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| Arbeitslosen Forum: Erstbezug mit ALG II |
Erstbezug mit ALG II
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Nachricht |
Dogcoach
Anmeldedatum: 06.10.2006 Beiträge: 8 Wohnort: 21073 Hamburg
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Verfasst am: 11.11.2006 18:54 Titel: Erstbezug mit ALG II |
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Hallo,
wer weiß einen guten Rat?
Meine Tochter (19J., schwanger) hat eine Wohnung, die auch von der ArGe finanziert wird, weil die Vorraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Sie hat keine eigenen Möbel, die sie mitnehmen kann,weil wir halt mit dem nötigsten Mobiliar versehen sind, d.h., ihre "alten" Möbel würden einen Transport nicht überstehen!
Sie bekam eine Erstausstattungspauschale in Höhe von 809 € plus 259 € für eine Waschmaschine, eine Babypauschale hat sie auch bekommen.
Allerdings reicht die Pauschale nur für gebrauchte Möbel, was auch vollkommen ausreichend ist. Das Problem war (und ist) der Transport der Möbel!Irgendwie müssen die Möbel und Hausrat in die Wohnung kommen, damit sie auch dort leben kann!
Die Möbel haben wir preiswert über Ebay und Verschenkemarkt ergattert.
Eine eigene Transportmöglichkeit haben wir leider nicht: Weil wir unter Zeitdruck standen (denn die Möbel wie Schlafcouch ,Schrank, WaMa etc. mussten abgeholt werden!) haben wir einen preiswerten Transporter gemietet und einen Rundumschlag gestartet!
Ich habe im Namen meiner Tochter einen Antrag auf Umzugsbeihilfe gestellt, auch mit der entsprechenden Begründung der Notwendigkeit und einem Kostenvoranschlag! Natürlich haben wir bei dem Transport noch draufgezahlt - das ging alles von der Pauschale ab, d.h., sie hat somit weniger Geld zur Verfügung, um sich einzurichten (wie gesagt: Sie hatte nichts).
Heute kam der ablehnende Bescheid, dass keine Transportkosten übernommen werden, weil sie quasi nicht mit eigenem Mobiliar umzieht. Somit handle es sich hierbei nicht um einen Umzug und die Kosten würden nicht übernommen, sondern sollen aus der Einrichtungspauschale finanziert werden!
Sie hatte auch einen Fernseher beantragt, um wenigstens ihren informativen und kulturellen Bedarf zu decken. Alles abgelehnt! In der Wohnung lag bereits ein Teppich (teilweise) vom Vorgänger, aber sie muss auch das Kinderzimmer mit Teppichfußboden auslegen(Steinfußboden!), weil sie eine Parterre-Wohnung hat und das Baby kommt im Januar zur Welt!
Wir haben wirklich keinerlei oder kaum Hilfen, um das alles allleine zu bewältigen und sind auf externe Hilfen angewiesen!
Ohne gierig zu klingen, denn viele Menschen vertreten den Standpunkt, man wolle nur auf Kosten des Staates schmarotzen...
Ich kann nur betonen: Es ist schlimm, alles zu verlieren und abhängig zu sein, weil man sich selbst kaum noch helfen kann!
Gibt es Gerichtsurteile, auf die man sich berufen kann,um einen Widerspruch gegen diesen Bescheid zu begründen?
Für entsprechende Hinweise wäre ich sehr dankbar!
Ich möchte diese Situation nicht überdramatisieren, wenn es nicht den wahren Fakten entspräche...
MfG
Dogcoach _________________ Zuerst verließ sie ihr Glück, und dann kam Ünglück dazu... |
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Gast
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Verfasst am: 11.11.2006 20:09 Titel: |
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| Auf zur Öra. |
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19.04.2005
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