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| Arbeitslosen Forum: Inso, Wiederheirat, Frage hab |
Inso, Wiederheirat, Frage hab
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| Autor |
Nachricht |
Lucy
Anmeldedatum: 17.10.2006 Beiträge: 140 Wohnort: Kreis Unna
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Verfasst am: 26.01.2009 14:51 Titel: Inso, Wiederheirat, Frage hab |
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Folgendes:
Ich habe aus der alten Beziehung noch einiges an Schulden abzutragen. Da ich von H4 lebe mit meinen Kids kann ich unmöglich diese hohe Summe abtragen. Mir wurde daher die Inso nahegelegt. Alles soweit kein Problem. Nun habe ich aber einen neuen Partner. Wie sieht das aus falls ich ihn heiraten sollte, hätte er da dann auch was mit meiner Inso zu tun? |
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nonsens

Anmeldedatum: 19.07.2006 Beiträge: 697 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 03.02.2009 14:19 Titel: |
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Sorry habe deine Frage jetzt erst gesehen
Also
Dein neuer Partner hat in Falle einer Eheschliessung nichts damit zu tun.
Für Dich würde der Freibetrag (Pfändungsgrenze) etwas höher steigen, weil ja ein weiteres Mitglied in der Familie dazu kommt.
Sollte er jedoch Einkommen haben, und sich damit sozusagen selbst unterhalten können, wirkt sich das soweit aus, das dein Freibetrag sich nciht ändert.
Man kann NICHT an ihn rantreten. Denn er hat mit Deinen Schulden nix zu tun.
Also es wird nichts negatives passieren, egal ob seinerseits oder Deinerseits  _________________ Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen) |
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Lucy
Anmeldedatum: 17.10.2006 Beiträge: 140 Wohnort: Kreis Unna
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Verfasst am: 16.02.2009 21:04 Titel: |
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juhuu danke dir, hab schon ein wenig Sorge gehabt da es leider Schulden aus meiner alten Ehe sind. Aber wenn sich so nix ändert dann bin ich echt froh!
Danke  |
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19.04.2005
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