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Arbeitslosen Forum: Hartz oder Grundsicherung ?

Hartz oder Grundsicherung ?



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TB70



Anmeldedatum: 25.02.2010
Beiträge: 10
Wohnort: Hilden

BeitragVerfasst am: 25.02.2010 10:57    Titel: Hartz oder Grundsicherung ?

Liebe Mitglieder!

Ich bin neu hier angemeldet, denn nun erwischt es und auch bald. Ich bin Hausfrau (nach vielen erfolglosen Bewerbungen), mein Mann geht bald in Rente (nach fast 40 Jahren arbeiten ohne Pause bekommt er eine Rente von schlapp 800 Euro), davon können wir nicht leben. Hier meine Frage: Da ich noch im arbeitsfähigen Alter bin, mein Mann dann aber Rentner ist, fallen wir in Hartz4 oder in die Grundsicherung. Weiß das jemand?

LG, TB70
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DjTermi
Moderator


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Beiträge: 3534
Wohnort: Herten

BeitragVerfasst am: 25.02.2010 11:08    Titel:

Hallo,
Grundsicherung kann man nur beantragen, wenn Du älter als 65 ist oder wenn Du voll erwerbsgemindert bist. Ansonsten musst Du Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII beantragen.
_________________
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Exclamation Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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TB70



Anmeldedatum: 25.02.2010
Beiträge: 10
Wohnort: Hilden

BeitragVerfasst am: 25.02.2010 11:25    Titel:

Hallo DJ Termi!

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung, das Thema ist ja wahnsinnig komplex...bis man da durchsteigt.

Mein Mann ist dann über 65, ich bin aber dann Ende 40. Wer beantragt denn dann was? Müssen wir das nicht irgendwie zusammen beantragen als Ehepaar? Oder geht das dann getrennt?

Er mit seinen 790 Euro Rente beantragt nichts und ich mit 0 Euro benatrage Hartz4?

Oje...LG, TB70

P.S. Es geht im Kern darum, da ja bei Hartz4 und Grundsicherung verschiedene Eckdaten angelegt werden was z.B. "Vermögen" und selbstgenutztes Wohneigentum angeht.
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Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1046
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 25.02.2010 22:22    Titel:

Hallo TB70,
schade das du keine Arbeit findest aber in der Heutigen Zeit wollen die AG leider nur 20Jährige mit 30Jähriger Berufserfahrung und eben keinen Gehaltswünchen.
Ich denke das, wenn du nachlesen möchtest, die Publikationen des BMAS dir doch helfen könnten da durchzu steigen,siehe hier:
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsicherung__fuer__arbeitsuchende__sgb__ii.html
und:
http://www.bmas.de/portal/10576/sozialhilfe__und__grundsicherung.html

Wenn ihr "Harz 4" also ALG2 beantragt, wird das einkommen( also die Rente) genau wie bei der "Grusi" SGB12 angerechnent, einzig unterschiedlich sind die "Reichtümer" und ein wenig die Einmalbeihilfen.

Der Regelsatz für Paare (mit oder Ohne Trauschen) beträgt 323€
dann wird die Kaltmiete, sowie Heizung und Nebenkosten (ausser Strom und Warmwasser) kommplett gezahlt, das ist eigentlich das wesentlichste.

Rechenbeispiel:
Du 323€
dein Mann 323€
Miete incl. NK 420€
Heizkosten 54€
Strom 25€
Gesammt: 1145€ Davon werden aus der Regelleistung Strom 25€ und Warmwasser ( abgezogen von der Heizung) ca 13€ Bedarf: 1107€
Das einkommen deines Mannes 790€ , somit würdet ihr ( laut Beispiel) noch ca 317€ erhalten, dabei ist Grusi und ALG 2 etwa gleich.
Antrag für ALG2 ( welches bei euch wohl eher zutrifft) wird beim Arbeitsamt oder der Optionskommune gestellt, solltet ihr eher Grusi/Sozialhilfe Beantragen müssen wäre das örtliche Sozialamt der ansprechpartner.
Ich hoffe das war nun nicht zu viel an aufklärung.

Gruß Ziggi
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Melinde
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BeitragVerfasst am: 25.02.2010 22:25    Titel:

Hallo TB70

Ergänzend noch der Hinweis das im SGB XII keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, im SGB II aber schon.
Gibt zwar nicht die Masse an Rentenanspruch aber Kleinvieh macht (später mal) auch Mist.

Gruss
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TB70



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BeitragVerfasst am: 26.02.2010 11:14    Titel:

Meine Güte...Ihr kennt Euch wirklich aus. Vielen Dank!

Was ich aber immer noch nicht verstanden habe ist, ob wir dann in der Grundsicherung sind oder in Hartz4. Wir haben nämlich ein kleines Erspartes, das wir bei Hartz4 behalten könnten, bei der Grundsicherung aber erst aufbrauchen müssten.

Ganz liebe Grüße, ich bin richtig froh, dass es dieses Forum hier gibt!!!
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Melinde
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BeitragVerfasst am: 26.02.2010 11:47    Titel:

Hallo TB70

Ihr bleibt im SGB II weil Du vom Alter her zum Kreis der Berechtigten gehörst. Nachlesen kannst Du das im § 7 SGB II
Du und Dein Mann bilden eine Bedarfsgemeinschaft.

Schonvermögen wäre bei euch somit gesichert. Very Happy

"...das Thema ist ja wahnsinnig komplex...bis man da durchsteigt."
dazu mal weiteren Hinweis wo Du genaueres zu den einzelnen §§ finden kannst:
Aktuelle Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II

Gruss
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TB70



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BeitragVerfasst am: 26.02.2010 14:22    Titel:

Liebe Melinde!

Herzlichen Dank für die Rückmeldung und die entsprechenden Links. Ich habe mir gleich alles mal abgespeichert und auch schon ein wenig "gestöbert", da ich z.B. auf der Suche bin wie weit zurück das Amt die Kontoauszüge einholt und ob das Schonvermögen unser Bargeld ist plus unsere selbst genutze Eigentumswohnung von 59 m2 oder ob das Schonvermögen ohne die Wohnung ist.

Hast Du hierzu auch noch einen Tip?

Herzliche Grüße und ganz lieben Dank!!!
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Melinde
Moderator


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BeitragVerfasst am: 26.02.2010 15:36    Titel:

Hallo

Kontoauszüge dürfen bis 3 Monate rückwirkend zur Vorlage verlangt werden ( BSG Urteil: B 14 AS 45/07 R )

Schonvermögen besteht aus mehreren Teilen. Hier mal etwas aus der Kommentierung zum § 12:
"Auszugehen ist davon, dass zur Behebung der Hilfebedarfsbedürftigkeit (§9 Abs.1) grundsätzlich „alle Vermögensgegenstände“, die beim Hilfesuchenden vorhanden sind oder im Bedarfszeitraum zugehen, unabhängig vom Rechtsgrund zu berücksichtigen sind.
Der Grundsatz, dass „alle“ Vermögensgegenstände zu berücksichtigen sind, wird schon in Abs.1 auf verwertbare Vermögensgegenstände beschränkt, betrifft also nicht unverwertbare, darüber hinaus auch nicht die gemäß Abs.2 abzusetzenden Vermögensgegenstände und das nach Abs.3 nicht zu berücksichtigende Vermögen sowie gegebenenfalls nach §13 Abs.1 Satz 1 Nr.2 SGBII das gemäß einer Rechtsverordnung nicht zu berücksichtigende Vermögen (s. §7 Abs.1 Alg II-V )."

Also Bargeld, angemessenes Wohneigentum und ggf. KfZ bis 7500 € bleibt unangetastet.

Gruss
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TB70



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Beiträge: 10
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BeitragVerfasst am: 27.02.2010 08:46    Titel:

Ganz lieben Dank. Ich werde jetzt mal alle hier genannten Infos zusammentragen und diese am Wochenende meinem Mann "präsentieren", da haben wir Einiges zu lesen.

Ich möchte nämlich gerne so informiert wie möglich in diese Situation gehen, denn ich habe gehört, dass die Bearbeiter bei der ARGE nicht alle gut Bescheid wissen...

Erst einmal ein tolles Wochenende und nochmals vielen Dank!!!
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TB70



Anmeldedatum: 25.02.2010
Beiträge: 10
Wohnort: Hilden

BeitragVerfasst am: 17.03.2010 12:47    Titel:

Ich dachte ja immer, das sind alles "Einzelfälle" wenn die Sachbearbeiter bei der ARGE nicht Bescheid wissen, aber ich muss mich eines Besseren belehren lassen. Die wissen tatsächlich nicht viel über die Gesetze, die sie anwenden sollen. Komisch...

Ich bekam keine Antwort bei der ARGE auf meine Frage, ob mein Mann und ich unser Auto (alter VW Camper und unser einziges Auto) behalten dürfen, da es ca. 12.00 Euro Wert hat. Er Rentner, ich Hartz, beide nur dieses Auto, aber es übersteigt die 7000 Euro Grenze.

1. Weiß hier jemand eine Antwort?

2. Was macht man wenn man bei der ARGE die Antwort bekommt, dass sie das momentan nicht sagen können?

Wieder ganz liebe und inzwischen sonnige Grüße aus NRW!!!
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Ziggi
Moderator


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BeitragVerfasst am: 17.03.2010 13:59    Titel:

Hallo TB70,
Zitat:
Ich bekam keine Antwort bei der ARGE auf meine Frage, ob mein Mann und ich unser Auto (alter VW Camper und unser einziges Auto) behalten dürfen, da es ca. 12.00 Euro Wert hat. Er Rentner, ich Hartz, beide nur dieses Auto, aber es übersteigt die 7000 Euro Grenze.
Zwei Fragen von mir:
1.) Wieso solltet ihr euer Auto aufgeben müssen, bei einem Wert von 12.00€

2.) wer sagt denn das euer Auto 12.00€ Wert Smile hat, ist es geschätzt worden?

Also, bis zu einem Zeitwert von 7500€ braucht ihr keine angst davor zu haben, das ihr euer Auto abgeben müsst. In einem ordentlichen Autohaus, welches auch Gebrauchtwagen ankäuft, könnt ihr den Zeitwert eures Auto's ermitteln lassen, gibts Schriftlich, sollte nichts kosten und wird im normalfall anerkannt.
Wenn es mehr wert hat, kann es sein das ihr euch einen anderen Wagen anschaffen müsstet und diesen verkaufen.

Gruß Ziggi
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DjTermi
Moderator


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BeitragVerfasst am: 17.03.2010 13:59    Titel:

Hallo,
Ein Auto im Wert von bis zu 7500 Euro gilt in jedem Fall als angemessen. Bundessozialgerichts (BSG) (Az.: B 14/7b AS 66/06 R).
Zitat:

2. Was macht man wenn man bei der ARGE die Antwort bekommt, dass sie das momentan nicht sagen können?


Schriftlich geben lassen, Mündliche Aussagen sind schwer zu beweisen.
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TB70



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BeitragVerfasst am: 19.03.2010 10:00    Titel:

Den Camper muss man erst einmal finden, der nur 12 Euro kostet...da hatten wir richtig Glück:-)))

Die Dame vom Amt hat gesagt, es darf pro "Hartz-Empfänger" ein Auto im Wert bis max. 7500 Euro geben. Wie es aber aussieht, wenn 2 Personen zusammen nur ein Auto haben und der eine davon (mein Mann, siehe oben) ja eigentlich Rentner ist und lediglich zur Bedafrsgemeinschaft gezählt wird, das konnte sie dann nicht mehr sagen. Der Wagen gehört meinem Mann und er ist ja Rentner.

LG!!!
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DjTermi
Moderator


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BeitragVerfasst am: 19.03.2010 11:54    Titel:

Das Auto Auto des erwerbsfähigen Mitglieds der Bedarfgemeinschaft ist (pro erwerbsfähigem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist der Besitz eines PKW vermögensneutral i.S.d. SGB II)
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TB70



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BeitragVerfasst am: 19.03.2010 12:15    Titel:

Oje, jetzt verstehe ich gar nichts mehr...

Ein PKW ist vermögensneutral? Mein Mann ist ja als Rentner nicht mehr erwerbsfähig, oder doch? Ich bin schon ganz wuschig...
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Ziggi
Moderator


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BeitragVerfasst am: 19.03.2010 13:14    Titel:

Zitat:
Ein PKW ist vermögensneutral?
Ist eigentlich ganz einfach:
Gehört nicht in das zu Berücksichtigende Vermögen! Ein PKW ist "zusätzlich" anzuerkennen wenn es einen Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in der BG gibt, in höhe bis zu 7500€ Zeitwert, unerheblich ist der umstand auf welchen Namen der PKW läuft.
Daher kam ja auch die Frage ob das Auto Geschätzt wurde, nach Zeitwert, nicht nach Sammlerwert ExclamationExclamationExclamation
Geht einfach mal zu einem Neuwagenhändler und lasst euch schriftlich geben, wieviel Ihr im falle eines Neuwagenkaufes für euren derzeitigen Wagen bekommen würdet.
Das ist dann der anzuerkennende Zeitwert. Rolling Eyes

Ich hoffe das war nun Verständlich übersetzt. Wink


Gruß Ziggi

PS.: Je Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist ein PKW Vermögensneutral zu bewerten.
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TB70



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BeitragVerfasst am: 19.03.2010 13:22    Titel:

Das mit dem Autohaus habe ich notiert, das machen wir gleich nächste Woche. Wäre schon eine Katastrophe für meinen Mann, den Wagen verkaufen zu müssen, nur weil ich einfach keinen Job finde und Hartz beantragen muss, weil wir von seiner Rente zusammen nicht leben können. Er hat ja immer Vollzeit gearbeitet und für sein Auto bezahlt.

Wenn bei einem Ehepaar beide Hartz beantragen müssen, darf dann jeder von denen ein Auto haben bis zu 7500 Euro? Oder dürfen beide zusammen nur ein Auto haben? (Das nur Interessenhalber, ich fuchse mich ja so langsam ein in das Thema...leider)

Liebe Grüße!!!!
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Ziggi
Moderator


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BeitragVerfasst am: 19.03.2010 13:39    Titel:

Zitat:
Wenn bei einem Ehepaar beide Hartz beantragen müssen, darf dann jeder von denen ein Auto haben bis zu 7500 Euro? Oder dürfen beide zusammen nur ein Auto haben?
JA Exclamation

Gruß Ziggi
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Ziggi
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Beiträge: 1046
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 19.03.2010 13:49    Titel:

Fast vergessen, hierkönnt ihr schon malgrob einen überblick bekommen wie hoch der PKW geschätzt werden könnte.
http://www.dat.de/fzgwerte/index.php?action=fzgsearch&jsessionid=73469801E9C2369135E30B6F8FD823FA&lang=d&stamp=1269002693&view=
Der Händler wird warscheinlich noch abschläge wegen ölim Motorraum oder leichten Kratzern oder so machen, das mindert den wert evtl. nochmal ein wenig.

Gruß und schönes Wochenende,
geniesst es und macht euch nicht so viele sorgen, manchmal kann auch ein SB eine entscheidung treffen die zu euren gunsten ist, einzelfallentscheidung also.

Ziggi
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TB70



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BeitragVerfasst am: 20.03.2010 10:04    Titel:

Ja, Du hast Recht. Wir machen uns ganz schön verrückt. Ist aber auch eine doofe Situation: Mein Mann hat fast 50 Jahre gearbeitet und bekommt eine Rente von 790 Euro, jetzt soll er auch noch evtl. sein Auto verkaufen, nur weil ich einfach keinen Job finde.

Euch allen ein schönes Wochenende!!!
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