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mso Gast
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Verfasst am: 07.11.2005 21:10 Titel: Frage auf Anspruch |
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Hallo Zusammen,
Habe mal eine Frage, ich habe vorkurzem meine Berufschule abgebrochen. bin jetzt sozusagen seit 5 Monaten arbeitslos. Bin 21 Jahre und habe einen realschulabschluss. Bin eifrig dabei bewerbungen zu schreiben um einen ausbildunsplatz zu bekommen, aber ihr wisst ja wie das ist. so jetzt ist meine frage steht mir eigentich geld zu, da ich zwar noch bei meinen eltern wohne, aber ich ihnen nicht auf der tasche liegen möchte. Kann ich vorm Arbeitsamt geld bekommen um wenigstens die überbrückungszeit bis ich einen ausbildungsplatz habe, zu beziehen??!
wäre echt nett wenn ihr mir da mal kurze infos geben könnt. |
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 07.11.2005 22:36 Titel: zu Anspruch |
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Hallo mso
Solange Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung
hast sind Deine Eltern Dir gegenüber voll zum
Unterhalt verpflichtet.
Es wird kein ALG 2 für Dich geben wenn Deine Eltern Dich
aus eigenen Mitteln unterhalten können.
Solange Du keine Ausbildung beginnen kannst oder
sonstwie Arbeit findest wirst Du ihnen 'auf der Tasche' liegen
auch wenn Du das nicht möchtest.
Viel Erfolg bei der Stellensuche
Gruß Melinde |
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Gast
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Verfasst am: 08.11.2005 08:53 Titel: |
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| achso. ok danke schonmal!!! andere frage als ich noch ur schule ging hatte ich anspruch auf bafök, kann es sein, dass ich dann doch anspruch auf etwas geld habe?! |
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Carola
Anmeldedatum: 15.10.2005 Beiträge: 210 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 09.11.2005 11:29 Titel: Bafög??? |
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Nein, auf Bafög hast Du keinen Anspruch!
Du gehst nicht mehr zur Schule!
Wenn Du eine Ausbildung machst kannst Du beim Arbeitsamt einen Antrag auf Berufsausbildungsförderung stellen und wenn das dann immer noch nicht langt einen Antrag auf ALGII.
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19.04.2005