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Arbeitslosen Forum: Lohnfortzahlung bei Krankheit erst ab der 5.Woche

Lohnfortzahlung bei Krankheit erst ab der 5.Woche



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Flunk
Site Admin


Anmeldedatum: 15.04.2005
Beiträge: 781
Wohnort: Thalheim im Erzgebirge

BeitragVerfasst am: 21.11.2007 18:40    Titel: Lohnfortzahlung bei Krankheit erst ab der 5.Woche

Also das wusste ich auch noch nicht.

Ein Bekannter von mir ist einer ganz schönen Lumperei eines Zeitarbeits Unternehmens aufgessen.

Aus der Not heraus ist er von einem Arbeitsvermittler schön mit Vermittlungsgutschein zu einem wahrscheinlich befreundeten Zeitarbeitsunternehmen vermittelt worden.

Der erste Einsatz war noch Ortsnah und dauerte eine Woche.
Dann sollte mein bekannter auf große Fahrt durch die Republik .
Da er aber kein Geld hatte diese Tour mit dem eigenen Auto zu finanzieren und die Zeitarbeitsfirma wohl nicht so schnell Geld flüssig machen konnte hatte man ihm nahegelegt erst einmal zum Arzt zu gehen und sich eine Krankmeldung geben zu lassen .

Natürlich war es meinem Bekannten unwohl bei der Sache aber um sich gerade in der Anfangszeit Ärger zu ersparen ging er zum Arzt und der schrieb in auch krank.

Mit der ersten Lohnabrechnung kam dann auch prompt die Überraschung.
Es fehlte das Geld für Krankheitstage.
Den Chef angesprochen meinte dieser das man in den ersten 4 Wochen der Betriebszugehörigkeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den neuen Arbeitgeber hat.
Er kann bei seiner Krankenkasse für die Krankheitstage Krankengeld beantragen.

Wir konnten das gar nicht glauben aber es scheint doch wohl richtig zu sein.

Denn laut § 3 EntgFG "Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)"

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/BJNR106500994.html

Gilt eine Wartezeit von 4 Wochen in der der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leisten muss. Es sei denn die Entgeltfortzahlung ist vertraglich geregelt.

Mein Bekannter ist nun wieder auf Auswärts Montage und hat nun nur schlecht Zeit das mit der Krankenkasse zu regeln.

Also passt auf wenn euch eurer Arbeitgeber, eure Zeitarbeitsfirma , mangels Aufträge , in den ersten 4 Wochen der Betriebszugehörigkeit zum Arzt schickt .
Da steckt die Lumperei hinter, die zum einem die Allgemeinheit bezahlt (Arztkosten ) und euch unnötige Lauferreien beschert.

Ich habe diesen Misstand auch auf einer meiner anderen Seiten veröffentlicht: Arrow Krank in den ersten 4 Wochen
Wer Lust und Zeit hat kann ja gerne die Links in Social Bookmark Dienste MR. Wong und co oder andere Themenähnliche Foren und Weblogs taggen posten bloggen Very Happy
Damit nicht noch mehr auf diesen miesen Trick der schwarzen Schafe unter den Zeitarbeitsfirmen reinfallen.

Grüße Flunk
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Melinde
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Beiträge: 3517
Wohnort: Limburg-Weilburg

BeitragVerfasst am: 21.11.2007 23:05    Titel:

Hallo Flunk
Das mit der Krankenkasse ist innerhalb einer Frist von zu regeln.
Schau mal in SGB V § 49 (1) 5.
Ruhen des Krankengeldes

(1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht,
1. soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten; dies gilt nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt,
2. solange Versicherte Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Anspruch nehmen; dies gilt nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Elternzeit eingetreten ist oder das Krankengeld aus dem Arbeitsentgelt zu berechnen ist, das aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung während der Elternzeit erzielt worden ist,
3. soweit und solange Versicherte Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld beziehen,
3a solange Versicherte Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld beziehen oder der Anspruch wegen einer Sperrzeit nach dem Dritten Buch ruht,
4. soweit und solange Versicherte Entgeltersatzleistungen, die ihrer Art nach den in Nummer 3 genannten Leistungen vergleichbar sind, von einem Träger der Sozialversicherung oder einer staatlichen Stelle im Ausland erhalten,
5. solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt,
6. soweit und solange für Zeiten einer Freistellung von der Arbeitsleistung (§ 7 Abs. 1a des Vierten Buches) eine Arbeitsleistung nicht geschuldet wird.


Wäre also dringendst zu erledigen sonst geht das Geld auch noch flöten.
Krankmeldung bei Kasse abgeben können auch andere als er selber.
Gruss
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Flunk
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Beiträge: 781
Wohnort: Thalheim im Erzgebirge

BeitragVerfasst am: 22.11.2007 10:41    Titel:

Ich bin jetzt nicht auf dem Laufenden wie mein Bekannter bzw. deren Frau es geregelt haben.

Auf jeden Fall wurde die Arbeitsunfähigkeit nicht innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit gemeldet, weil er ja davon ausging das Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht.
Aufmerksam darauf gemacht durch den Arbeitgeber wurde er ja erst beim Aufzeigen der Unstimmigkeit der Lohnabrechnung.

Wie soll ein normaler Arbeitnehmer auch an so ein Wissen kommen. Das hätte doch der Arbeitgeber sagen sollen . Dann wäre mein Bekannter aber sicherlich nicht zum Arzt gegangen und der Arbeitgeber hätte die Wartezeit bezahlen müssen.

Bin mal gespannt was daraus wird. Im schlimmsten Fall ist das Geld dann weg.

Grüße Flunk
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Melinde
Moderator


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Beiträge: 3517
Wohnort: Limburg-Weilburg

BeitragVerfasst am: 22.11.2007 18:41    Titel:

Hallo Flunk
Auch wenn es mit dieser Frist eigentlich schon zu spät ist trotzdem Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen und fragen was er denn jetzt machen soll.
Denen die ganze Angelegenheit aber nicht so erklären das der Arzt eine "Wunschkrankmeldung" gemacht hat, da kann er nämlich bös Ärger bekommen.
Bei den Krankenkassen kann man durchaus Glück haben und es wird auch mal kulanter reagiert als man denkt. Ich habe da schon gute wie auch üble Erfahrungen gemacht.
Gute: Beratung bezüglich Wortwahl auf Rezept für Kontaktlinsen bei speziellem Sehfehler wegen voller Kostenübernahme.
Üble: Unangekündigte vollständige Streichung der Gelder für eine Schwangere weil da vor vielen vielen Jahren mal eine Rechnung offen geblieben ist. (Wurde durch einen entsprechenden "Auftritt in der Geschäftsstelle" Laughing innerhalb 2 Tagen reguliert.)
Er soll einfach mal versuchen was noch zu retten ist.
Gruss
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