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| Arbeitslosen Forum: Differenzierung der Heiz- und Haushaltskosten nicht möglich! |
Differenzierung der Heiz- und Haushaltskosten nicht möglich!
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| Autor |
Nachricht |
Erdbeerblaugruen
Anmeldedatum: 14.03.2011 Beiträge: 1 Wohnort: Gelsenkirchen
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Verfasst am: 14.03.2011 09:08 Titel: Differenzierung der Heiz- und Haushaltskosten nicht möglich! |
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Hallo,
ich hab da ein Problem.
Und zwar geht es um folgendes:
Ich bin Ende letzten Jahres umgezogen und habe gleichzeitig den Stromanbieter gewechselt.
Natürlich gab ich direkt dem Arbeitsamt Gelsenkirchen bescheid.
Mir fiel allerdings erst Im Januar auf, dass mir die Heizkosten nicht berechnet wurden, also schrieb ich sofort hin.
Mein Antrag auf Erstattung der Heizkosten wurde abgelehnt. Grund dafür sei: Ohne Differenzierung der Heiz- und Haushaltskosten wäre eine Berechnung nicht möglich. Also rief ich meinen Stromanbieter an. Der Mitarbeiter sagte mir, dass es nicht möglich ist, eine Differenzierung durchzuführen, da ich frisch gewechselt habe und eine Jahreabrechnung noch nicht vorliegt. Zudem läuft mein kompletter Strom (Heizung und Haushaltsstrom) über einen Zähler.
Ich hab immer wieder Widerspruch eingelegt, wurde jedoch immer wieder abgelehnt.
Nun ist meine Frage: Was kann ich tun?
Gibt es irgendwo eine Anlaufstelle für mein Problem? Oder vielleicht eine Prozentualrechnung. Irgendwas, was ich einem Mitarbeiter vorlegen kann, damit die endlich einsehen, dass mein Stromanbieter nunmal keine Berechnung machen kann?
Ich steh meist Mitte des Monats ohne Geld da. Ich hab keine Ahnung was ich machen soll. Ich werd immer wieder abgeschüttelt...
VlG |
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 14.03.2011 15:10 Titel: |
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Hallo Erdbeerblaugruen
Genauso wie bei der Berechnung des Energiekostenanteils im Regelsatz bei Warmwasser (wenn keine separate Messung der Anteile möglich ist) muss auch bei Deiner Stromrechnung der Anteil vom Regelsatz der für Haushaltsstrom ist herausgerechnet werden und der Rest entfällt dann auf Heizung.
Urteil des BSG zu Warmwasser und die darin enthaltene Tabelle mit Energiekostenaufschlüsselung findest Du hier
Da Deine Widersprüche bisher erfolglos waren solltest Du Dir Unterstützung vor Ort holen, schau mal im Adressverzeichnis
Gruss _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com |
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19.04.2005
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