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Arbeitslosen Forum: Hartz 4 trotz Eigentum

Hartz 4 trotz Eigentum



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maxdome



Anmeldedatum: 06.05.2011
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.05.2011 16:13    Titel: Hartz 4 trotz Eigentum

Meine Frau ist Aufgrund ihrer schweren Krankheit ( Gon Athrose und seit 2007 künstliches Kniegelenk) nicht mehr vermittelbar. Sie bekam nun ihr Arbeitslosengeld ( 300 Euro) ein Jahr lang. Nun muß sie Hartz 4 beantragen. Ich verdiene knapp 900 Euro im Monat. Allerdings besitze ich die Hälfte eines 4 Familienhauses. Mein Bruder hat in diesem Hause zwei Wohnungen für sich in denen er wohnt. Ich habe meine beiden Wohnungen vermietet. Mit dieser erhaltenden Mieten,finanziere ich unsere Miete,in dem Haus,in dem wir wohnen. Habe nun ein wenig Sorge,das diese Mieteinkünfte mit angerechnet werden. Lohnt es sich für uns überhaupt einen Antrag nun zu stellen.?
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Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1077
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 06.05.2011 23:57    Titel:

Hallo maxdome,

leider lässt sich das nicht Pauschal beantworten...da die Fakten nicht ausreichen....

jedoch bei 900€ einkünften und 2er Mieten sieht es nicht gut aus, denn wenn Wohneigentum nicht selbst genutzt wird, kann ( nicht muss) man dazu gezwungen werden dieses "Vermögen", sofern über einem Bestimmten Satz liegend ( Freibetrag * Lebensjahre jeder Person in der Bedarfsgemeinschaft), zu veräussern.
Weiterhin kann (micht muss) man euch auffordern in eine Günstigere Wohnung ( Haus/ eigene Wohnung im Haus) zu ziehen um die Staatlichen Leistungen so gering wie möglich zu halten.....

Du/Ihr kannst/könnt mal hier euren Satz ausrechnen welchen ihr dann im besten Fall bekommen würdet, dieser Rechner ist 1. sehr aktuell und 2. der genaueste den ich finden konnte.

Ihr könnt dann auch mal schauen ob ihr Wohngeld erhalten würdet, das ist auch möglich auch hier kannst du auf der Seite des ALG2 Rechners weiter unten einen wohngeldrechner benutzen.

Letztlich ist es an euch zu entscheiden ob ihr ( nicht deine Frau alleine ) einen Antrag auf ALG2 oder andere in Frage kommende Hilfsleistungen beantragt, jedoch deine Frau hat ja auch die möglichleit eine EU-Rente zu Beantragen welche ja vorübergehender Natur als wiedereingliederungshilfen zu sehen sind....


Nun gute Besserung an deine Frau und viel erfolg Ziggi
_________________
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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maxdome



Anmeldedatum: 06.05.2011
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.05.2011 10:16    Titel:

Danke Ziggi.
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