| Navigation |
Foren Übersicht
Alle Unterforen
Off Topic Bereich
Linkpartner:
Werbung auf www.flunk.de infos auf
Werbung buchen
|
|
|
| Arbeitslosen Forum: Kündigung in Probezeit / Probleme mit Resturlaub |
Kündigung in Probezeit / Probleme mit Resturlaub
-> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen
| |
| Autor |
Nachricht |
Mr_Eyeballz
Anmeldedatum: 14.02.2007 Beiträge: 34
|
Verfasst am: 27.10.2008 14:45 Titel: Kündigung in Probezeit / Probleme mit Resturlaub |
|
|
Hallo Leute,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgendes ist passiert.
Ich bin am 05.10.08 krank geworden. Leider wird dies auch noch ein paar Wochen anhalten. Habe mich natürlich sofort Krank gemeldet beim AG etc.
Am 14.10.08 habe ich dann die Kündigung fristgerecht zum 31.10.08 von meinem AG bekommen (meine Probezeit war vom 01.05.08 - 01.11.0
Da ich aber noch krank geschrieben bin konnte ich die mir zustehenden Urlaubstage natürlich nicht nehmen. Nun meine Frage. Habe ich das Recht auf Auszahlung?
Währe für schnelle Hilfe dankbar! |
|
| Nach oben |
|
 |
www.hartz4.info automatische Forenwerbung
|
|
| Nach oben |
|
 |
DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
|
Verfasst am: 27.10.2008 17:23 Titel: |
|
|
Hallo,
das auszahlen von Urlaub ist nur im Ausnahmefall möglich. Wenn z.B. die Kündigungsfrist kürzer wie der Urlaubsanspruch ist.
Bundesurlaubsgesetz
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vor-rang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
(2)
(3)
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
|
| Nach oben |
|
 |
|
19.04.2005
Ich möchte hier noch mal auf den Vorteil der kostenlosen Registrierung hier im Forum hinweisen.
Registrierte Benutzer bekommen neben vielen anderen Funktionen auch automatisch eine Nachricht wenn eine Antwort auf einen Forenbeitrag eingegangen ist.
Hier könnt Ihr euch kostenlos registrieren --> Registrieren
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
|
Index Übersicht
|
|
|
| Anzeigen |
Login für Hartz 4 Forum
Nachrichten Ordner
Registrieren
|
|
|