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Silke
Anmeldedatum: 07.08.2006 Beiträge: 18
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Verfasst am: 07.08.2006 17:24 Titel: Kinder von 18-25. die selbst für ihren Unterhalt aufkommen |
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Mein Sohn ist 19 Jahre alt und hat seine Ausbildung gerade beendet.Er ist erst einmal von seinem Betrieb übernommen wurden.
Bislang zählte er nicht zu unserer BG.
Da ich Hartz 4 erhalte soll nun sein Einkommen mit angerechnet werden .
Es ist aber so, dass mein Mann nicht der leibliche Vater ist und er bei der Oma ein Zimmer bewohnt. Im Gesetz steht, dass Kinder unter 25 mit zur elterlichen BG. gezählt werden, wenn sie ihren Bedarf nicht mit eigenen Mitteln decken können. Dieses ist aber der Fall. Hat irgend jemand eine ähnliche Situation und kann mir einen Rat geben?
MfG:Silke |
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 07.08.2006 23:57 Titel: |
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Hallo Silke
Dein Sohn zählt nicht zur Bedarfsgemeinschaft und ist auch nicht zum Unterhalt verpflichtet, sein Einkommen darf nicht angerechnet werden.
Hier soll wohl schonmal das praktiziert werden was früher bei der Sozialhilfe galt, mit Hartz IV aber abgeschafft wurde.
Schau mal hier, das ist ähnlich gelagert:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-hartz-4/ftopic2612.html
Gruß _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com |
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Silke
Anmeldedatum: 07.08.2006 Beiträge: 18
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Verfasst am: 09.08.2006 16:46 Titel: |
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Hallo Melinde,
vielen Dank für diese Antwort. Jetzt bin ich schon etwas beruhigter.
Man gab mir nämlich auf dem Arbeitsamt die Antwort , dass es jetzt eben so wäre. Der Lohn meines Sohnes sollte mit meinem Harz 4 zusammen verrechnet werden und ich sollte dann unter Umständen nichts mehr bekommen. Nur er erhält ja gerade mal soviel Geld, dass es für seinen eigenen Lebensunterhalt reicht und seine Kosten für Pkw, Benzin und Versicherungen deckt.
Danke nochmals .
MfG. Silke  |
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DAS BUCH
Anmeldedatum: 10.08.2006 Beiträge: 12 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 10.08.2006 02:23 Titel: |
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leider muss ich euch enttäuschen, seit 1.8. werden im haushalt lebende kinder bis 25 mit zur BG gerechnet und voll angerechnet.auch ausziehen dürfen sie nur wenn sie keine leistungen von jobcenter beziehen, also selbstständig ihren lebensunterhalt bestreiten.
ich könnt da storys erzählen da sträuben sich einem die haare.
19 jahre alter junge, eltern auf gut glück ausgewandert nach schweden, ohne abmeldung als touristen, also blind rein.
der junge sitzt hier und bekommt kein geld weil er nicht nachweisen kann das seine eltern nicht mehr das sind.job bekommt er nach 400 bewerbungen auch nicht und die mutter ist ( eigendlich zu recht) der auffassung er sei volljährig und nicht mehr ihr problem das sie sich ausserhalb deutschlands verwirklichen will.
da versucht mal jemand was zu raten...
mir fiel da nix mehr ein. _________________ Ich werde so lange leben, bis jeder bekommen hat was er mir angetan hat,lol! Ohmann ich werde noch um die 400 jahre leben müssen! |
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Silke
Anmeldedatum: 07.08.2006 Beiträge: 18
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Verfasst am: 11.08.2006 15:14 Titel: |
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Ich glaube mal nicht dass man diese Kinder so ohne weiteres mit heranziehen kann. Es kann nicht sein dass der Lohn meines Sohnes voll angerechnet wird und ich nichts mehr bekomme. Er gibt keinen Cent ab, da er für seinen Unterhalt voll alleine gerade steht. Warum soll er mit seinem Geld die Familie eines Mannes ernähren, der nicht sein leiblicher Vater ist. Er hatte ja vorher auch keinen Anspruch aus unserer BG.
Vom Arbeitsamt habe ich es schriftlich , dass Kinder unter 25 nur zur BG. zählen wenn sie ihren Unterhalt nicht mit eigenen Mitteln finanzieren können. Es werden lediglich die Nebenkosten, wie Müll, Wasser und Heizung mit ihm verrechnet, aber keine anderen Leistungen.
Wenn dies so einfach per Gesetz geregelt sein soll, frage ich mich, warum soll er denn dann auf Arbeit gehen? Wenn er einfach arbeitslos wäre und Hartz 4 bekäme, was dann eventuell auch mit mir verrechnet werden würde, muss ich sagen ginge es meiner Familie wesentlich besser. |
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DAS BUCH
Anmeldedatum: 10.08.2006 Beiträge: 12 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 11.08.2006 15:18 Titel: |
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sry, dann hab ich dich wohl falsch verlesen, ich dachte dein sohn bekäme die hilfe ...naja alte augen.
also das wäre mir auch neu das ein arbeitendes volljähriges kind an die elterliche BG gebunden und angerechnet wird, zumal er ja bei der oma wohnt und nicht in eurem haushalt. _________________ Ich werde so lange leben, bis jeder bekommen hat was er mir angetan hat,lol! Ohmann ich werde noch um die 400 jahre leben müssen! |
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Silke
Anmeldedatum: 07.08.2006 Beiträge: 18
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Verfasst am: 15.08.2006 16:03 Titel: |
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Schon gut.Wenn er Hilfe bekäme, wäre dass auch kein Thema.
Aber wie gesagt er ist bis jetzt ja auch nicht dazu gezählt wurden .
MfG. Silke |
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Silke
Anmeldedatum: 07.08.2006 Beiträge: 18
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Verfasst am: 21.09.2006 10:11 Titel: |
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Hi, hier ist Silke
Will nur schnell erzählen, dass ich auf dem Amt war und mein Sohn nicht mit eingerechnet wurden ist, lediglich Nebenkosten. Also an alle die das lesen, wenn Jugendliche ihr Leben selber unterhalten können, werden sie nicht mehr mit zur Bedarfsgemeinschaft gezählt. |
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Einhorn
Anmeldedatum: 14.10.2006 Beiträge: 6 Wohnort: Bremen
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Verfasst am: 18.10.2006 21:35 Titel: |
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Hallo Silke!
Freut mich für Euch!
Mich würde interessieren, was mit dem Sachbearbeiter wegen Falschauskunft passiert ist?
Es ist ja geplant, die freien Beratungsstellen abzubauen, weil der Bedürftige seine Fragen auch auf dem Amt beantwortet bekommt - Jedenfalls, wenn die Kinderschuhphase vorbei ist.
Das sehe ich nicht so....
Finde das die Sacharbeiter für Falschauskünfte, die mit Folgebeschwerden wie fehlende Leistung enden strafrechtlich verfolgt werden müssten!
Mir darf doch sonst auch nicht ein X für ein U verkauft werden!
Gruß Einhorn _________________ .....sind alle Katzen grau! |
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Silke
Anmeldedatum: 07.08.2006 Beiträge: 18
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Verfasst am: 07.11.2006 09:26 Titel: |
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Dazu kann ich leider nicht viel sagen, denke aber mal, dass derjenige keine Strafe bekommt und es alles im Sande verläuft. Nur ich habe jetzt gelernt bis zur letzten Instanz zu kämpfen und mir nicht gleich alles gefallen zu lassen.
MFG. Silke |
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Stinksauer
Anmeldedatum: 17.05.2007 Beiträge: 5
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Verfasst am: 17.05.2007 14:31 Titel: |
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Dieser Thread hat mich zwar schon beruhigt, aber ich frag nochmal direkt um die letzten Zweifel zu beseitigen.
Ich bin 21 Jahre alt, meine Eltern bekommen beide leider Hartz IV. Ich wohne aber noch die nächste Zeit bei meinen Eltern Zuhause. Ich bekomme kein Hartz IV und möchte auch keins, weil ich mein Geld selber verdiene.
Das bedeutet doch also, dass mein Einkommen nicht angerechnet wird und ich nicht zur BG gehöre, oder? Im Gegensatz zu Silkes Sohn wohne ich ja Zuhause und nicht bei meiner Oma.
Und was ist mit den Nebenkosten, die Silke angesprochen hat? Gehört die Miete auch dazu? Muss Hartz IV die Miete komplett für meine Eltern übernehmen oder muss ich meinen Teil für die Miete selber zahlen?
Ich wäre SEHR dankbar für eine Antwort. Ich bekomm nämlich schon fast graue Haare, weil ich fest damit gerechnet habe, dass ich mein verdientes Geld behalten kann, weil ich es demnächst dringend benötige. |
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 18.05.2007 00:28 Titel: |
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Hallo Stinksauer
Du gehörst nicht zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern weil Du Deinen Bedarf aus eigenen Mitteln decken kannst.
Dazu gehört auch ein Anteil an den Wohnkosten (Miete und Nebenkosten). Das wird dann nach der Anzahl der Personen aufgeteilt und Deine Eltern bekommen nur noch die um Deinen Anteil reduzierten Kosten der Unterkunft vom Amt.
Da ihr miteinander verwand seit wird natürlich vermutet das Du Deine Eltern finanziell unterstützt. Dieser Vermutung kann man aber widersprechen. Formulare dazu gibt es hier und hier
Das mit den grauen Haaren kannst Du getrost auf ein höheres Lebensalter verschieben.
Gruss _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com |
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Stinksauer
Anmeldedatum: 17.05.2007 Beiträge: 5
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Verfasst am: 18.05.2007 00:56 Titel: |
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Danke erstmal.
Diese Formulare muss ich aber nur ausfüllen und abgeben, wenn eine Offenlegung meines Einkommens vom Amt gefordert wird, oder? |
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 18.05.2007 10:41 Titel: |
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Hallo Stinksauer
Da das mit der finanziellen Unterstützung automatisch vermutet wird würde ich diese Formulare ebenfalls auch gleich "automatisch" mit abgeben. Dann sind die Verhältnisse gleich von Anfang an klar, nämlich das Du über Deine Rechte Bescheid weisst.
Es ist nämlich so das der "liebe Vater Staat" eine Politik betreibt bei der nicht der Mensch im Mittelpunkt steht sondern wirtschaftliche Interessen. Dazu gehört dann halt auch das der Bürger Vorschriften in Behördensprache um die Ohren gehauen kriegt aus denen man nur schwer erkennen kann das die Unterhaltsregelungen aus dem BGB im SGB 2 eben nicht mehr gelten. In der Hoffnung das merkt man nicht erfolgt auch keine Aufklärung in den Merkblättern der Ämter.
Gruss _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
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Stinksauer
Anmeldedatum: 17.05.2007 Beiträge: 5
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Verfasst am: 19.05.2007 23:37 Titel: |
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Ok, danke.  |
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Mausebär
Anmeldedatum: 09.01.2007 Beiträge: 118
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Verfasst am: 21.05.2007 09:57 Titel: |
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hallo...
jetz tut sich mir aber hier ne ganz komische frage dazu auf..
das ist nur so, wenn die Kinder über 18 sind, oder??
ich frage weil, meine kinder unterhalt und kindergeld bekommen, und damit weit über den 207, 00 euro liegen, die der "vorgeschriebe Bedarf" sind!
sie zahlen ja sogar ihren mietanteil selbst... bekommen also von der ARGE gar nix.. bestreiten ihren bedarf also selbst ???
wär nett wenn mir jemand dazu was sagen könnte.. DANKE
liebe grüße _________________ Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrungen wieder... !!!!! |
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 21.05.2007 13:22 Titel: |
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Hallo Mausebär
Kinder ab dem 15. Lj. gelten als erwerbsfähig, erhalten dann Alg2 statt Sozialgeld. Durch die Erwerbsfähigkeit könnten sie z.B. durch Ausbildungsplatz ein eigenes Einkommen haben was ihren Bedarf zusammen mit dem Kindergeld vollständig deckt und somit aus der BG rausfallen.
Wird für Deine Kinder sicher nicht zutreffen weil bei 207 € noch unter 14.
Gruss _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
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Mausebär
Anmeldedatum: 09.01.2007 Beiträge: 118
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Verfasst am: 21.05.2007 13:30 Titel: |
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also meine sind 10 und 13...
wenn ich das richtig verstanden habe zählen die bis 15 zu meiner BG, auch wenn sie sich so zu sagen selber finanzieren
danke für die schnelle antwort..
liebe grüße _________________ Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrungen wieder... !!!!! |
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 21.05.2007 14:22 Titel: |
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Hallo Mausebär
Guck mal hier bei Hinweise Seite 10/11, zur BG gehören sie bis zum 25.Lj.
Gruss _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com
Zuletzt bearbeitet von Melinde am 02.08.2007 23:31, insgesamt einmal bearbeitet |
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network
Anmeldedatum: 02.08.2007 Beiträge: 14
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Verfasst am: 02.08.2007 23:17 Titel: |
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@Melinda
könntest du das noch mal uploden oder sagen wo ich es noch nachschauen kann
noch ne frage
gibt es noch eine änderung wegen unter25 trotz arbeit angehörigkeit zur bg der eltern
und können sie wenn man wiederspruch einlegt die hart4 ganz verweigern
negativer wiederspruch oder so laut anwalt
bin am verzweifeln
mfg |
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 02.08.2007 23:33 Titel: |
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Hallo network
Habe den obigen link mal erneuert. Wusste garnicht das er nicht mehr zum gewünschten Ziel hinführt.
Hier :
jetzt mit dem aktuellen Stand
Gruss _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
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network
Anmeldedatum: 02.08.2007 Beiträge: 14
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Verfasst am: 03.08.2007 00:18 Titel: |
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vielen dank für die schnelle antwort
so wie ich das gelesen habe hat mein anwalt keine ahnung gehabt oder?
wäre nett wenn du die fragen noch beantworten könntest
mfg |
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 03.08.2007 00:40 Titel: |
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Hallo network
Wenn man jetzt wüsste was Dein Anwalt gesagt hat könnte man über seine Ahnung spekulieren.
Jetzt mal im ernst. Wenn der u25 jährige durch sein Einkommen seinen gesamten Bedarf aus eigenen Mitteln bestreiten kann zählt er nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, sein Einkommen darf bei ihnen nicht angerechnet werden.
Sein Bedarf besteht aber nicht nur aus dem was er zum Leben braucht sondern umfasst auch seinen Anteil an Miete und Nebenkosten. Die werden nach der Anzahl der Personen aufgeteilt.
Wenn ich Deine Frage nicht richtig verstanden habe schreib nochmal genauer was Du meintest.
Gruss _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
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network
Anmeldedatum: 02.08.2007 Beiträge: 14
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Verfasst am: 03.08.2007 15:29 Titel: |
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hi
genau das wollte ich von dir hören
mein (bzw allianz telefonische ersthilfe anwalt) hat gemeint unter 25 ist man immer in der bg der eltern wenn ich wiederspruch einlegen würde würde mann meinem vater hartz4 ganz verweigern
mfg
ps: im gesetzes text steht es aber ganz offen wer sein lebensunterhalt selbst bestreiten kann gehört nicht dazu |
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 04.08.2007 01:19 Titel: |
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Hallo network
Gut wenn man sich nicht nur auf die Informationen eines telefonischen "Erste-Hilfe"Anwalts verlässt.
Wie dessen Hilfe bei einem Notfall wohl aussähe?
Als die Allianz damals die Dresdner Bank schluckte und massenweise hochqualifiziertes Personal wegwarf haben sie sicher so eine hohe Rechnung von der Stadtreinigung bekommen das der Etat für Aus- und Weiterbildung dafür herhalten musste.
Gruss _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
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19.04.2005