Google
  Web www.flunk.de
Navigation
Foren Übersicht
Hartz 4

Alle Unterforen
Hartz 4 Forum
ALG1
Neureglungen
Stellenanzeigen
Schulden Forum
Ankündigungen Wichtiges


Off Topic Bereich
Neuigkeiten
Tauschen
Verschenken
Spartipps

Linkpartner:
Arbeitslosigkeit www.hartz4.info

Werbung auf www.flunk.de infos auf
www.lff-marketing.de

Webkatalog
Seitenübersicht


Werbung buchen

Werbeplätze



Weitere Themen
Allgemeines Forum
Suchmaschinen Themen
Dominikanische Republik
Homepage Erstellung
Arbeitslosen Forum: Harz 4 und Eigentumswohnung kaufen ??

Harz 4 und Eigentumswohnung kaufen ??



-> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen

 
     
 
Autor Nachricht
alaska



Anmeldedatum: 03.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.11.2005 16:50    Titel: Harz 4 und Eigentumswohnung kaufen ??

Hallo,

ich Hartz 4 Empfänger
meine Frau Arbeiterin.

Mein Sohn Arbeiter
wollen uns zusammen eine Eigentumswohnung kaufen.

1. Darf man das ?
2. was muss man beachten ?
3. Was könnte Arge dageegn haben ?


Eigenkapital 20% währen vorhanden
Verdinst zum zahlen des Kredites währen auch da.

Da das Arbeitsamt mir jetzt ja auch Geld zum leben gibt das sich bei der Imobilien ja im gleichen Rahmen bewegt und Hartz4 ja auch nicht fragt ob ich jetzt meine 4 Zimmerwohnung zahlen kann dürfte der Arge das ja egal sein wenn ich auf eine günstigere oder gleiche bezahlung habe.

ok, jetzt bin ich gespannt auf fragen und aantworten. DAnke
_________________
mfg

Alaska
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
www.hartz4.info automatische Forenwerbung






Verfasst am:     Titel: Werbung


Forenregeln

Wichtiger Hinweis zur Nutzung dieses Forum. Bitte lesen
01.02.2007 Datenschutzerklärung/Nutzungsbedingungen
Grüße Flunk

Nach oben
Flunk
Site Admin


Anmeldedatum: 15.04.2005
Beiträge: 781
Wohnort: Thalheim im Erzgebirge

BeitragVerfasst am: 04.11.2005 08:54    Titel:

Hallo und Willkommen


Zitat:
Eigenkapital 20% währen vorhanden


Da stellt sich nun die Frage woher das Eigenkapital ist und ob es nicht vielleicht beim Antrag verschwiegen wurde.
20 % der Summer die ein Eigenheim kosten soll ist bestimmt mehr als die Summe die man behalten darf.

Da auch schnell die Frage an die die es wissen.
Wie hoch war nochmal der Betrag den man behalten darf?

Grüße Flunk
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Carola



Anmeldedatum: 15.10.2005
Beiträge: 210
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 04.11.2005 09:28    Titel: Selbstbehalt

Vermögen (Schonvermögen nach § 12 Abs. 2 Nrn. 1, 1a, 4 SGB II)

Bei der Vermögensberechnung sind gemäß § 12 Abs. 2 Nrn. 1 und 1a SGB II für Erwachsene und Kinder 4100 EUR als nicht zweckgebundenes geldliches Vermögen und gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II 750 EUR als zweckgebundenes geldliches Vermögen als Freibetrag vom Geldvermögen abzuziehen.

Dabei sind vom gesamten Geldvermögen zuerst die zweckgebundenen Freibeträge, also die 750 EUR für notwendige Anschaffungen (z.B. neue Waschmaschine) und die Freibeträge für die Altersvorsorge (§ 12 Abs. 2 Nrn. 2 u. 3 SGB II), abzuziehen, dann erst der nicht zweckbestimmte Grundfreibetrag von 4100 EUR.

Geldvermögen, welches darüber liegt, ist grundsätzlich verwertbar.

Umgekehrt, ist also weniger Geldvermögen als 4100 EUR vorhanden, besteht aber Bedarf an einer notwendigen Anschaffung (z.B. neue Waschmaschine), kann nicht argumentiert werden, das vorhandene Geldvermögen sei komplett als Schonvermögen frei. Vielmehr muß dieses Geldvermögen erst bis zu einer Höhe von 750 EUR (hier: für eine Waschmaschine) eingesetzt werden. Das Geldvermögen darf dann allerdings bis zu einer Höhe von 4850 (=4100 + 750) EUR wieder „aufgefüllt“ werden, ohne daß der „Auffüllbetrag“ als verwertbares Vermögen eingesetzt werden muß. Theoretisch soll diese „Auffüllung“ aus dem Betrag geleistet werden, um den der SGB II-Eckregelsatz über dem vormaligen BSHG-Eckregelsatz liegt.

Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name MSN Messenger
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
19.04.2005
Ich möchte hier noch mal auf den Vorteil der kostenlosen Registrierung hier im Forum hinweisen.
Registrierte Benutzer bekommen neben vielen anderen Funktionen auch automatisch eine Nachricht wenn eine Antwort auf einen Forenbeitrag eingegangen ist.

Hier könnt Ihr euch kostenlos registrieren --> Registrieren

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen     -> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen  
Seite 1 von 1

 
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
Index Übersicht

Anzeigen

Login für Hartz 4 Forum
Benutzername:

Passwort:
Bei jedem Besuch automatisch einloggen: Profil

Nachrichten Ordner
Einloggen, um private Nachrichten zu lesen

Forum Durchsuchen
Registrieren


Empfehlungen
 
 
Hier die Übersicht der alten Seiten im Hartz 4 Forum seit dem 18.04.2005


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de

Anti Bot Question MOD - phpBB MOD gegen Spambots
Vereitelte Spamregistrierungen: 12665


Fußzeile: Impressum - Datenschutzerklärung/Nutzungsbedingungen