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Joulin
Anmeldedatum: 08.02.2010 Beiträge: 4
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Verfasst am: 08.02.2010 11:11 Titel: kein Hartz IV Anspruch, keine Krankenversicherung? |
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| Stimmt es, dass man nicht mehr krankenversichert ist, wenn man keinen Hartz 4 Anspruch hat, weil man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt? Wie soll man sich ohne einen Cent in der Tasche selbst krankenversichern? |
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 08.02.2010 13:39 Titel: |
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Ohne Angaben von Alter, Familienstand, derzeitge Situation in der Bedarfsgemeinschaft ist eine Antwort schwer... _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1077 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 08.02.2010 19:21 Titel: |
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Hallo Joulin | Zitat: | | Stimmt es, dass man nicht mehr krankenversichert ist, wenn man keinen Hartz 4 Anspruch hat, weil man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt? Wie soll man sich ohne einen Cent in der Tasche selbst krankenversichern? |
ich glaube da habt ihr was Falsch verstanden!
Wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst und Anspruch auf ALG2 oder Sozialgeld hast, dann kann es sein das du in der Familienversicherung mitversichert werden musst! Das geht auch ohne einen Cent in der Tasche da in Deutschland immernoch Kostenlos. Sollte es so sein dann müsste der Hauptversicherte ( Vertreter der BG!?!) einen Antrag auf Familienversicherung bei seine KK abgeben, geht dann recht schnell das man sein Versicherten-Kärtchen bekommt.
Bei Privat Versicherten ist es etwas Anderst, da gibt es besonderheiten, (eine Antwort) würde den Rahmen sprengen.
Ansonsten solltest du den SB noch einmal Fragen wie das gemeint ist, wäre ja möglich das du Sanktioniert bist und deshalb keine KV mehr hast, dann wärst du derweile nicht Versichert? aber auch dort könnte ein Klärendes Gespräch helfen, solltest mal dort (SB) Anrufen und Nachfragen.
Gruß Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt. |
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 08.02.2010 22:12 Titel: |
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@Ziggi
Woher weißt Du denn wie die Verhältnisse in der Bedarfsgemeinschaft sind? Ich hätte erst einmal auf die Antwort meiner Frage abgewartet weil so sind das ja reine Spekulationen.
Weil mit wenn wenn sind viele Türen offen..  _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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Joulin
Anmeldedatum: 08.02.2010 Beiträge: 4
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Verfasst am: 09.02.2010 07:58 Titel: |
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Vielen Dank erst einmal für eure Antworten. Was eine Bedarfsgemeinschaft im Einzelfall ist, weiß ich nicht genau. Ich war noch nie arbeitslos, werde es aber demnächst, weil ein Betriebsteil schließt. Zudem bin ich schwerbehindert, 43 Jahre alt. Der Antrag vom Arbeitgeber auf Kündigung liegt dem Integrationsamt vor. Bei einem persönlichen Gespräch auf dem Integrationsamt sagten sie mir, das in so einem Fall das Amt zustimmen muss. Das mit der Krankenversicherung habe ich im Internet rausgelesen. Wenn man kein Anspruch auf Hartz 4 besitzt, weil der Partner verdient, hätte man auch keine Krankenversicherung oder man muss sich beim Partner mit versichern lassen. Aber so viel Geld, ich glaube es sind etwas über 160 Euro im Monat, hat er auch nicht mehr übrig, da er Insolvent ist und noch für 6 Jahre Schulden abzahlen muss und ein Teil seines Geldes gleich zur Insolvenzstelle geht. Ich lebe seit über 12 Jahren mit meinem Lebensgefährten in einer gemeinsamen Wohnung. Sein Geld wird bei der Berechnung meiner Ansprüche eingerechnet.
http://www.labournet.de/diskussion/wipo/gesund/armutsgesetz.html |
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 09.02.2010 14:18 Titel: |
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Hallo,
wie lange warst Du denn dort beschäftigt ? _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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Joulin
Anmeldedatum: 08.02.2010 Beiträge: 4
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Verfasst am: 09.02.2010 14:54 Titel: |
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| Im August wären es 19 Arbeitsjahre geworden. |
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 09.02.2010 15:40 Titel: |
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Aber dann hast Du doch Anspruch auf Arbetislosengeld und somit bist Du auch Krankenversichert. Ich gehe davon aus was Du schon bei der Agentur für Arbeit warst ? _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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Joulin
Anmeldedatum: 08.02.2010 Beiträge: 4
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Verfasst am: 11.02.2010 09:16 Titel: |
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Auf dem Arbeitsamt muss ich noch nicht, da wir noch für ein Jahr von einer Transfergesellschaft übernommen werden. Erst drei Monate vor Beendidgung der Transfermaßnahme muss ich auf dem Arbeitsamt. Ich kann mich natürlich auch vorher schon um eine neue Arbeit bemühen. Meine Sorgen beschränken sich auf die Zeit nach dem Bezug von Arbeitslosengeld, das wäre in zwei Jahren, falls ich bis dahin keinen neuen Job gefunden habe. Denn dann wird ja das Gehalt meines Partners eingerechnet. _________________ Leih jedem dein Ohr, doch wenigen deine Stimme...(William Shakespeare) |
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19.04.2005