| Navigation |
Foren Übersicht
Alle Unterforen
Off Topic Bereich
Linkpartner:
Werbung auf www.flunk.de infos auf
Werbung buchen
|
|
|
| Arbeitslosen Forum: LSG-Entscheidungen zur Eingliederungsvereinbarung |
LSG-Entscheidungen zur Eingliederungsvereinbarung
-> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen
| |
| Autor |
Nachricht |
Ralf Hagelstein Site Admin

Anmeldedatum: 11.12.2005 Beiträge: 2337 Wohnort: Hamburg
|
Verfasst am: 22.02.2007 20:46 Titel: LSG-Entscheidungen zur Eingliederungsvereinbarung |
|
|
Erhellend finde ich folgenden Beschluß des LSG-BW.
Auszug:
| Zitat: | Landessozialgericht Baden-Württemberg
L 13 AS 4160/06 ER-B
22.01.2007
...
Grundsätzlich muss eine Eingliederungsvereinbarung bestimmen, welche der in § 16 SGB II aufgeführten Leistungen der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält sowie welche Eigenbemühungen, in welcher Intensität und Quantität dem Hilfebedürftigen obliegen und in welcher Form er diese Eingliederungsbemühungen nachweisen muss. Ebenso wie die Eigenbemühungen des Hilfebedürftigen zu konkretisieren sind, sind auch die Leistungen, die der Hilfebedürftige nach § 16 SGB II zur Eingliederung vom Träger erhalten soll, verbindlich und konkret zu bezeichnen. Als vereinbarungsfähige Leistungen zur Eingliederung kommen dabei von vornherein nur solche in Betracht, die im Ermessen des Trägers stehen, auf die also kein Rechtsanspruch besteht (vgl. § 53 Abs. 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X)).
..
Grundsätzlich sind nur solche den Hilfebedürftigen treffenden Verhaltenspflichten vereinbarungsfähig, die einen Bezug zum Ziel der Eingliederung in Arbeit haben und bei deren Weigerung zur Erfüllung es gerechtfertigt ist, die Leistung abzusenken (vgl. § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b SGB II). | Quelle: Sozialgerichtsbarkeit
Ähnlich auch das LSG Hessen vom 21.02.2007: Hessisches Landessozialgericht _________________ "Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
 |
|
| Nach oben |
|
 |
www.hartz4.info automatische Forenwerbung
|
|
| Nach oben |
|
 |
|
19.04.2005
Ich möchte hier noch mal auf den Vorteil der kostenlosen Registrierung hier im Forum hinweisen.
Registrierte Benutzer bekommen neben vielen anderen Funktionen auch automatisch eine Nachricht wenn eine Antwort auf einen Forenbeitrag eingegangen ist.
Hier könnt Ihr euch kostenlos registrieren --> Registrieren
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
|
Index Übersicht
|
|
|
| Anzeigen |
Login für Hartz 4 Forum
Nachrichten Ordner
Registrieren
|
|
|