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-us-

Anmeldedatum: 20.10.2005 Beiträge: 185 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 25.10.2005 19:05 Titel: Eheänhliche Gemeinschaft |
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Hallo ihrs ,
Ich würde gerne wissen was passiert wenn ich mit meiner berufstätigen Freundin und ihrer 18 Jährigen Tochter (in der Ausbildung) zusammen ziehe !
Wir sind seit ca. 8 Monaten zusammen und haben jeder eine eigene Wohnung.
Ich vermute ja mal wenn das als eheähnliche gemeinschaft gewertet wird das ich meine Hartz 4 Ansprüche verliere ,da ich ihrer "Versorgungsgemeinschaft " zu geordnet werde.
Hat jemand Erfahrungen ?
-US- |
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Carola
Anmeldedatum: 15.10.2005 Beiträge: 210 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 26.10.2005 10:51 Titel: Eheähnliche Gemeinschaft |
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Ja, es ist so wie Du vermutest. Das Einkommen Deiner Freundin wird in die Bedarfsgemeinschaft eingerechnet. Für die Tochter, da über 18 Jahre alt, wird lediglich ein 1/3 der Miete als ihr Mietanteil angerechnet.
Bei einem Untermietsverhältnis, Vorraussetzung: Ausreichend Zimmer, ist dies nicht so. Wird aber regelmäßig überprüft. |
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-us-

Anmeldedatum: 20.10.2005 Beiträge: 185 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 26.10.2005 13:06 Titel: |
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Danke für deine Antwort !
habe zudem im Ausland ( Holland / Belgien ) keinerlei Anspruch mehr !
ALG II oder das was davon in einer eheähnlichen Gemeinschaft übrig bleibt wird nur gezahlt wenn der Wohnsitz in der BRD liegt.
-US- |
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19.04.2005