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Eltern.Valentina
Anmeldedatum: 31.10.2006 Beiträge: 118 Wohnort: Rostock
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Verfasst am: 28.11.2006 19:19 Titel: Finanzamtnachzahlung trotz privatinsolvenz? |
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hallo,
passt hier zwar nicht so rein, aber habe keine andere Rubrik gefunden.
also meine Mutter hat vor paar Jahren einen Mann geheiratet und der ist arbeitslos und sie arbeitet.
nun musste sie aber dieses Jahr Privatinsolvenz beantragen und hat aber eine dicke nachzahlung vom Finanzamt bekommen 345 Euro, nun kann sie das aber nicht zahlen, weil sie eh kaum Geld hat und die Insolvenz laufen hat.
kann man da von den Zahlungen befreit werden oder raten oder so oder muss man das zahlen, egal ob man Insolvenz hat oder nicht?
die Insolvenz hat sie nicht wegen Staatsschulden sondern wegen anderen Gläubigern!
Gruß und danke |
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nonsens

Anmeldedatum: 19.07.2006 Beiträge: 697 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 01.12.2006 13:55 Titel: |
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Hat sie jetzt nach Nachzahlung oder ne Rückforderung bekommen?
Wenn Rückfoderung, dann muss sie beim Finanzamt einen Ratenplan machen lassen mit ganz niedrigen raten, da werden sie zustimmen müssen, da sie kaum geld hat.
Zurückzahlen muss sie es, weil das Finanzamt mit der Privatinsolvenz nix zu tun hat-haben wird. Und man ja auch Ämter nicht in eine Insolvenz aufnehmen kann.
Ratenvereinbarung abschliessen und langsam abzahlen, vielleicht lässt man ihr bis zur ersten rate sogar zeit bis januar, es ist bei den Ämtern eben nur der Wille, der zählt.
Aber verzichten auf ihr Geld werden sie nich ..... _________________ Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen) |
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Gast
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Verfasst am: 05.02.2007 08:54 Titel: |
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Moin
Das seh ich anders.
Wenn es sich um alte Schulden an das Finanzamt handelt und das Insolvenzverfahren nach dem "Schulden machen" beantragt wurde fließt die Steuerschuld ( oder was das Finanzamt eben will ) mit in die Insolvenzmasse mit ein.
Voraussetzunmg ist natürlich, das man die Finanzamt-Schulden beim Antrag auf Insolvenz mit angegeben hat.
Bangbuex |
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nonsens

Anmeldedatum: 19.07.2006 Beiträge: 697 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 06.02.2007 11:43 Titel: |
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@ Bangbuex, Finanzamt Dinge können nicht in die Insolvenz aufgenommen werden. Es sind nun mal Schulden, die an die Stadt/den Staat gemacht worden sind, diese werden definitiv nicht berücksichtigt.
Das war auch das erste, was wir zu hören bekamen, als die Insolvenz beantragt wurde ... sollte es sein, das wir dort Schulden haben, können diese nicht aufgenommen werden.
Gleiches gilt für Schulden an die Staatsanwaltschaft, Sozialämter, Arbeitsämter etc. - die kommen nicht in die Masse mit rein _________________ Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen) |
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Gast
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Verfasst am: 06.02.2007 13:00 Titel: |
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Moin
Ich muss dir energisch widersprechen !
Das ist definitiv Falsch was du da sagst.
Das würde dann nämlich bedeuten, das man niemals - trotz Privatinsolvenz - Verfahren seine Schulden los wird und die Wohlverhaltensperiode von vornherein zum Scheitern verurteilt ist, wenn man beim Staat irgendwann mal Schulden hatte bzw. gemacht hat.
( z.B. Umsatzsteuerschuld , oder Einkommenssteuerschuld usw. )
Frage :
Wozu sollte dann jemand der u.a. beim Staat Schulden hat ein Insolvenzverfahren eröffnen ?
Bangbuex |
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nonsens

Anmeldedatum: 19.07.2006 Beiträge: 697 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 06.02.2007 14:53 Titel: |
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Bangu ich kann Dir doch auch nur das sagen was uns bei Eröffnung des Insolvenz verfahrens gesagt wurde
Staatsschulden dürfen nicht mit rein, mein Mann hatte Schulden beim Finanzamt, und musste diese weiterhin abzahlen. Die Insolvenz nahm diese nicht rein und schützte auch nicht vor Vollstreckungen, also zahlte er es eben weg.
Dann zahlen wir beide an die Staatsanwaltschaft, weil auch diese nicht in die Insolvenz reindürften.
Sie meinte extra noch als ich da war, das seine Schulden an Inkassobüros, an Versandhäuser, oder sonstige Rechtsanwälte rein dürfen, sollte es sich aber um Schulden handeln, die an den Staat oder die Stadt gezahlt werden müssen, werden diese nicht in den Topf geschmissen.
Wenn Du Infos hast, das solche Dinge trotzdem mit rein dürfen, dann ist es doch super, und wenns gesetzlich so festgelegt wurde, wäre es für kommende Insolvenz´ler noch viel besser, weil die meisten Schulden ja an die Staatskasse/Stadtkasse gezahlt werden
Aber ich kann nur das hergeben, was ich persönlich weiss, und bei einer provaten Insolvenz gibt es sowas nicht. Das ist nur bei einer geschäftlichen möglich. (Also wenn Unternehmen pleite gehn) _________________ Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen) |
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Gast
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Verfasst am: 06.02.2007 22:06 Titel: |
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Moin
Sorry, dann hat man dir was falsches erzählt und dich dazu noch schlecht beraten.
Es ist mir ein Rätsel wie das rechtlich haltbar ist, was Ihr da macht.
Weiß euer Insolvenzverwalter von dem Deal ?
Das Insolvenzverfahren bedeutet nämlich das man Zahlungsunfähig ist und über keine Mittel verfügt die zur Deckung der Schuld ausreichend ist.
Und da in diesem Fall auch der Fiskus ein Gläubiger ist, geht seine Forderung mit in die aller Gläubiger mit ein.
Bangbuex |
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nonsens

Anmeldedatum: 19.07.2006 Beiträge: 697 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 07.02.2007 12:35 Titel: |
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Der Fiskus is bei uns Geschichte, den haben wir alleine ausgeglichen, bevor die Insolvenz eingereicht wurde.
An die Staatsanwaltschaft zahlen wir immer noch ab. Ist nicht viel und sowieso in 2 Monaten fertich.
Ich hab gestern nochmal gegoogelt, undtatsächlich stand dort, as Schulden beim Fiskus mit rein dürfen und andere auch vorrausgesetzt, es handelt sich nicht um absichtliche Schulden - z.B. Strafverfahren etc.
Meine Madame von der Insolvenzverwaltung ist leider im Urlaub, aber ich lauer schon auf Sie - da werd ich mal fragen, was sie mir da erzählt hat. Denn bisher ist alles ok gewesen, lief auch nach kurzen Schwierigkeiten super ab.
Aber man verlässt sich halt drauf, das die Leute Ahnung haben, nicht wahr
danke dir trotzdem, ich werd das mal im Auge behalten, da wir im Umkreis hier einige haben, die das problem mit Insolvenz und Fiskus auch haben.... _________________ Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen) |
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Gast
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Verfasst am: 07.02.2007 21:14 Titel: |
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Moin
Naja , wenigstens helfen wir evtl. anderen nachfolgenden Problemfällen mit unserer Diskusion. Dann können die alles richtig machen.
Alles Gute !
Gruss Bangbuex |
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nonsens

Anmeldedatum: 19.07.2006 Beiträge: 697 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 07.02.2007 22:50 Titel: |
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| Bangbuex hat Folgendes geschrieben: | Moin
Naja , wenigstens helfen wir evtl. anderen nachfolgenden Problemfällen mit unserer Diskusion. Dann können die alles richtig machen.
Alles Gute !
Gruss Bangbuex |
seh ich auch so danke nochmal  _________________ Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen) |
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Gast
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Verfasst am: 08.02.2007 10:34 Titel: |
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Moin
Bitte Bitte.
Dafür sind wir Forummitglieder doch da.
Bangbuex |
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Eltern.Valentina
Anmeldedatum: 31.10.2006 Beiträge: 118 Wohnort: Rostock
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Verfasst am: 06.03.2007 14:02 Titel: |
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jo, wollt mich aml zurückmelden also von meiner mutetr der meinte das sie das vom fnazamt nichtz bezahlen muss, da sie ja insolvenz hat.
also ist das wa sihr gesagt hat richtig, dass alles was schulden snd und man unfähig ist zu zahlen ncht zahlbar ist.
aber anke trotzdem. |
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Gestrandeter
Anmeldedatum: 10.03.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 11.03.2007 00:47 Titel: |
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hi Valentina,
nicht nur Das Deine Mutter diese Nachforderung nicht bezahlen muß
(wenn Zeitraum vor Insolvenzeröffnung),
Deine Mutter darf diese FA Forderung gar nicht bezahlen,
das wäre Gläubigerbevorzugung und kostet die RSB
= Versagung der Restschuldbefreiung _________________ Strandy
Privatinitiative Schuldenforum2007 ....
"Wissen ist Macht" und "Nichtwissen macht auch nix" ist ein bescheurter Spruch....... |
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robby46
Anmeldedatum: 29.07.2007 Beiträge: 8
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Verfasst am: 29.07.2007 14:51 Titel: |
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Nicht in die Privat oder Regelinsolvenz fallen nur
Bußgelder
Strafgelder
sonst alles was aus Schulden finz Art besteht, Finanzamt versucht aus der Schlinge zu kommen und versagen meist die mitarbeit aber dass ist dass Sache des Insolvenzverwalters. |
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19.04.2005