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Arbeitslosen Forum: Gesellschaft: Zunehmende Rechtlosigkeit

Gesellschaft: Zunehmende Rechtlosigkeit



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Autor Nachricht
Ralf Hagelstein
Site Admin


Anmeldedatum: 11.12.2005
Beiträge: 2337
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 12.04.2008 10:43    Titel: Gesellschaft: Zunehmende Rechtlosigkeit

Zitat:
Zunehmende Rechtlosigkeit

Sie sind Bürger der Bundesrepublik Deutschland? Sind Sie vermögend und/oder einer der Wirtschaftsführer des Landes oder eines befreundeten Landes? Sind Sie Politiker? Ihr Pech, wenn Sie alle diese Fragen mit nein beantworten müssen, denn dann sind Sie in ständig zunehmendem Maße rechtlos.

- Fangen wir unten an. Ist man arbeitslos, ein politisch gewollter Zustand, um die Erpressbarkeit der Arbeitnehmer zu erhöhen, dann sind sie völlig rechtlos. Lt. Grundgesetz (Art. 12) haben Sie ein Recht auf freie Berufswahl, aber wen stört das Grundgesetz? Wenn Sie arbeitslos sind, wird Ihnen dieses Grundrecht abgesprochen. Sie haben jeden Job anzunehmen, den man Ihnen anbietet.

- Sklavenhaltung ist gesetzlich verboten. Halt, es gibt Ausnahmen. Als Arbeitsloser kann man Sie auch zu Sklavenarbeiten heranziehen. Die moderne Bezeichnung für Sklavenarbeit ist "Arbeitsgelegenheit." Ein Recht, eine solche Arbeit abzulehnen, wird Ihnen abgesprochen und nur in wenigen Fällen macht man Ausnahmen.

- Das Grundgesetz (Art. 11) billigt Ihnen die freie Beweglichkeit innerhalb der Grenzen Deutschlands zu. Zwar schränkt Abs. 2 das Recht in besonderen Fällen ein, aber als Arbeitsloser sind sie dieser Einschränkung nicht unterworfen, denn dort heißt es:

(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

Ein Arbeitsloser hat eine ausreichende Lebensgrundlage, zumindest behauptet die Regierung das. Die Belastung der Allgemeinheit besteht bereits und wird durch eine Abwesenheit nicht verstärkt. Die Abwehr einer drohenden Seuchengefahr sehe ich anderenorts, beispielsweise in Berlin, da sich dort eine Seuche mit dem Namen Politik und Europa immer weiter ausbreitet. Der Arbeitslose stellt in dieser Hinsicht keine Gefahr da.
Aber er hat das Verbrechen begangen, arbeitslos zu sein. Damit gilt das Grundrecht aus Art. 11 nicht für ihn. Die Stadt verlassen darf er nur mit der Genehmigung der Arbeitsbehörde, die das damit begründet, dass ja gerade ein Jobangebot für die Beendigung der Hilfebedürftigkeit vorliegen könnte und ein Vorstellungsgespräch sofort und unmittelbar erfolgen müsste.

- Das Grundgesetz (Art. 13) sichert die Unverletzlichkeit der Wohnung zu. Natürlich gilt das nicht für Arbeitslose. Plötzlich auftauchende Fahnder der Arbeitsbehörden verschaffen sich nicht selten Einlass gegen den Willen der Bewohner. Sie nutzen die Unwissenheit der Bewohner über ihre Rechte aus und verhalten sich auch innerhalb der Wohnung nicht gesetzeskonform.

Die Grundgesetzwidrigen Einschränkungen für Arbeitslose gehen noch weiter und werden, so traurig das ist, von der Justiz nicht selten auch noch als richtig hingestellt.
Quelle: Gert Flegelskamp
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"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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