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| Arbeitslosen Forum: Geld gestrichen durch Sperrzeiten |
Geld gestrichen durch Sperrzeiten
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| Autor |
Nachricht |
svendd
Anmeldedatum: 29.08.2008 Beiträge: 1 Wohnort: Oberkochen
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Verfasst am: 29.08.2008 14:08 Titel: Geld gestrichen durch Sperrzeiten |
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Hallo in die Runde
Also ich hab hier aktuell ein riesen Problem und bitte einfach mal um eure Hilfe.Vielleicht kennt sich jemand richtig gut mit der Materie aus.
Heute (29.8.0 halb acht erfuhr ich bei einem Termin beim zuständigen Arbeitsamt, dass für diesen Monat keine Leistungen gezahlt werden. Grund dafür ist die vorläufige Einstellung wegen Meldeversäumnis. Dem widerspreche ich im Grunde auch nicht, da ich ohne es vorher abzuklären vom 25.7.08 bis 10.8.08 im Urlaub war.Die Einladung zum Vermittler bekam ich während meines Auslandsaufenthaltes und der Termin hätte auch noch innerhalb des Urlaubs stattgefunden (7.8.0 . Nun bekam ich eine weitere Einladung zur Klärung des Sachverhaltes warum ich den Termin nicht wahrgenommen habe. Soweit so gut. Hab denen das dann ganz ehrlich gesagt, dass ich im Urlaub war etc. und damit ging es dann los.
Unerlaubte Ortsabwesenheit, Meldeversäumnis und Überzahlung aus Juli.
Nun bekam ich heute morgen mitgeteilt, dass mir für August ein Betrag i.H.v. 371,-€ überwiesen werde. Ursprünglicher Bescheid i.H.v. 1011,90€ für den kompletten Monat.
Abgezogen wurde mir, die Sperrzeit des Meldeversäumnisses ab dem 8.8.08 bis 14.8.08, weiter der nichtzustehende Leistungssatz für die unerlaubte Abwesenheit nämlich 01.08.08 bis 10.08.08 und darüber hinaus der zuviel gezahlte Leistungssatz für Juli vom 25.07.08 bis 30.07.08 i.H.v. 202,...€ der dann auf die Woche vom 15.8.08 bis 20.8.08 berechnet wurde. Dies zusammen ergibt dann einen Leistungsanspruch vom 21.08.08 bis 31.08.08 i.H.v. 371,...€.
Jetzt ist meine Frage, ob das überhaupt rechtens ist, dass das Amt rund 700,-€ von Leistungen in einem Monat abziehen darf, da ich in diesem Moment automatisch hilfebedürftig im Sinne SGBII HartzIV wäre und dies laut dem §34 wohl nicht passieren dürfe. Kurzer Hand hab ich mich an unsere hiesige ALGII Stelle gewannt und die meinten, dass sie dafür nicht zuständig wären, da ich erst Leistungen beziehe ab Antragstellung. Also ab heute. Und nun weiß ich nicht wie ich leben soll. Ich bekomme wie gesagt 371,-€ und muss damit rückwirkend meine Miete zahlen und irgendwie leben. Und ich glaube, das bekommt niemand hin. Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt, um etwas zu unternehmen? Über jeden Tipp oder Ratschlag wäre ich äußerst dankbar, denn denen auf den Ämtern ist es völlig Wurst wovon man lebt oder seine Zahlungen leistet.
Vielen Dank an alle die helfen können.
Grüßle Sven |
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Ralf Hagelstein Site Admin

Anmeldedatum: 11.12.2005 Beiträge: 2337 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 29.08.2008 14:36 Titel: |
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Im SGB II steht:
| Zitat: | § 7 Berechtigte
(4a) Leistungen nach diesem Buch erhält nicht, wer sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des in der Erreichbarkeits-Anordnung vom 23. Oktober 1997 (ANBA 1997, 1685), geändert durch die Anordnung vom 16. November 2001 (ANBA 2001, 1476), definierten zeit- und ortsnahen Bereiches aufhält; die übrigen Bestimmungen dieser Anordnung gelten entsprechend. |
Für die Zeit Deines Urlaubes bekommst Du also 0,- €.
Kannst Du die Miete nicht bezahlen, Zahlung als Beihilfe beantragen. Kannst Du keine Lebensmittel mehr kaufen, Lebensmittelgutscheine beantragen. Heute die Anträge noch in den Hausbriefkasten stecken, mit Frist zur Beanwortung bis Dienstag 12:00. Kommt nichts, auf zum Sozialgericht mit den gesammelten Unterlagen, aktuellen Kontoauszügen und Eidesstattlicher Versicherung über Deine Vermögensverhältnisse. _________________ "Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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19.04.2005
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