Da ein Erbfall offiziell abgewickelt wird, muss diese Veränderung (Vermögen) dem Amt mitgeteilt werden. Das Geld wird wohl nicht unter der Matratze aufgehoben worden sein!
Wie es dann mit der ALGII Leistung aussieht muss das Amt prüfen und berechnen. Möglicherweise können Freibeträge geltend gemacht werden, wenn das Geld fest und langfristig (zB.: für die eigene Altersvorsorge) angelegt wird.
Beim Sachbearbeiter vorsprechen und die Sachlage klären.
im Normalfall werden dir von den 20.000 die Freibeträge abgezogen und der Rest durch dein ALG II dividiert. Somit wird die Sperrfrist für ALG II errechnet.
Beispiel: nach Abzug der Freibeträge bleiben dir 15.000, du beziehst derzeit 650 Euro ALG II, 15.000 / 650 = 23,~ . Somit wird deine Sperrfrist auf 23 Monate festgesetzt.
Wie gesagt, das ist nur ein Beispiel.
19.04.2005
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