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Surfmaus



Anmeldedatum: 27.09.2006
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 25.10.2006 12:22    Titel: Eure Meinung

Hallo Ihr lieben !

Ich möchte diesen Thread einfach mal eröffnen um eure meinung einzuholen. Also folgendes habe ich zu sagen bzw. zu erzählen.
A und B, beide Arbeitskollegen von mir in einem Nebenjob. Folgende Situation stellt sich bei A und B

A: Ledig, 1 kind 3 jahre alt,
B: Lebt im Trennungsjahr, 1 sohn 3 jahre alt.

Jetz haben sich A und B von Ihren Partnern getrennt. A ist vorerst zu Eltern zurück sowie B auch. Beide haben neue Wohnung gesucht. Vorher haben sie sich bei der Arge erkundigt was ihnen zusteht. Bei A wurde Kaution bewilligt und Erstaustattung. Zu B wurde gesagt das rein gar nichts von der Arge übernommen wird. B musste dann lange nach einer Wohnung ohne Kaution suchen.Und Erstaustattung hat sie auch net bewilligt bekommen obwohl sie einiges gebraucht hätte. Ich muss dazu sagen das beide bei derselben Arge waren. Das Kaution eine Kann leistung ist weiss ich, aber ich meine mich zu errinnern das es doch so ist das Kaution grundsätzlich nicht übernommen wird, da beide vorher schon Wohnungen mit Ihren Partner/Ehemann hatten. Ich finde das sehr gemein wie die SB manchmal entscheiden. Eine Entscheidung nach Nase, so kommt es mir vor. Was haltet ihr davon ?

Da ich als bald selbst in der Situation bin mit eigener wohnung, habe ich nun bedenken das es bei mir genauso läuft das ich nichts bewilligt bekommen werde. Und selbst kann ich alles nicht aufbringen, wie auch mit dem bissl hartz4. Denn in irgendein Sozialviertel, mit alkoholikern und drogenabhängigen, möchte ich nicht gesteckt werden.

Über eure meinung würde ich mich freuen

Gruss
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Grüße Flunk

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loveboy85



Anmeldedatum: 23.06.2006
Beiträge: 8
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 30.12.2006 13:40    Titel: Frechheit

So in etwa ist es mir auch ergangen lege immer wieder Wiederspruch ein irgendwann werden sie dir es Bezahlen
_________________
MFG Sven

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Melinde
Moderator


Anmeldedatum: 05.11.2005
Beiträge: 3517
Wohnort: Limburg-Weilburg

BeitragVerfasst am: 30.12.2006 23:49    Titel:

Hallo Surfmaus
Der Unterschied zwischen A und B ist der, das B zwar vom Partner getrennt lebt aber ihm gegenüber Unterhaltsansprüche hat weil noch verheiratet.
Da hat der Sachbearbeiter nicht nach Gutdünken entschieden sondern nach Rechtslage.
Gruss
_________________
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.

Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com
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