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Arbeitslosen Forum: Erstausstattung nach Trennung

Erstausstattung nach Trennung



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manyana63



Anmeldedatum: 27.02.2011
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.02.2011 18:01    Titel: Erstausstattung nach Trennung

Hallo,

kann mir jemand bitte für nachfolgendes Hilfestellung geben?

Meine Frau und ich sind "Aufstocker", sie ist in Arbeit und ich nicht. Wir haben vom Eigenbetrieb ca. 80 € im Monat erhalten.

Nun trennen wir uns und wir sind so veblieben, dass sie die Möbel und die elektrischen Geräte behält da auch unsere Kinder bei ihr wohnen bleiben. Beim Eigenbetrieb meiner Region habe ich auch bereits vorgesprochen und einen Antrag auf Übernahme der erhöhten Kosten (Umzug, neue Wohnung) mitgenommen. Meine Frage ist, besteht die Möglichkeit ein Darlehen oder eine Kostenübernahme für eine Erstausstattung (Bett, Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, etc.) vom Eigenbetrieb zu bekommen? Wenn ja, gibt es eine gesetzliche Regelung diesbezüglich und muss ich dafür einen formlosen Antrag einreichen? Wenn es eine gesetzliche Regelung gibt, kann mir bitte jemand einen Hinweis geben wo ich das nachlesen kann? Letztens, besteht die Möglichkeit, von irgend einer Stelle so eine Art Überbrückungsgeld zu bekommen? Von Ihrem Gehalt rückt sie nichts raus und ich stehe quasi ohne einen Cent da.

Vielen Dank im Voraus!

MfG,
manyana63
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Melinde
Moderator


Anmeldedatum: 05.11.2005
Beiträge: 3517
Wohnort: Limburg-Weilburg

BeitragVerfasst am: 27.02.2011 22:18    Titel:

Hallo manyana63

Formlos Antrag auf Erstausstattung stellen, alles auflisten was Du benötigst denn auch nach Trennung hast Du Anspruch darauf. Vergleich bar ist Deine Lage ja mit einem Verlust nach Wohnungsbrand.

Das Deine Frau Dich nicht ohne alles dastehen lassen kann wird eine Unterhaltsklage schon korrigieren denn Du wirst sie auf Unterhalt verklagen müssen. Bis das alles über die Bühne gegangen ist bekommst Du Alg II wie bisher.
Denk dran alles schriftlich und nachweissicher einreichen, Eingangsstempel.

Gruss
_________________
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.

Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com
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Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1077
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 27.02.2011 22:56    Titel:

Hallo manyana63,

was bitte ist "Eigenbetrieb" ist das was du meinst eine Optionskommune? oder was darf ich mir darunter vorstellen?????

Naja, Erstausstattung sollte normalerweise nach ALG2 (SGB2) übernommen werden. Hast du denn schon eine neue Bleibe? oder wie kann man sich das vorstellen.

Nun, jedenfalls solltest du dich bei dem zuständigen Amt melden, wegen der Regelleistung, der Wohnung und der Erstausstattung, da dann deine Situation erklären und Antrag auf Hilfeleistungen stellen. Bitte lass dir eine kopie des Antrages, welchen du zur niederschrift stellst, geben und bitte um Vorschuss da du ja wohl keinerlei Gelder zu haben scheinst. Warscheinlich wird man dir aber zunächst nur Gutscheine geben wollen, ich sag mal Besser als nichts auch wenn es nicht unbedingt richtig ist, es sichert das überleben.

Das gültige Gesetz ist hier nachzulesen.
Allerdings, hat sich über genau dieses WE manches Geändert, so ist NEU das die beantragten leistungen (ALG2) nichtmehr abn Datum der Antragsstellung gewährt werden sollen sondern ab anfang des Antragsmonats, dasheisst gleichzeitig, dass auch "zufluss" angerechnent werden wird!! Auch NEU ist das man Leistungen wie die Erstausstattung beantragen muss bevor man es Braucht, wie das gehen soll weiß ich leider auch noch nicht. Fest steht jedoch
Zitat:
§ 23 SGB II Abweichende Erbringung von Leistungen
(1) Kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 noch auf andere Weise gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt dem Hilfebedürftigen ein entsprechendes Darlehen. .....................
...........................
...........................
(3) Leistungen für

1.
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,

2.
Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3.
mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In dies......................usw. usw. usw.
bitte lies hier mal das aktuelle Gesetz.
Denn hier werden nun auch neuerdings Erspartes und so auch mit einbenommen. Von der Regelleistung muss ,man nun verschiedenes Ansparen, weil wenn dann was kaputt geht, gibbet nix mehr.

So also, MOntag ab zum AMT ( wie auch immer es bei euch genannt wird) Antrag stellen und der dinge harren die da kommen werden. Sei dir aber gewiss das man dich zu einer sogenannten "Sofortmassnahme" schiken werden, denn das Recht haben sie seit einiger Zeit.

Gruß und viel Glück Ziggi
_________________
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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