruß Ziggi
_________________
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Melinde
Moderator


Anmeldedatum: 05.11.2005
Beiträge: 3511
Wohnort: Limburg-Weilburg

BeitragVerfasst am: 31.08.2010 22:00    Titel:

Hallo neonballrooms

Du meinst sicher den Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II.
Alles wissenswerte dazu kannst du in der Anlage zur HEGA-05-2010 nachlesen.

Dann gibt es noch den Eingliederungzuschuss nach § 217 SGB III, alles wissenswerte dazu findest Du hier

Der Firmeninhaber sollte sich deshalb mit dem Arbeitgeberservice der zuständigen ARGE bzw. BA in Verbindung setzen und sich beraten lassen.

Gruss
_________________
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.

Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
neonballrooms



Anmeldedatum: 31.08.2010
Beiträge: 2
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.08.2010 23:57    Titel:

entschuldigung, wenn meine frage mißverständlich war.

was ich wissen möchte:

wie hoch darf der arbeitgeber mein gehalt ansetzen, so dass ein zuschuss seitens der arge bewilligt wird. gibt es eine gehaltsgrenze, ab wo die arge den zuschuss ablehnt, weil das gehalt zu hoch ist? ich könnte mir vorstellen, dass der arge die bezuschussung ab einer gewissen betragsgrenze zu hoch wird und somit ablehnt bzw. von vorne herein ein maximales gehalt vorgibt.

hoffe, dass es nun verständlich genug ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Melinde
Moderator


Anmeldedatum: 05.11.2005
Beiträge: 3511
Wohnort: Limburg-Weilburg

BeitragVerfasst am: 01.09.2010 00:51    Titel:

Hallo neonballrooms

Lohn- oder Gehaltsgrenze in € ist mir nicht bekannt.
Was unter berücksichtigungsfähigem Arbeitsentgelt zu verstehen ist beschreibt der Kommentar zum § 220 SGB III so:

"....Beim laufend gezahlten Arbeitsentgelt wird zwar grundsätzlich an das individuell an den geförderten Arbeitnehmer bezahlte Entgelt, jedoch zusätzlich und gleichsam als Obergrenze an das vom Arbeitgeber „regelmäßig gezahlte” Arbeitsentgelt angeknüpft, das im Rahmen der Betriebsüblichkeit an nicht geförderte Beschäftigte gezahlt wird.
Das bedeutet, wenn das individuelle Entgelt höher sein sollte als das betriebsübliche für vergleichbare Tätigkeiten, würde es bei dem betriebsüblichen Entgelt bleiben.
Außerdem bilden ggf. Tarifentgelte oder bei Fehlen einer tariflichen Regelung auch die ortsüblichen Entgelte eine Obergrenze. Schließlich darf auch kein Arbeitsentgelt zugrundegelegt werden, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitsförderung übersteigt. Dies ist nach § 341 Abs. 4 die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung "
Teilzitat aus: Nomos LPK SGB III zum § 220 SGB III

Gruss
_________________
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.

Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
19.04.2005
Ich möchte hier noch mal auf den Vorteil der kostenlosen Registrierung hier im Forum hinweisen.
Registrierte Benutzer bekommen neben vielen anderen Funktionen auch automatisch eine Nachricht wenn eine Antwort auf einen Forenbeitrag eingegangen ist.

Hier könnt Ihr euch kostenlos registrieren --> Registrieren

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen     -> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen  
Seite 1 von 1

 
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
Index Übersicht

Anzeigen

Login für Hartz 4 Forum
Benutzername:

Passwort:
Bei jedem Besuch automatisch einloggen: Profil

Nachrichten Ordner
Einloggen, um private Nachrichten zu lesen

Forum Durchsuchen
Registrieren


Empfehlungen
 
 
Hier die Übersicht der alten Seiten im Hartz 4 Forum seit dem 18.04.2005


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de

Anti Bot Question MOD - phpBB MOD gegen Spambots
Vereitelte Spamregistrierungen: 10835


Fußzeile: Impressum - Datenschutzerklärung/Nutzungsbedingungen