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Arbeitslosen Forum: frage zu hartz IV

frage zu hartz IV



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Autor Nachricht
anonym
Gast





BeitragVerfasst am: 21.10.2005 11:43    Titel: frage zu hartz IV

meine freundin ist arbeitslos und möchte aber gerne was dazu verdienen. weiß hier jemand zufällig, wieviel man dazu verdienen darf in einem nebenjob, wenn man hartz4-empfänger ist? habe gehört, daß es da seit oktober auch ne neue regelung geben soll... Question Question Question
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Charly
Gast





BeitragVerfasst am: 21.10.2005 11:47    Titel: Re: frage zu hartz IV

anonym hat Folgendes geschrieben:
meine freundin ist arbeitslos und möchte aber gerne was dazu verdienen. weiß hier jemand zufällig, wieviel man dazu verdienen darf in einem nebenjob, wenn man hartz4-empfänger ist? habe gehört, daß es da seit oktober auch ne neue regelung geben soll... Question Question Question


max. 100,- Euro
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anonym
Gast





BeitragVerfasst am: 21.10.2005 11:57    Titel:

das habe ich auch gehört - aber was ist, wenn sie doch mehr verdient? wieviel wird dann von dem "überschuß" abgezogen?
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Carola



Anmeldedatum: 15.10.2005
Beiträge: 210
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 21.10.2005 12:25    Titel: Zuverdienst

ALG II

Zuverdienst - Neuregelung ab dem 1. Oktober 2005
Ab dem 1.10.05 gibt es einen pauschalierten Grundfreibetrag für Einkommen aus Erwerbstätigkeit in Höhe von 100,- Euro.

Dieser Grundfreibetrag tritt an die Stelle der bisherigen Absetzbeträge für Einkommen bis 400,- Euro.

Für das den Grundfreibetrag von 100,- Euro übersteigende Einkommen bestehen folgenden Freibeträge:

- Bruttoeinkommen bis 800,- Euro: 20 %

- Bruttoenikommen über 800,- Euro: 10 %


Die Obergrenze für die Freibeträge liegt bei:

- 1200,- Euro brutto, wenn der Hilfebedürftige keine Kinder hat

- 1500,- Euro brutto, wenn der Hilfebedürftige Kinder hat


Für die Freibeträge ist ausschließlich das Bruttoeinkommen entscheidend!

Achtung: die hier dargestellte Regelung gilt nur für Einkommen aus Erwerbstätigkeit, bei sonstigem Einkommen gelten die bisherigen Regelungen
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