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Arbeitslosen Forum: Harz4 nach dem 18. Lebensjahr?

Harz4 nach dem 18. Lebensjahr?



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Autor Nachricht
Karizma
Gast





BeitragVerfasst am: 31.10.2005 10:38    Titel: Harz4 nach dem 18. Lebensjahr?

Hallo erstmal,

ich bin 17 jahre alt, Schüler und Wohne bei meinem Vater. In einem Monat werde ich 18 und wollte wissen ob ich anspruch auf Harz4 habe? Mein Vater hat zur Zeit eine ABM Stelle, die jedoch nächste jahr zuende geht.

MfG
Karizma
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Carola



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BeitragVerfasst am: 31.10.2005 11:24    Titel: ALG II Anspruch

Ja, natürlich. Du musst einen Antrag stellen. Dazu nimmst Du Belege vom Vater mit, Einkommen und Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Dann solltest Du ALG II bekommen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 31.10.2005 11:53    Titel:

Und wie lange dauert es bis so ein Antrag genähmig wird?
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Carola



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BeitragVerfasst am: 31.10.2005 12:01    Titel: ALG II ANTRAG

Das ist regional unterschiedlich und hängt vom Personalschlüssel des Amtes ab. Gehe am Besten 1 Tag nach Deinem 18. Geburtstag dort hin.
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Gast






BeitragVerfasst am: 31.10.2005 12:10    Titel:

Ehmm und fällt mein Kindergeld dann weg oder kriege ich es weiterhin?
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Carola



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BeitragVerfasst am: 31.10.2005 12:40    Titel: Kindergeld .........

Kindergeld wird als Einkommen behandelt. Es wird von der Regelleistung
345 Euro abgezogen. Das Kindergeld kann bis zum 27. Lebensjahr weitergewährt werden. Dein Vater muss einen Antrag auf Kindergeld für über 18 jährige (Kindergeldkasse/ Familienkasse) stellen, sonst endet der Kindergeldbezug am 18. Geburtstag. Diesen Antrag bitte sofort stellen, damit keine Verzögerungen auftreten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 31.10.2005 13:06    Titel:

Das hieße dann das ich mit dem Kindergeld (ca150€) und dem ALG 2 Geld 345€ rund 500€ monatlich bekommen würde. Stimmt das?
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Carola



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Beiträge: 210
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 31.10.2005 14:28    Titel: Kannst Du lesen!

NEIN Exclamation Kannst Du nicht lesen????? Question

Regelsatz 345 Euro
minus 154 Kindergeld

Restanspruch 191,00 Euro

Hinzu kommt noch der Mietanteil, der steht dann aber Deinem Vater zu.[/b]
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