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maria1106
Anmeldedatum: 21.12.2006 Beiträge: 1074 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 29.05.2008 14:26 Titel: Insolvenz und KIndesunterhalt ? |
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Hallo!
Mein Ex ist in Insolvenz gegangen wie bekomme ich raus was meiner Tochter jetzt an Unterhalt zusteht? Das Jugendamt ist nicht zuständig da meine Tochter schon 14 ist!
Mir ist bekannt dass man in der Insolvenz einen Freibetrag ( der nicht pfändbar ist) für Kindesunterhalt hat.
Wo kann ich hierzu was nachlesen?
LG
Silvia _________________
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maria1106
Anmeldedatum: 21.12.2006 Beiträge: 1074 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 05.06.2008 12:06 Titel: |
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Hallo!
hat denn keiner Erfahrung damit oder einen Tip ?
LG
Silvia _________________
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Ellichen
Anmeldedatum: 26.05.2007 Beiträge: 76 Wohnort: Wesel
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Verfasst am: 11.06.2008 12:22 Titel: |
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Hallo,
den einzigen Tip, den ich geben kann, dich mal in die Düsseldorfer Tabelle einzugoogeln. Da steht so einiges über dieses Thema. Das mit dem Link reinsetzen kann ich nicht. Bei der Verbraucherzentrale nachzufragen könnte sich auch lohnen.
Viel erfolg.
Ellichen |
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Ralf Hagelstein Site Admin

Anmeldedatum: 11.12.2005 Beiträge: 2337 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 11.06.2008 14:50 Titel: |
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Kompetenten Rat findest Du auch hier: ExenTreff  _________________ "Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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Flunk Site Admin

Anmeldedatum: 15.04.2005 Beiträge: 781 Wohnort: Thalheim im Erzgebirge
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Verfasst am: 12.06.2008 21:24 Titel: |
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Ich weiß auch nicht so recht.
Aber es gibt da doch die Möglichkeit einer Beistandschaft des Jugendamtes.
Das heißt, dass sich das Jugendamt um die Unterhaltsdinge kümmert bis Deine Tochter 18 ist.
Es verlangt dann auch die Einkommenserklärungen Deines Ex und geht, wenn es hart auf hart kommt auch dem Weg der Strafanzeige wegen Unterhaltsverletzung.
Die Beistandschaft kann man beantragen , aber wie weiß ich jetzt auch nicht.
Aber vielleicht helfen Dir die Begriffe etwas mehr für Deine Recherche.
Letzendlich gibt es natürlich den Selbstbehalt und wenn Dein Ex nicht mehr hat als diesen, dann wird er wohl nicht Leistungsfähig sein.
Allerdings wird er sich darum bemühen müssen wieder Leistungsfähig zu werden. Und da könnte eine Beistandschaft vom Jugndamt auch hilfreich sein. Denn die machen da schon mal Druck.
Sag dann mal bescheid ob Du was mit meinen Ausführungen anfangen konntest.
Grüße und einen schönen Abend.
Flunk |
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maria1106
Anmeldedatum: 21.12.2006 Beiträge: 1074 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 13.06.2008 10:24 Titel: |
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Hallo Zusammen!
meine Tochter ist 14 sommit bekommt sie vom Jugendamt schon mal keinen Unterhaltsvorschuss.
Mein Ex verdient ca 1000 bis 1100 netto( Vollzeitjob) und selbst die Insolvenz kann ihm jetzt nichts pfänden.
Tja er zahlt monatllich 170 euro Unterhalt für unsere Tochter und da muss ich jeden Monat bangen dass ich das Geld auch kriege!
Selbst wenn ichmir einen Titel machen lassen sollte was bringt der mir, wenn er unter der Pfändungsgrenze liegt! Mir wird das ja als Einkommen angerechnet
Das heißt jetzt also für uns das wenn er nicht mehr zahlen kann ( was er ja eigentlich schon nicht könnte ) dann bekomme ich keinen Unterhalt mehr
Danke für eure Hilfe! _________________
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D_C

Anmeldedatum: 23.02.2006 Beiträge: 544 Wohnort: Eitorf
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Verfasst am: 14.06.2008 20:34 Titel: |
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Hallo Maria,
Die Beistandschaft vom Jugendamt bezieht sich nur auf die Unterhaltsverpflichtung. D.h das Jugendamt würde sich darum kümmern, dass deine Tochter den Unterhalt bekommt der ihr zusteht.
Wenn dein Ex 1000 Euro netto verdient, müsste er nach der Düsseldorfer Tabelle weniger als 170 Euro zahlen.
Nettoverdienst 1000 Euro, minus 5%, minus Eigenbedarf von 900 Euro
= 50 Euro in der Verteilermasse .
Und nur das, was in der Verteilermasse ist, kann als Unterhalt gezahlt werden.
Verdient er 1100 sind das 145 Euro Unterhalt, die er zahlen müsste
Düsselderfer Tabelle
Gruß, DC _________________ Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten |
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maria1106
Anmeldedatum: 21.12.2006 Beiträge: 1074 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 15.06.2008 19:53 Titel: |
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Hallo!
Vielen Dank für deine Info. Das heißt wenn ich jetzt von Ihm keinen oder nur den Unterhalt bekommen würde, den du jetzt angegeben hast dann müsste ich zur Arge und das melden da der Unterhalt ja als Einkommen gerechnet wird stimmts?
Denn ich denke er wird den nicht mehr zahlen können das geld kommt jetzt schon unregelmäßig und ich denke irgendwann fällt das ganz weg.
LG
Silvia _________________
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19.04.2005