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| Arbeitslosen Forum: hartz 4 a-losengeld II frage |
hartz 4 a-losengeld II frage
-> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen
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Nachricht |
kangasku Gast
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Verfasst am: 14.11.2005 14:51 Titel: hartz 4 a-losengeld II frage |
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tach,
meine situation:
ab 01.08 war ich arbeitslos, hatte aber schon am 06.07 dem arbeitsamt gesagt das ich am 01.08 arbeitslos bin. nun musste ich 4 monate warten, unzählige telefonate und besuche beim a-amt machen, bis ich endlich das geld für sept/09 und oktoper/10 bekommen habe,
aber was ist nun mit august????
nungut, also rief ich wieder beim a-amt an, und diese sagte mir, ich hätte das letzte gehalt was ich von meinem chef für den juli/07 bekommen habe, für august nutzen können.
ich glaub ich spinn! ich muss doch 30 tage arbeiten und bekomme dann mein geld und nicht umgekehrt, d.h. ich musste alle rechnungen für juli bezahlen, mit dem geld was ich am ende des monats von meinem chef erhalten habe. wie soll ich dieses geld dann für august ausgeben? - geht garnicht.
also widerspruch eingelegt - nix passiert, alle beamten geben nur denselben müll von sich.
nun der hammer, a-losengeld I empfänger würden für den direkt nächsten monat, nachdem sie a-los wurden, geld erhalten, a-losengeld II empfänger erst für den ÜBERZÄCHSTEN monat, hää??
nun wollt ich fragen wie das bei euch a-losengeld II empfänger war bzw. was ihr erreicht habt.
werde demnächst vors sozialgericht gehen.
hartz 4 deutschland < abgrund < verarsche |
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Sir Lobo
Anmeldedatum: 10.11.2005 Beiträge: 14
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Verfasst am: 15.11.2005 09:57 Titel: |
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Guck mal unter dem "Und da soll man noch ruhig bleiben?"-Thread.
Da hab ich eine drastisch gekürzte Variante meine jüngsten Erlebnisse gepostet.
PS: ich hab drei Monate auf meine Kohle gewartet. _________________ Bedenke bei jedem Urteil:
Es gibt Menschen, die töten um zu leben;
und es gibt Menschen, die leben um zu töten. |
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Gast
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Verfasst am: 16.11.2005 00:38 Titel: kangasku |
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danke für deine antwort.
bei mir gehts um eine etwas andere kleinigkeit.
wie war es bei dir, hast wie ich auch nicht volle 12 monate gearbeitet um ins ALG 1 zu kommen? wenn ja und du ALG 2 bist, wie war es bei dir?
bei mir volgende situation:
chef zahlt mir letztes gehqalt (31.07) und nun sagt des arbeitsamt ich hätte des geld doch für august einsetzen können, und haben mir den august (1. monat) gestrichen. obwohl ich ganz klar mir das geld im juli erarbeitet habe, und nicht im august, also musste ich vom juli gehalt die rechnungen für juli erarbeiten.
wars bei dir auch so? |
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Carola
Anmeldedatum: 15.10.2005 Beiträge: 210 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 16.11.2005 09:23 Titel: Re: hartz 4 a-losengeld II frage |
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| kangasku hat Folgendes geschrieben: | tach,
meine situation:
ab 01.08 war ich arbeitslos, hatte aber schon am 06.07 dem arbeitsamt gesagt das ich am 01.08 arbeitslos bin. nun musste ich 4 monate warten, unzählige telefonate und besuche beim a-amt machen, bis ich endlich das geld für sept/09 und oktoper/10 bekommen habe,
aber was ist nun mit august????
nungut, also rief ich wieder beim a-amt an, und diese sagte mir, ich hätte das letzte gehalt was ich von meinem chef für den juli/07 bekommen habe, für august nutzen können.
ich glaub ich spinn! ich muss doch 30 tage arbeiten und bekomme dann mein geld und nicht umgekehrt, d.h. ich musste alle rechnungen für juli bezahlen, mit dem geld was ich am ende des monats von meinem chef erhalten habe. wie soll ich dieses geld dann für august ausgeben? - geht garnicht.
also widerspruch eingelegt - nix passiert, alle beamten geben nur denselben müll von sich.
nun der hammer, a-losengeld I empfänger würden für den direkt nächsten monat, nachdem sie a-los wurden, geld erhalten, a-losengeld II empfänger erst für den ÜBERZÄCHSTEN monat, hää??
nun wollt ich fragen wie das bei euch a-losengeld II empfänger war bzw. was ihr erreicht habt.
werde demnächst vors sozialgericht gehen.
hartz 4 deutschland < abgrund < verarsche |
Mal der Reihe nach:
1. Wird das ALG I Geld für den August erst am 01.09.2005 überwiesen, als genau wie das Gehalt vom Arbeitgeber immer erst die "Arbeit" dann der Lohn!
2. Für die ALG II - Leistungsbewilligung und das Einkommen des Vormonats gilt grundsätzlich immer:
Wenn das letzte Gehalt oder Arbeitslosengeld I im August 05 zugeflossen ist (Buchungsdatum auf dem Kontoauszug), wird es voll zu Berechnung des Anspruches herangezogen.
Ist das letzte Gehalt oder Arbeitslosengeld I jedoch bereits im Juli 05 auf dem Konto eingegangen gilt dieses Geld als verbraucht.
3. Zu: nun der hammer, a-losengeld I empfänger würden für den direkt nächsten monat, nachdem sie a-los wurden, geld erhalten, a-losengeld II empfänger erst für den ÜBERZÄCHSTEN monat, hää??
Diese Aussage ist im Bezug auf die ALGII - Leistung falsch!!!
Denn die ALGII - Leistung wird am Anfang eines Monats (zb: August) gezahlt und muss für dann für diesen Monat (zb: August) verwendet werden!
Wenn noch nicht geschehen schriftlichen WIDERSPRUCH mit genau dieser Begründung aus meiner Antwort einlegen.
Berichte mal was draus geworden ist. |
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Gast
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Verfasst am: 16.11.2005 10:57 Titel: |
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danke für deine antwort, scheinst dich ja auszukennen.
ich hätte vielleicht noch chancen drauf, geld is leider erst am 5.09 draufgekommen, weil cheffe meinte er müsste es behalten.
nun habe ich für juli (weil der chef ja das gehalt zurückgehalten hat) einen kredit aufnehmen müssen (dann zählt das doch als verbrauch im juli, das geld), da ich ja das geld für die rechnungen für den juli gebraucht habe. ich habe für das geld ja im juli arbeiten müssen, also steht mir dies auch für juli zu und net für den august
hätte ich nun noch chancen auf das geld vom juli? |
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Carola
Anmeldedatum: 15.10.2005 Beiträge: 210 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 16.11.2005 11:28 Titel: NEIN |
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| Nein keine Chance!!! |
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Gast
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Verfasst am: 16.11.2005 11:42 Titel: |
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habe gradeben angerufen, bei der widerspruchsstelle, er meinte "oh" sie haben einen kredit im juli aufgenommen, und mussten das geld für juli dafür verwenden, um ihn zu bezahlen? dann ist das eine andere sache, ich gebe es in bearbeitung, unsere entscheidung wird ihnen demnächst schriftlich mitgeteilt oder so ähnlich.
wenns nun trotzdem nichts werden sollte, werde ich vors sozialgericht gehen, kostet des arbeitsamt gleich 3 mal soviel. als wenn sie mir den monat august auszahlen würden, aber wenn die so unsere steuern verbraten wollen, von mir aus.
danke für deine antwort carola |
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Carola
Anmeldedatum: 15.10.2005 Beiträge: 210 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 16.11.2005 12:00 Titel: Telefonat - Wichtig!!!! |
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Verlasse Dich in keinem Fall auf diese telefonische Auskunft, sondern schreibe unbedingt einen Widerspruch beziehe Dich darin auf das soeben geführte Telefonat mit Nennung des Namens des Sachbearbeiters!!!
Du hast nur 4 Wochen Zeit (nach Eingang des Bescheides) einen Widerspruch einzulegen! Ist die Frist abgelaufen kommt der Widerspruch ohnehin zu spät und Ausnahmen gibt es dabei absolut keine!!!
Viel Glück!!! |
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Gast
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Verfasst am: 16.11.2005 12:02 Titel: |
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danke für die schnelle antwort.
widerspruch mit einschreiben ist schon raus. |
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19.04.2005
Ich möchte hier noch mal auf den Vorteil der kostenlosen Registrierung hier im Forum hinweisen.
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