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dienchen321
Anmeldedatum: 11.07.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 11.07.2007 12:56 Titel: In eine andere Stadt ziehen |
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ich möchte in eine andere stadt ziehn und das amt genehmigt mir das nicht.....was kann ich dagegen tun?? die können mir das doch nicht verbieten nur weil ich vom amt lebe oder??
kann mir einer helfen oder weiß einer was man dagegen tun kann???
bitte meldet euch |
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 11.07.2007 15:24 Titel: |
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Klar kannst Du umziehen, nur bekommst dafür kein Geld ( umzugskosten ) Und die neue Wohnung darf nicht mehr als die alte kosten !! _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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nonsens

Anmeldedatum: 19.07.2006 Beiträge: 697 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 11.07.2007 15:33 Titel: |
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DJ Termi hat eigentlich schon alles gesagt
Zum Bleiben in der alten Stadt/Wohnung kann dich niemand zwingen, aber eben die Unterstützung für Umzug etc. bekommst Du ohne weiteres nicht.
Wenn Du trotzdem umziehst, Miethöhe beachten, sonst gibbet Ärger und Du bleibst auf den zukünftigen Mietskosten sitzen.
Und wenn Du ohne Hilfsmittel der ARGE umziehst, ab - und Anmelden nicht vergessen  _________________ Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen) |
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dienchen321
Anmeldedatum: 11.07.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 11.07.2007 15:43 Titel: |
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ja das denke ich mir auch das die das nicht dürfen....aber die sagen mir es gibt keinen grund das zu genehmigen.....
und ich halt pech habe...bezahlen will ich ja alles selber...und achte auch darauf das die kosten nicht höher sind als in der jetzigen wohnung
aber das interressiert die nicht...
und ich weiß nicht ob ich ohne eine genehmigung einfach umziehn darf...
damit mach ich mich doch strafbar oder etwa nicht??? |
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 11.07.2007 16:11 Titel: |
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Wenn du ohne Genehmigung umziehst, bekommst du keine Kaution von der ARGE. Und die Miete für die neue Wohnung wird nur in der Höhe wie für die bisherige Wohnung übernommen, soweit angemessen. _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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nonsens

Anmeldedatum: 19.07.2006 Beiträge: 697 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 11.07.2007 16:11 Titel: |
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meines Erachtens machst Du Dich absolut nicht strafbar, Du bewirkst damit nur eines, und zwar die Untersagung aller Hilfen was den Umzug betrifft.
Das fängt an von den Kosten des Umzugunternehmens, sowie die Kaution der neuen Wohnung (glaube ich zumindest)
Diese Hilfen kannst Du dann nicht in Anspruch nehmen.
Aber umziehen darfst Du trotzdem. _________________ Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen) |
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19.04.2005