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| Arbeitslosen Forum: IFG-Anfragen |
IFG-Anfragen
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Nachricht |
Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 13.12.2011 17:25 Titel: IFG-Anfragen |
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Interne Richtlinien und Verwaltungsanweisungen zu einmaligen Beihilfen und unabweisbaren Bedarfen waren und sind nur in den seltensten Fällen öffentlich zugänglich, sie werden wie „Geheimpapiere“ unter Verschluss gehalten.
Betroffenen wird so der Einblick darüber verwehrt, was z.B. bei Erstausstattung einer Wohnung, Bekleidung, Schwangerschaft und Geburt oder Bildungs- und Teilhabeleistungen konkret zu genehmigen ist.
Doch diese Geheimniskrämerei hat nun ein Ende.
SGB II § 50 (4) Satz 2 ermöglicht jedem einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. In welcher Form das geschieht richtet sich nach den Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes.
Das funktioniert auch über diese website "Frag den Staat"
Möglichst viele Menschen sollten über dieses Portal den Prüfbericht des Bundesarbeitsministeriums zu Ein-Euro-Jobs anfordern.
und hier mitzeichnen
Gruss _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com |
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1077 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 13.12.2011 18:17 Titel: |
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Danke Melinde,
iss doch Ehrensache da zu Unterschreiben
Gruß Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt. |
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 14.12.2011 09:38 Titel: |
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Hallo Ziggi
Danke, weiterverbreiten und bekanntmachen.
Optionskommune Wiesbaden muss rausrücken.
Bei der Gelegenheit, hier ebenfalls mit Anfrage nerven.
Gruss  _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com |
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1077 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 14.12.2011 09:59 Titel: |
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Ok Melinde,
wird gemacht...ijn FB hab ich das auch schon geteilt...in wkw mach ichs nachher.
Ma schaun ich hab ja Morgen Termin zur abgabe des ALG2 Antrages für meine Familie, ich bin ma gespannt ob ich den Mehrbedarf wegen der Teilhabeleistungen nach §33 SGB IX bekomm oder ob ich den einklagen muss.
Ma schaun die Dame schiont ja recht nett zu sein, ob sie ihr Handwerk gut gelernt hat oder auch nur angelernt ist wird sich herausstellen.
Jedenfalls werde ich versuchen die Anweisungen zu bekommen, ma sehen ob sie mir den gefallen tut.
LG Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt. |
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19.04.2005
Ich möchte hier noch mal auf den Vorteil der kostenlosen Registrierung hier im Forum hinweisen.
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