Google
  Web www.flunk.de
Navigation
Foren Übersicht
Hartz 4

Alle Unterforen
Hartz 4 Forum
ALG1
Neureglungen
Stellenanzeigen
Schulden Forum
Ankündigungen Wichtiges


Off Topic Bereich
Neuigkeiten
Tauschen
Verschenken
Spartipps

Linkpartner:
Arbeitslosigkeit www.hartz4.info

Werbung auf www.flunk.de infos auf
www.lff-marketing.de

Webkatalog
Seitenübersicht


Werbung buchen

Werbeplätze



Weitere Themen
Allgemeines Forum
Suchmaschinen Themen
Dominikanische Republik
Homepage Erstellung
Arbeitslosen Forum: Hilfe für Formulierung Untermietvertrag

Hilfe für Formulierung Untermietvertrag



-> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen

 
     
 
Autor Nachricht
kleene36



Anmeldedatum: 28.10.2005
Beiträge: 66
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 04.11.2005 23:36    Titel: Hilfe für Formulierung Untermietvertrag

Hallo Ihr Netten und hilfsbreiten Menschen Smile
ich habe mich ja nun entschlossen eine WG zu gründen um meine Whg halten zu könen. Das schöne daran ist, das es eine super gute Freundin von mir ist und dies dann ja nur witzig werden kann Laughing (hoffe ich doch jedenfalls)
Nun habe ich seit 1 Stunde gegooglet wie eine Wilde um ein Untermietvertrag zu bekommen. Was auch dann super geklappt hat Rolling Eyes
Nun habe ich ein bissel Schwierigkeiten den letzen Satz zu formulieren.
Vielleicht habt ihr eine Idee wie ich es besser schreiben könnt.
Dieser Satz ist wichtig für das AA, damit sie sich sicher sein können, das es nicht eine eheänliche Gemeinschaft ist Rolling Eyes


[b]
§ 13 Zusätzliche Vereinbarungen

Hiermit wird im gegenseitigen Einverständnis festgelegt, das Haupt & Untermieter ihren Lebensunterhalt (Lebensmittel, Waschpulver usw) selbst bestreiten.
Keiner der beiden Parteien ist verpflichtet für den anderen auf zukommen.


Vielen Dank für eure Hilfe
die Kleene
_________________
Wenn ihr denkt es geht nicht mehr,kommt von irgendwo ein Lichtlein her!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
www.hartz4.info automatische Forenwerbung






Verfasst am:     Titel: Werbung


Forenregeln

Wichtiger Hinweis zur Nutzung dieses Forum. Bitte lesen
01.02.2007 Datenschutzerklärung/Nutzungsbedingungen
Grüße Flunk

Nach oben
Flunk
Site Admin


Anmeldedatum: 15.04.2005
Beiträge: 781
Wohnort: Thalheim im Erzgebirge

BeitragVerfasst am: 05.11.2005 11:24    Titel:

Hallo Kleene,
zur Zeit kommen ja laufend Reportagen um Hartz 4 . Da war jetzt vor einigen Tagen eine auf der das Fernseh einen Kontrolleur begeltet hat.

Es ging da auch um Untermieter und Wohngemeinschaften.

Kurz und Knapp.
Der Tenor war, das man auch auch eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter haben solltest und da sich ja durch eine weitere Person auch die Nebenkosten erhöhen(Beispiel Wasser Müll etc) sollte dort auch eine Erhöhung der Nebenkostenvorrauszahlung vom Vermieter verlangt werden.

Dies würde die Entscheidung der Sachbearbeiter erleichtern.
Verdächtig wäre z.B wenn Wohngemeinschaften schon über Jahre bestehen und auch gemeinsam umziehen.

Ob die Sätze wichtig sind die Du unter den Vertrag schreibst weiss ich nicht .
Wenn ein Kontrolleur kommt und er sehen kann das jeder einen eigenen Haushalt führt dann wird es sicher gehen. Auch ohne die Sätze.
Die machen das ganze meines erachtens eher verdächtig.

Wichtig ist das die Wohngemeinschaft einer Prüfung durch die Kontroleure vor Ort standhält.

Sage bitte bescheid wie bei Dir dann entschieden wurde wenn es so weit ist .
Grüße und ein schönes Wochenende
Flunk


P.s
Zitat:
1 Stunde gegooglet wie eine Wilde um ein Untermietvertrag ...


Kleene kannst Du da die Adresse nenen damit sich andere die Arbeit sparen können Smile
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hartzerkäse
Gast





BeitragVerfasst am: 06.11.2005 03:19    Titel:

Hallo kleene,

den Kontroletti, wenn überhaupt, erst nach vorheriger Anmeldung reinlassen, unangemeldet hat er kein Recht dazu! Wink

Liebe Grüße Paul
Nach oben
Flunk
Site Admin


Anmeldedatum: 15.04.2005
Beiträge: 781
Wohnort: Thalheim im Erzgebirge

BeitragVerfasst am: 06.11.2005 12:02    Titel:

@hartzerkäse

Warum so auf Konfrontation gehen, wenn man nichts zu verbergen hat dann kann man auch einen Kontrolleur unangemeldet reinlassen.

Ich denke das wird die Entscheidung für den jeweiligen Sachbarbeiter auch erleichtern positiv zu enscheiden ohne gleich unangenehm aufzufallen und so eventuell auf dem sogenannten "Kieker " der Behörde zu kommen.

Das ist einfach mal meine Meinung.
Da kann man jetzt argumentieren "Man kann sich ja nicht alles gefallen lassen " und so weiter und so fort.

Man muss einfach abwägen was besser für einen ist . Vielleicht wird auf Grund eines Rechthaberischen Auftretens in dem Fall postiv entschieden . Aber mit Sicherheit werden andere Forderungen dann noch präziser unter die Lupe genommen.

Grüße
Flunk
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kleene36



Anmeldedatum: 28.10.2005
Beiträge: 66
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 06.11.2005 12:15    Titel: Download Untermietvertrag

Klar gern
hier für alle den Link, die auch auf der Suche sind nach Mietverträgen oder Untermietverträgen

http://www.immobilienscout24.de/de/umziehen/mietertipps/muster/untermietvertrag/index.jsp


Flunk hat Folgendes geschrieben:
Hallo Kleene,
zur Zeit kommen ja laufend Reportagen um Hartz 4 . Da war jetzt vor einigen Tagen eine auf der das Fernseh einen Kontrolleur begeltet hat.

Es ging da auch um Untermieter und Wohngemeinschaften.

Kurz und Knapp.
Der Tenor war, das man auch auch eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter haben solltest und da sich ja durch eine weitere Person auch die Nebenkosten erhöhen(Beispiel Wasser Müll etc) sollte dort auch eine Erhöhung der Nebenkostenvorrauszahlung vom Vermieter verlangt werden.

Dies würde die Entscheidung der Sachbearbeiter erleichtern.
Verdächtig wäre z.B wenn Wohngemeinschaften schon über Jahre bestehen und auch gemeinsam umziehen.

Ob die Sätze wichtig sind die Du unter den Vertrag schreibst weiss ich nicht .
Wenn ein Kontrolleur kommt und er sehen kann das jeder einen eigenen Haushalt führt dann wird es sicher gehen. Auch ohne die Sätze.
Die machen das ganze meines erachtens eher verdächtig.

Wichtig ist das die Wohngemeinschaft einer Prüfung durch die Kontroleure vor Ort standhält.

Sage bitte bescheid wie bei Dir dann entschieden wurde wenn es so weit ist .
Grüße und ein schönes Wochenende
Flunk


P.s
Zitat:
1 Stunde gegooglet wie eine Wilde um ein Untermietvertrag ...


Kleene kannst Du da die Adresse nenen damit sich andere die Arbeit sparen können Smile

_________________
Wenn ihr denkt es geht nicht mehr,kommt von irgendwo ein Lichtlein her!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
alex2005



Anmeldedatum: 02.10.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 06.11.2005 20:24    Titel:

Interessant am Anfang wäre es ob ihr beide Harz4 seit oder nicht! Dann kommt noch hinzu ihr seid beide Frauen, wenn ich das richtig verstanden habe...eheähnlich????
Aber!! Wenn ihr ne WG gründet und deine Mitbewohnerin nicht Harz4 ist, dann wird evtl. das Einkommen mitberücksichtigt(was ich nicht glaube) bzw. deine Mieteinnahmen und die mit sicherheit!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tenholt007
Gast





BeitragVerfasst am: 10.11.2005 11:06    Titel: Untervermietung an meine Freundin?

Hallo zusammen!

Tolles Forum!
Ist es auch irgendwie möglich das ich mir eine Große Wohnung nehme und meine Freundin als Untermieterin bei mir Wohnen kann.
Natürlich unter dem Vorwand der Wohngemeinschaft!

Macht weiter so!

Laughing
Nach oben
kleene36



Anmeldedatum: 28.10.2005
Beiträge: 66
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 10.11.2005 17:48    Titel: Re: Untervermietung an meine Freundin?

tenholt007 hat Folgendes geschrieben:
Hallo zusammen!

Tolles Forum!
Ist es auch irgendwie möglich das ich mir eine Große Wohnung nehme und meine Freundin als Untermieterin bei mir Wohnen kann.
Natürlich unter dem Vorwand der Wohngemeinschaft!

Macht weiter so!

Laughing

das würde ich besser bleiben lassen, weil wenn die kommen und deine angebliche WG begutachten, werden sie schnell merken das ihr ein paar seit.
Bei mir ist es ja wirklich so, das wir eine WG haben. Und bei 2 Frauen gehen sie eh nicht von einer "eheähnlichen Gemeinschaft "aus. (in Hessen sind die in solchen Sachen noch recht prüde und distanzieren sich da lieber Laughing
Glg
die Kleene
_________________
Wenn ihr denkt es geht nicht mehr,kommt von irgendwo ein Lichtlein her!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tenholt007
Gast





BeitragVerfasst am: 11.11.2005 10:02    Titel:

Im großen und ganzen könnte es aber gar nicht auffallen.
Wir haben zwei komplett eingerichtete Zimmer mit extra Kleiderschränke für jeden, Fernseher, Anlage, Chouch und Wohnzimmerschrank.
Bei meiner Freundin steht allerdings extra noch ein Bett.
Also auffallen dürfte es eigentlich nicht.

Mfg

Tenholt007
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
19.04.2005
Ich möchte hier noch mal auf den Vorteil der kostenlosen Registrierung hier im Forum hinweisen.
Registrierte Benutzer bekommen neben vielen anderen Funktionen auch automatisch eine Nachricht wenn eine Antwort auf einen Forenbeitrag eingegangen ist.

Hier könnt Ihr euch kostenlos registrieren --> Registrieren

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen     -> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen  
Seite 1 von 1

 
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
Index Übersicht

Anzeigen

Login für Hartz 4 Forum
Benutzername:

Passwort:
Bei jedem Besuch automatisch einloggen: Profil

Nachrichten Ordner
Einloggen, um private Nachrichten zu lesen

Forum Durchsuchen
Registrieren


Empfehlungen
 
 
Hier die Übersicht der alten Seiten im Hartz 4 Forum seit dem 18.04.2005


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de

Anti Bot Question MOD - phpBB MOD gegen Spambots
Vereitelte Spamregistrierungen: 12665


Fußzeile: Impressum - Datenschutzerklärung/Nutzungsbedingungen