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Die Portugiesen
Anmeldedatum: 23.06.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 23.06.2008 23:00 Titel: Freibetrag bei alg2 und Alg1 |
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Wir (familie,mit 4 Kindern) erhalten alg1 in höhe von 846€ und alg2 in höhe von 889 €. Zudem erhält meine Frau 100 € und ich 165€ für eine Nebenbeschäftigung. Dabei bin ich der bezieher von alg1 und meine frau die bezieherin von alg2.
die höhe des alg2 ist dabei entsprechen höher da wir eine wohnung bezahlt bekommen, die etwas teurer ist als normalerweise bezahlt wird, da wir sie vor der arbeitslosigkeit mieteten. zudem bekommen wir noch 641€ kindergeld.Welcher freibetrag steht uns dabei zu? |
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 24.06.2008 13:05 Titel: |
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Hallo Die Portugiesen
Freibetrag für private Versicherung 30 € vom Kindergeld bei volljährigen Kindern, vom Erwerbseinkommen sind 100 € Grundfreibetrag und was darüber hinausgeht davon bleiben 20% anrechnungsfrei.
Den Freibetrag gibt es für jede Person.
Freibetragsrechner
Gruss _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com |
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Die Portugiesen
Anmeldedatum: 23.06.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 24.06.2008 20:24 Titel: |
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Hallo Melinde ,
erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort. Jetzt taucht für mich noch eine zweite Frage diesbezüglich auf . Nämlich inwieweit das ALG 1 als Erwerbseinkommen berechnet wird, oder in anderer Weise eingerechnet wird als andere Art der Leistung. Daa unser voriger Zuständiger etwas darüber sagte, daß dies noch anders berechnet würde.
Zudem habe ich noch die Frage, wo ich solche Dinge nachlesen kann. Denn unsere Sachbearbeiterin scheint mir zu wenig Wissen darüber zu haben, wie das ganze berechnet wird. Vielen Dank nochmal im voraus.
Grüsse Die Portugiesen |
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 24.06.2008 22:14 Titel: |
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Hallo Die Portugiesen
Die bisherige Arbeitslosenhilfe wurde nach dem zu Grunde liegenden Erwerbseinkommen berechnet. Das Arbeitslosengeld II wird als reine Sozialleistung nach dem Bedarf bestimmt.
| Die Portugiesen hat Folgendes geschrieben: |
Zudem habe ich noch die Frage, wo ich solche Dinge nachlesen kann. Denn unsere Sachbearbeiterin scheint mir zu wenig Wissen darüber zu haben, wie das ganze berechnet wird.
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SGB II Rechner
SGB II
| Die Portugiesen hat Folgendes geschrieben: |
Jetzt taucht für mich noch eine zweite Frage diesbezüglich auf . Nämlich inwieweit das ALG 1 als Erwerbseinkommen berechnet wird |
Beim Arbeitslosengeld 1 ist es so, dass man nur unter 15 Stunden pro Woche arbeiten darf. Erreicht man genau die 15 Stunden pro Woche oder liegt drüber, fällt das Arbeitslosengeld weg. Dabei ist es egal ob du nur 100 € verdienst oder mehr oder weniger.
D. h. man darf nur unter 15 Stunden pro Woche arbeiten und man hat dann einen Freibetrag von 165 € im Monat. Der Rest wird angerechnet.
Der Freibetrag ändert sich, wenn man in den 18 Monaten vor der Entstehung des Anspruches mind. 12 Monate einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen ist.
Nachzulesen im SGB III § 141 Anrechnung von Nebeneinkommen
Keine Ahnung ob er das meint/e frag ihn mal.  _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Die Portugiesen
Anmeldedatum: 23.06.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 25.06.2008 23:47 Titel: |
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Hallo Melinde und DJTermi.
Ich danke Euch beiden für die promten Antworten. Ich finde es toll daß Ihr so auf Zack seid und uns mit Eurem Wissen zur Verfügung steht.
Nach dem, was ich jetzt verstanden hab müssten meiner Frau und mir zusammen ein Freibetrag von 265€ berechnet werden, stimmt dies? Unsere Sachbearbeiterin berechnet meiner Frau bei einem Einkommen von 100€ einen Freibetrag von 112,66€ und mir bei einem Einkommen von 165€ einen Freibetrag von 102,08€. Ich verstehe nicht wie sie auf diese Beträge kommt.
Vieleicht könnt Ihr ja Licht hinter diese Sache bringen.
Ich verstehe leider sehr wenig von dem Paragraphenkauderwelsch und so hoffe ich von Euch Informationen zu bekommen.
Ich bin Euch jetzt schon total dankbar dafür und würde mich freuen, wenn Ihr mir dazu auch eine Anwort geben könntet.
Übrigens habe ich einen schriftlichen Widerspruch gegen den letzten Bescheid eingereicht und unsere SB wollte von mir eine Unterschrift, daß ich den Widerspruch zurücknehme, was ich angeblich telefonisch mit ihr abgeklärt hätte. Dabei sagte sie mir am Telefon nur daß wir so etwas ja in Zukunft telefonisch abklären könnten , wenn Fehler im Bescheid vorlägen.
Meine Frau teilte ihr darauf hin mit daß wir dies ohne vorherigem neuen Bescheid nicht tuen würden. Darauf hin wiederum sagte sie sie hätte den Lautsprecher angehabt und ihre Kollegin hätte dies auch gehört.
Könnt Ihr mal sehen mit welchen Methoden da mit Kunden umgegangen wird.javascript:emoticon(' ')
Shocked vielen liben Dank im voraus Eure Portugiesen |
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Die Portugiesen
Anmeldedatum: 23.06.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 30.06.2008 21:43 Titel: |
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Hallo Ihr Lieben,
Ich weiß nicht so genau, warum Ihr auf meine Frage nicht antwortet.
Wenn es Euch zu nervig ist detaiierter auf die Fragen einzugehen, so informiert mich doch bitte. Ansonsten bleibe ich bei meinen reinen Spekulationen darüber, warum darauf keine Antwort kommt.
Und ich hätte nun gerne eine ehrliche Antwort darauf.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüssen
Die Portugiesen |
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19.04.2005