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Einladung Jobcenter



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Autor Nachricht
TorKnoll



Anmeldedatum: 18.11.2010
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 19.01.2012 16:16    Titel: Einladung Jobcenter

hallo

habe eine frage, mein sachbearbeiter schickt mir alle 4 wochen die einladung zum gespräch ihrer beruflichen situation ( ist für mich voll ok und normal) ich bin seid 2 jahren diabetiker und das ist auch beim jobcenter bekannt, es kommt bei mir öfter mal vor das ich trotz eingestellten zuckerwertes ich in unter oder auch überzuckerung rutsche...das passiert auch schon mal kurz vor einen termin beim jobcenter...wozu ich leider gottes keine schuld hab.....ich wurde dann von meiner hausärztin arbeitsunfähig geschrieben......ich bekam nun heute wieder eine einladung für den 10.02.2012....mit dem beisatz...sollten sie am termin arbeitsunfähig sein benötige ich von ihnen eine bescheinigung vom hausarzt das sie krankheitsbedingt nicht in der lage sind den meldetermin wahrzunehmen.....was soll das?? komme mir echt so langsam mehr als bevormundet vom sachbearbeiter vor.......wenn ich dieses extra machen würde könnt ich es ja auch verstehen....nur was soll ich machen??? gibt es da eine lösung oder ein gesetz?

lieben gruß
torsten
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Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1077
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 19.01.2012 16:56    Titel:

Hallo Torknoll,

1.) bekommst du auch immer deine anfahrt brav bezahlt? weil wenn nein, dann schreibe schonmal das du erwartest das dir zur einladung zwingend iene Fahrkarte beizulegen ist, da du weitrhin nicht mehr bereit bist das auszulegen. Dazu sind die verpflichtet!

2.) Leider kann dein Fallmanager das laut Gesetz verlangen,(Bettlägerichkeitsbescheinigung) bekannt oder nicht. Du solltest wenn du Unter/Überzuckerst vor einem Termin, am besten nen Notarzt rufen und darum bitten dir die Unmöglichkeit zu bescheinigen. (Verweisse aber das JC darauf das du erbittest das auch vom JC abzurechnen, da man es verlangt und was verlangt wird, muss auch gezahlt werden!
Du kannst auch ein Attest deiner Ärztin vorlegen (sofern sie das ausstellt) in welchem auf die Situation hingewiesen wird und auch der tatbvestand einer Körperverletzung seitens des Jc vorliegt wenn darauf bestanden werden sollte das du Unter oder Überzuckert zu einem Termin kommen müsstest.

Hoffe das hilft dir...

Gruß Ziggi
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Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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