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kleene36
Anmeldedatum: 28.10.2005 Beiträge: 66 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 04.11.2005 23:36 Titel: Hilfe für Formulierung Untermietvertrag |
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Hallo Ihr Netten und hilfsbreiten Menschen
ich habe mich ja nun entschlossen eine WG zu gründen um meine Whg halten zu könen. Das schöne daran ist, das es eine super gute Freundin von mir ist und dies dann ja nur witzig werden kann (hoffe ich doch jedenfalls)
Nun habe ich seit 1 Stunde gegooglet wie eine Wilde um ein Untermietvertrag zu bekommen. Was auch dann super geklappt hat
Nun habe ich ein bissel Schwierigkeiten den letzen Satz zu formulieren.
Vielleicht habt ihr eine Idee wie ich es besser schreiben könnt.
Dieser Satz ist wichtig für das AA, damit sie sich sicher sein können, das es nicht eine eheänliche Gemeinschaft ist
[b]
§ 13 Zusätzliche Vereinbarungen
Hiermit wird im gegenseitigen Einverständnis festgelegt, das Haupt & Untermieter ihren Lebensunterhalt (Lebensmittel, Waschpulver usw) selbst bestreiten.
Keiner der beiden Parteien ist verpflichtet für den anderen auf zukommen.
Vielen Dank für eure Hilfe
die Kleene _________________ Wenn ihr denkt es geht nicht mehr,kommt von irgendwo ein Lichtlein her! |
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Flunk Site Admin

Anmeldedatum: 15.04.2005 Beiträge: 781 Wohnort: Thalheim im Erzgebirge
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Verfasst am: 05.11.2005 11:24 Titel: |
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Hallo Kleene,
zur Zeit kommen ja laufend Reportagen um Hartz 4 . Da war jetzt vor einigen Tagen eine auf der das Fernseh einen Kontrolleur begeltet hat.
Es ging da auch um Untermieter und Wohngemeinschaften.
Kurz und Knapp.
Der Tenor war, das man auch auch eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter haben solltest und da sich ja durch eine weitere Person auch die Nebenkosten erhöhen(Beispiel Wasser Müll etc) sollte dort auch eine Erhöhung der Nebenkostenvorrauszahlung vom Vermieter verlangt werden.
Dies würde die Entscheidung der Sachbearbeiter erleichtern.
Verdächtig wäre z.B wenn Wohngemeinschaften schon über Jahre bestehen und auch gemeinsam umziehen.
Ob die Sätze wichtig sind die Du unter den Vertrag schreibst weiss ich nicht .
Wenn ein Kontrolleur kommt und er sehen kann das jeder einen eigenen Haushalt führt dann wird es sicher gehen. Auch ohne die Sätze.
Die machen das ganze meines erachtens eher verdächtig.
Wichtig ist das die Wohngemeinschaft einer Prüfung durch die Kontroleure vor Ort standhält.
Sage bitte bescheid wie bei Dir dann entschieden wurde wenn es so weit ist .
Grüße und ein schönes Wochenende
Flunk
P.s
| Zitat: | | 1 Stunde gegooglet wie eine Wilde um ein Untermietvertrag ... |
Kleene kannst Du da die Adresse nenen damit sich andere die Arbeit sparen können  |
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hartzerkäse Gast
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Verfasst am: 06.11.2005 03:19 Titel: |
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Hallo kleene,
den Kontroletti, wenn überhaupt, erst nach vorheriger Anmeldung reinlassen, unangemeldet hat er kein Recht dazu!
Liebe Grüße Paul |
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Flunk Site Admin

Anmeldedatum: 15.04.2005 Beiträge: 781 Wohnort: Thalheim im Erzgebirge
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Verfasst am: 06.11.2005 12:02 Titel: |
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@hartzerkäse
Warum so auf Konfrontation gehen, wenn man nichts zu verbergen hat dann kann man auch einen Kontrolleur unangemeldet reinlassen.
Ich denke das wird die Entscheidung für den jeweiligen Sachbarbeiter auch erleichtern positiv zu enscheiden ohne gleich unangenehm aufzufallen und so eventuell auf dem sogenannten "Kieker " der Behörde zu kommen.
Das ist einfach mal meine Meinung.
Da kann man jetzt argumentieren "Man kann sich ja nicht alles gefallen lassen " und so weiter und so fort.
Man muss einfach abwägen was besser für einen ist . Vielleicht wird auf Grund eines Rechthaberischen Auftretens in dem Fall postiv entschieden . Aber mit Sicherheit werden andere Forderungen dann noch präziser unter die Lupe genommen.
Grüße
Flunk |
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kleene36
Anmeldedatum: 28.10.2005 Beiträge: 66 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 06.11.2005 12:15 Titel: Download Untermietvertrag |
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Klar gern
hier für alle den Link, die auch auf der Suche sind nach Mietverträgen oder Untermietverträgen
http://www.immobilienscout24.de/de/umziehen/mietertipps/muster/untermietvertrag/index.jsp
| Flunk hat Folgendes geschrieben: | Hallo Kleene,
zur Zeit kommen ja laufend Reportagen um Hartz 4 . Da war jetzt vor einigen Tagen eine auf der das Fernseh einen Kontrolleur begeltet hat.
Es ging da auch um Untermieter und Wohngemeinschaften.
Kurz und Knapp.
Der Tenor war, das man auch auch eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter haben solltest und da sich ja durch eine weitere Person auch die Nebenkosten erhöhen(Beispiel Wasser Müll etc) sollte dort auch eine Erhöhung der Nebenkostenvorrauszahlung vom Vermieter verlangt werden.
Dies würde die Entscheidung der Sachbearbeiter erleichtern.
Verdächtig wäre z.B wenn Wohngemeinschaften schon über Jahre bestehen und auch gemeinsam umziehen.
Ob die Sätze wichtig sind die Du unter den Vertrag schreibst weiss ich nicht .
Wenn ein Kontrolleur kommt und er sehen kann das jeder einen eigenen Haushalt führt dann wird es sicher gehen. Auch ohne die Sätze.
Die machen das ganze meines erachtens eher verdächtig.
Wichtig ist das die Wohngemeinschaft einer Prüfung durch die Kontroleure vor Ort standhält.
Sage bitte bescheid wie bei Dir dann entschieden wurde wenn es so weit ist .
Grüße und ein schönes Wochenende
Flunk
P.s
| Zitat: | | 1 Stunde gegooglet wie eine Wilde um ein Untermietvertrag ... |
Kleene kannst Du da die Adresse nenen damit sich andere die Arbeit sparen können  |
_________________ Wenn ihr denkt es geht nicht mehr,kommt von irgendwo ein Lichtlein her! |
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alex2005
Anmeldedatum: 02.10.2005 Beiträge: 17
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Verfasst am: 06.11.2005 20:24 Titel: |
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Interessant am Anfang wäre es ob ihr beide Harz4 seit oder nicht! Dann kommt noch hinzu ihr seid beide Frauen, wenn ich das richtig verstanden habe...eheähnlich????
Aber!! Wenn ihr ne WG gründet und deine Mitbewohnerin nicht Harz4 ist, dann wird evtl. das Einkommen mitberücksichtigt(was ich nicht glaube) bzw. deine Mieteinnahmen und die mit sicherheit! |
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tenholt007 Gast
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Verfasst am: 10.11.2005 11:06 Titel: Untervermietung an meine Freundin? |
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Hallo zusammen!
Tolles Forum!
Ist es auch irgendwie möglich das ich mir eine Große Wohnung nehme und meine Freundin als Untermieterin bei mir Wohnen kann.
Natürlich unter dem Vorwand der Wohngemeinschaft!
Macht weiter so!
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kleene36
Anmeldedatum: 28.10.2005 Beiträge: 66 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 10.11.2005 17:48 Titel: Re: Untervermietung an meine Freundin? |
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| tenholt007 hat Folgendes geschrieben: | Hallo zusammen!
Tolles Forum!
Ist es auch irgendwie möglich das ich mir eine Große Wohnung nehme und meine Freundin als Untermieterin bei mir Wohnen kann.
Natürlich unter dem Vorwand der Wohngemeinschaft!
Macht weiter so!
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das würde ich besser bleiben lassen, weil wenn die kommen und deine angebliche WG begutachten, werden sie schnell merken das ihr ein paar seit.
Bei mir ist es ja wirklich so, das wir eine WG haben. Und bei 2 Frauen gehen sie eh nicht von einer "eheähnlichen Gemeinschaft "aus. (in Hessen sind die in solchen Sachen noch recht prüde und distanzieren sich da lieber
Glg
die Kleene _________________ Wenn ihr denkt es geht nicht mehr,kommt von irgendwo ein Lichtlein her! |
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tenholt007 Gast
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Verfasst am: 11.11.2005 10:02 Titel: |
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Im großen und ganzen könnte es aber gar nicht auffallen.
Wir haben zwei komplett eingerichtete Zimmer mit extra Kleiderschränke für jeden, Fernseher, Anlage, Chouch und Wohnzimmerschrank.
Bei meiner Freundin steht allerdings extra noch ein Bett.
Also auffallen dürfte es eigentlich nicht.
Mfg
Tenholt007 |
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19.04.2005