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| Arbeitslosen Forum: Kontoüfändung |
Kontoüfändung
-> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen
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| Autor |
Nachricht |
Tihas
Anmeldedatum: 05.11.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: 05.11.2010 16:58 Titel: Kontoüfändung |
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Hallo ich habe folgendes Problem mein Konto wurde gepfändet nun habe ich mir ein P-Konto zugelegt. Das war am 14.10.2010 am den Tag habe ich meine Alten Konten auch gekündigt (SOFORT KÜNDIGUNG), nun sehe ich heute das mein Lohn auf das alte Konto rauf gegangen ist. 100€ Nebenverdienst, was kann ich da machen? Eigendeich sollte das Konto ja gekündigt sein seit dem 14. Wir das Gel zurück geschickt? Der Lohn steht auch in mein HArz4 bescheint drin .
Bitte um Rat |
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1077 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 05.11.2010 21:07 Titel: |
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Kommt wohl ein wenig auf die Bank an.
Mein rat:
Gehe am nächsten Banktag zu der Bank und frage dort nach wie diese mit diesen Geldern zu verfahren hat, eigentlich gibt es drei möglichkeiten.
1.) Bank legt Geld auf Sammelkonto bis das jemand es abholt der berechtigt ist ( du oder einzahler/überweiser)
2.) Bank schikt Geld zu Überweiser zurück ( glaub ich aber nicht)
3.) Bank verteilt Geld unter Gläubigern.
Nun, wenn erster Fall, dann geh zu deinem Argbeitgeber frag ihn ob er das Geld zurückfordern kann wegen versehentlicher falschbuchung ( sollte deinem AG das NEUE konto schon länger bekannt gewesen sein, dann muß er das ausbaden) und dir dein Gehalt gleich geben oder überweisen.
Solltest du das Geld Dringend benötigen also nicht warten können:
Nun, wenn der AG und die Bank sich da etwas quer stellen erbitte das man dir das schriftlich gibt ( das es länger dauern kann) und frage bei der ARGE nach, ob du evtl. ein Dahrlehn wegen des missgeschikes haben könntest und sieh was geht.
ABER wenn du ne Kontopfändung hast, sind ja schulden da, ok wenn diese zu sehr drücken sollte dir ne schuldnerberatung Helfen diese schulden zu sortieren und zu koordinieren.
Die Gläubiger (sofern mehrere) zu beruhigen und wenn es ganz viel schulden sind: ne Insolvenz in betracht ziehen.
Das wären also meine gedanken zu schulden und prikären situationen.
Hierbei ist die ARGE evtl. auch gefordert, denn das gehört zu deren aufgabe dir da behilflich zu sein, also der/die Fallmanager/in.
Gruß Und trotz allem ein erholsames Wochenende Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt. |
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Tihas
Anmeldedatum: 05.11.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: 05.11.2010 21:13 Titel: |
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| Danke erst mal für deine Antwort. Nur em sollte das Konto nicht schon längst inaktiv sein durch meine Kündigung? Den es Fallen immer noch die Kontoführungsgebühren an. Und dich wichtigste Frage kann der Überweser das Geld zurück buchen lassen? Auch wen eine Pfändung drauf ist? |
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1077 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 06.11.2010 17:31 Titel: |
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Eigentlich kann der Überweiser das Geld zurückholen, das Kostet aber Geld, da es ja eigentlich kein Bankfehler ist.
Wenn es mein Konto gewesen Wäre, hatte ich dir ja schon geschrieben wie verfahren gut sei.
Ich Denke, meistens ist der Beste weg, der direkte.
OK, geh am Montag zu deiner Bank und erbitte aufklärung wo sich das Geld jetzt befindet ( rückgebucht bei Arbeitgeber, auf "Parkkonto" oder auf denm Weg zu Gläubigern( was eigentlich nicht rechtens wäre).
Du hast laut Gesetz ein Anspruch auf auskunft ( zur not Innenrevision anfragen) und ein recht das du innerhalb von ca. zehn Werktagen zugriff auf deinen Geldeingang (zumindest bis zur Pfändungsfreigrenze) zur not da bei Gericht freischaltung. Da aber das Konto gelöscht ist, hast du ein recht darauf, dass das fehlerhaft gebuchte Geld rückgebucht oder wenn das Neue Kto bei der selben Bank ist, umbuchung auf das neue Kto.
Hoffe das hilft dir, also warte das WE ab und geh mal zur Bank!
Gruß Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
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19.04.2005
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