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| Arbeitslosen Forum: Kinderzuschlag zurückzahlen???! |
Kinderzuschlag zurückzahlen???!
-> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen
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Nachricht |
ich_bin_neu_hier_28
Anmeldedatum: 18.08.2006 Beiträge: 84
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Verfasst am: 01.10.2011 09:37 Titel: Kinderzuschlag zurückzahlen???! |
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Hallo ich hoffe das ist das richtige Forum hier:
heute war ein Brief drin von der Kindergeldkasse, wir sollen doch bitte den Folgeantrag ausfüllen um zu prüfen, ob wir noch Anspruch haben.
Der erste Antrag lief von Januar bis Ende Juni 2011. Als Berechnungsgrundlage wurde wohl das Einkommen als wir noch von Hartz 4 bekommen haben.
Dort haben wir jeweils 110 Euro pro Monat bekommen. Nun sollen wir wieder die Einkommensnachweise von Januar bis einschließlich September einreichen, damit halt geprüft werden kann ob es uns noch zusteht oder wir etwas zurückzahlen müssen???!!
Warum wollen die jetzt wieder die Einkommensnachweise von Januar bis Juni, wenn dieses mit als Berechnungsgrundlage genommen wurde?
Ich hatte im Internet durchgerechnet, dass wir nun aufgrund unserer finanziellen Situation keinen mehr bekommen werden und habe aufgrund dessen keinen neuen Antrag mehr gestellt.
Ich hoffe es wurde alles verstanden und jemand kann mir vielleicht schnell helfen.......die geben uns nur 2 Wochen Zeit |
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Freddy
Anmeldedatum: 01.11.2011 Beiträge: 2
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Verfasst am: 01.11.2011 18:38 Titel: |
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Hi!
Naja, Kinderzuschlag bekommst du ja nur wenn du auch im Hartz 4 oder entsprechend Minderverdiener bist.
Bist du vor Juni wieder in Arbeit gekommen, dann steht dir evtl. schon vorher kein Kinderzuschlag mehr zu.
Hast du denen also keine Nachricht gegeben dass du wieder in Arbeit bist und hast für Zeiten Kinderzuschlag kassiert in denen dir der nicht zugestanden ist, dann musst du natürlich zurück zahlen, das wollen sie jetzt prüfen.
LG |
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ich_bin_neu_hier_28
Anmeldedatum: 18.08.2006 Beiträge: 84
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Verfasst am: 03.01.2012 12:41 Titel: |
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alles war bekannt........wie der kgz berechnet wurde ist uns bisher unklar. die arge hat dem arbeitsamt unsere daten übermittelt, danach haben die wohl den kgz berechnet
eine berechnung liegt uns bisher auch nicht vor auch nach 2 maliger aufforderung nicht
nun ist es so wir haben einen brief bekommen am 18.12. wir sollen das geld doch bitte zurückzahlen von einem halben jahr 660 euro mit dem hinweis, dass ein widerspruch innerhalb eines monats zulässig ist. diesen haben wir auch geschrieben
am 29.12.2011 wohlgemerkt kam schon ein brief vom forderungsmangement wir sollen das geld zurückahlen plus zinsen
bei der kindergeldkasse hat man gesagt wir sollen schon mal das geld zahlen, den widerspruch zu beaqrbeiten dauert schon mal 6 wochen???!
das bedeutet das forderungsmanagement fordert uns nach 2 wochen schon auf das geld plus zinsen zu begleichen obwohl uns eine 1 monatige widerspruchsfrist zusteht?
bei der kindergeldkasse sagte man uns, wir sollen das geld schon mal bezahlen und wenn der widerspruch bearbeitet ist und dieser rechtens ist gibt es geld zurück? |
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1077 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 03.01.2012 20:47 Titel: |
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Antworten kann man, wenn man alle infos hat,
hier sehe ich aber nur Teilinfos, welche Bescheide kamen, wann hat wer nen Antrag auf KG-zuschlag gestellt und vorallem, was habt ihr von wem Bekommen! und was davon wurde wo angerechnet....
Ja und wenn man den Zuschlag auf dem Kto hat, merkt man das denn nicht? Nun ist auch wichtig, als Einkommen erzielt wurde, wer hat dann der KG-Kasse mitgeteilt das nun die Einkünfte sich verändert haben.....
ooder hat das JC die Gelder bekommen und abgerechnet?
So und wenn das dann mal klar ist, kann man versuchen ein Licht in das Dunkel zu bringen.....
Mit halbwahrheiten ist hier wohl nicht gedient!
Ja und bei wem hattet ihr Wiederspruch eingelegt, warum und so....
noch vioel tzu viele Fragen offen um auch nur eine Antwort geben zu können...
Gruß Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt. |
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19.04.2005
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