Habe vorhin mit der Gewerkschaft telefoniert. Sie meinten wirklich, Sie hätten noch andere Fälle und unser steht ganz hinten an. ( Soweit zu den Gewerkschaften ).
Also habe ich mal etwas gegoogelt und bin fündig geworden. Schaut mal her:
**** Zitatanfang *****
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am Mittwoch das sogenannte Zuflussprinzip bei der Berechnung von «Hartz-IV»-Leistungen bestätigt. Danach müssen Einkünfte grundsätzlich in dem Monat auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden, in dem sie auf dem Konto des Erwerbslosen eingehen. Das gelte für nachträglich ausgezahltes Arbeitslosengeld I ebenso wie für Lohn, der eigentlich noch vor dem «Hartz-IV»-Antrag verdient, aber erst danach überwiesen worden sei, stellten die Kasseler Richter klar (Az.: B 14 AS 26/07 R und B 14 AS 43/07 R).
Geklagt hatten zwei Arbeitslose aus München und aus dem Kreis Unna (Nordrhein-Westfalen), denen im ersten Monat ihrer Erwerbslosigkeit keine «Hartz-IV»-Leistungen bewilligt worden waren. Die örtlichen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) hielten die Kläger in diesem Zeitraum noch nicht für bedürftig, da sie ja von den rückwirkend erhaltenen Zahlungen leben könnten.
Die Arbeitslosen verlangten dagegen, dass ihnen diese Einkünfte nicht angerechnet werden dürften. Schließlich handele es sich um Geld, das ihnen bereits vor ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld II zugestanden habe und damit geschütztes Vermögen sei. Außerdem hätten sie es im Vormonat sozusagen schon verbraucht, weil sie in Erwartung der Zahlungen ihr Konto überzogen und vom Dispo-Kredit gelebt hätten. Dieser Sichtweise wollten sich Deutschlands oberste Sozialrichter jedoch nicht anschließen.
*** Zitatende ***
Genau unser Fall, nur daß bei uns kein Dispo existiert!!!
Ist Deutschland nicht gerecht? Wir werden also dafür bestraft, daß unser AG meinen Lohn gesetzwidrig einbehalten hat?
Das kann ich nicht glauben!!!!!
Dazu kommt denn ja noch, daß der AG bisher noch nicht gezahlt hat. Das heißt also auch, daß
ev. die ARGE auslegt. Allerdings sicherlich minus dem Selbstbehalt von 140 Euro. Und wieviel verlangt sie denn wenn wir es ggf zurückzahlen müssen? Sicherlich den Gesamtbetrag zzgl unseren Selbstbehalt von 140 Euro. Das kann es doch nicht sein., So langsam bin ich am Verzweifeln. Und meine Frau, die ja genauso betroffen ist, bekommt einen Nervenzusammenbruch nach dem Anderen. Toll!!!!!!
So langsam mag ich nicht mehr
Wir sind wirklich am Überlegen, ob wir damit an die Öffentlichkeit ( Presse, Rundfunk und Fernsehen) gehen sollten ...
Schlummi214