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| Arbeitslosen Forum: Kann ich umziehen??? |
Kann ich umziehen???
-> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen
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Nachricht |
Chrissy Gast
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Verfasst am: 14.09.2005 14:05 Titel: Kann ich umziehen??? |
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Hallo!
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
Ich bin Hartz 4 Empfängerin, 22 Jahre alt und wohne in Berlin.
Das die Fakten, nun zu meiner Frage.
Ich bin zzt in einer Maßnahme, und gelte deshalb nicht mehr als arbeitslos. Die Zahlungen bekomme ich aber weiterhin vom Amt, nicht vom Träger!
Darf ich umziehen? Der Mitarbeiter aufm Amt konnte mir das nicht sagen...Ich würde gerne mit meinem Verlobten zusammenziehen, was auch für das Amt billiger wäre, als wenn ich alleine wohne, da man sich die Miete dann ja teilt. Der Sachbearbeiter meinte, dass man nur in Sonderfällen umziehen darf, weil sonst durch den Umzug für das Amt kosten entstehen würden. Aber warum?
Wir haben eine Einrichtung, meine Eltern ein großes Auto und alles was vielleicht sonst noch anfällt müssen wir doch bezahlen...
Vielleicht weiß ja jemand wo man nachgucken kann, ab wann man umziehen darf! Vielen Dank!
LG
Chrissy
PS: Mein Freund ist Student nicht arbeitslos, vielleicht spielt das noch eine Rolle...?! |
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lliissaaddii Gast
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Verfasst am: 15.09.2005 23:30 Titel: |
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Hallo!
Ich kann mir nicht vorstellen, warum Du nicht umziehen darfst. Allerdings bekommst Du nur eine Umzugshilfe, also Geld vom Amt, wenn Du eine Arbeit anfängst, die weiter als 100 km von Deinem jetzigen Wohnort liegt. Da Du den Umzug selbst bezahlst, ist das ja kein Problem. |
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Chrissy Gast
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Verfasst am: 18.09.2005 13:29 Titel: |
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"Ich kann mir nicht vorstellen, warum Du nicht umziehen darfst."
Weil ich Hartz 4 Empfänger bin, und diese nicht umziehen dürfen?! |
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lliissaaddii Gast
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Verfasst am: 20.09.2005 17:25 Titel: |
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Natürlich darfst Du umziehen, egal wann und wohin Du möchtest. Wir ALG Empfänger sind keine Gefangenen! Das Amt wird aber hier keine Kosten für den Umzug übernehmen, da die Notwendigkeit fehlt.
Wegen der Angemessenheit solltest Du dich mit dem Kostenträger absprechen, weil hier die Konditionen bei den Gemeinden unterschiedlich sind.
Gruß
Lisa |
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Gast
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Verfasst am: 24.09.2005 16:10 Titel: |
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ich würde es eine frechheit finden wenn man nicht umziehen dürfte!!!Aber ich weiss es jetzt leider auch nicht ob ich mit meinem sohn und meinem freund
umziehen darf?!?!vielleicht wisst ihr es ja und zwar haben wir eine wohnung die 57qm klein,wir bezahlen 385,33€ so jetzt haben wit eine wohnung in aussicht die 74qm gross und dafür würden wir 385,33€ bezahlen also müssten sie uns doch den umzug genehmigen oder???kann ich eigentlich schon die kündigung abgeben obwohl das arbeitsamt noch nicht ihr ok gegeben hat???bitte um dringende antwort gruss tanja |
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Bettina
Anmeldedatum: 24.09.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 24.09.2005 22:26 Titel: |
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Bin HartzIV Empfängerin,habe 2 Kinder und erwarte im Mai 2006 das 3. Kind.Würde gerne mit meinem Freund zusammenziehen.Muss er dann generell für mich aufkommen und die Krankenversicherung bezahlen oder nur,wenn er übermäßig verdient.
Würden wir zusammenziehen,wie groß dürfte die Wohnung sein?
Wäre toll,wenn jemand eine Antwort wüsste |
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Tanja13
Anmeldedatum: 19.11.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 19.11.2005 22:05 Titel: |
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| Anonymous hat Folgendes geschrieben: | ich würde es eine frechheit finden wenn man nicht umziehen dürfte!!!Aber ich weiss es jetzt leider auch nicht ob ich mit meinem sohn und meinem freund
umziehen darf?!?!vielleicht wisst ihr es ja und zwar haben wir eine wohnung die 57qm klein,wir bezahlen 385,33€ so jetzt haben wit eine wohnung in aussicht die 74qm gross und dafür würden wir 385,33€ ... gruss tanja |
Hallo, heiße auch Tanja und möchte auch gerne eine Antwort auf diese Frage. Was ich noch wissen möchte: 385 Euro Kalt- oder Warmmiete? |
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Gast
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Verfasst am: 20.11.2005 11:24 Titel: |
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Hallo, mein Name ist Bianca und ich habe ein ähnliches Problem.
Ich möchte zu meinem Freund ziehen ( 300km, in einem anderen Bundesland), da ich mich dort für einen Referendariatsplatz beworben habe.
Habe aber hier einen 1. Job bekommen ( den ich nicht will).
Kann ich trotz diese Jobs umziehen, mal vorrausgesetzt das Amt soll nicht für die Kosten aufkommen. |
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Hermann Reich-Förster
Anmeldedatum: 28.10.2005 Beiträge: 75 Wohnort: Flensburg
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Verfasst am: 21.11.2005 06:43 Titel: Umzug |
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Hallo Gast Tanja!
Auf keinen Fall die Wohnung kündigen, bevor die Arbeitsagentur den Umzug genehmigt hat!!! Auch wenn die keine Kosten für den Umzug übernehmen bringen die das fertig Dir die Miet- und Heizkosten für die neue Wohnung zu verweigern, weil denen irgendwas nicht passt. Dann stehst Du OHNE Wohnung da!!!  |
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19.04.2005
Ich möchte hier noch mal auf den Vorteil der kostenlosen Registrierung hier im Forum hinweisen.
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