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MondfeeBB



Anmeldedatum: 01.09.2011
Beiträge: 1
Wohnort: Böblingen

BeitragVerfasst am: 01.09.2011 11:21    Titel: Jobcenter Böblingen

Ich habe rießen Ärger mit meinem Jobcenter, nicht nur dass ich alle 1-2 Monate einen neuen Weiterbewilligungsantrag stellen muss, nein es kommt noch besser. Den neuen WBA für September habe ich in der ersten Augustwoche mit sämtlichen Unterlagen (Kontoauszüge ect) abgegeben. Mittlerweile kam mein Kind zur welt. Nun heisst es, da ich die Geburtsurkunde erst am 26.08 nachgereicht habe, würde die Bearbeitung ca. 1-4 Wochen dauern. Und somit steh ich nun mal wieder ohne einen Cent in der Tasche da.
Können die wirklich aufgrund einer fehlenden Geburtsbescheinigung den kompletten Weiterbewilligungsantrag auf Eis legen? sprich dann mit einer neuen Bearbeitungszeit ab Eingang dieser Urkunde neubelegen?
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Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1077
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 01.09.2011 23:26    Titel:

Hallo MondfeeBB,

zunächst mal Willkommen hier und Herzlichen Glückwunsch zum Kind ...

Sag hast du denn schonmal mit dem vorgesetzten deines SB kontakt aufgenommen? oder hast du dir das immer gefallen lassen?

Nunja, deine erklärungen sind leider etwa zu dürftig um richtig Antworten zu können....Normalerweise soll der Bewilligungszeitraum bei 6Monaten liegen, sofern keine anhaltspunkte dagegen sprechen, was könnte denn bei dir dagegen Sprechen?
Zitat:
§ 41 Berechnung der Leistungen
(1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden. Der Bewilligungszeitraum kann auf bis zu zwölf Monate bei Leistungsberechtigten verlängert werden, bei denen eine Veränderung der Verhältnisse in diesem Zeitraum nicht zu erwarten ist.
(2) Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen durchgeführt, wenn nichts Abweichendes bestimmt ist. Bei einer auf Dezimalstellen durchgeführten Berechnung wird die letzte Dezimalstelle um eins erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Ziffern 5 bis 9 ergeben würde.


Naja wegen der Bearbeitungszeit, kannst du einen vorschuss verlangen, Antrag nach §42 SGB I (1) etwa so.

Wenn das so ist wie es sich hier darstellt, wäre das evtl. auch schon ein Straftatbestand ( Körperverletzung zumindest gegenüber deinem Kind) und zwar durch den Mitarbeiter/in des Jobcenters. Auch einen Denkanstoss wegen der Amtspflilchtverletzung würde mir einfallen...
Dienstaufsichtsbeschwerden und anderes....aber alles in allem Nerven und Zeit aufwändig...

Du kannst auch die Beschwerdestelle des Jobcenters bemühen dir gehör zu verschaffen....


Du solltest auch wenn es sich nicht bessert daran Denken das du mit Anwalt besser dastehst, zur not einen sogenannten Anwaltschein bei Gericht beantragen... du kannst auch zum Sozialgericht gehen und dort einen Antrag auf rechtshilfe stellen ( Einstweililge Anordnung oder Klageweg )

NU hoffe auf genauere Infos mit denen es weniger schwammig ist zu Antworten...

Gruß Ziggi[/quote]
_________________
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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