Beüglich selbständigkeit.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
reza
Beiträge: 6
Registriert: 12.11.2009 03:21

Beüglich selbständigkeit.

Beitrag von reza »

Hallo Liebes Forum,

Ich bin ALG 2 empfänger und habe interesse mich selbständig zu machen.


Es gibt ja das einstiegsgeld, den Gründerzuschuss und ein möglichkeit einen kredit zu bekommen in höhe von 50 000 euro ohne Eigenkapital.

Ich habe auch von der Tragfähigkeitsbescheinigung gelesen.

Allerdings bin ich ein wenig verwirrt.

Was kann für mich persönlich in frage kommen? Welche hilfe/en darf ich von der Arge bekommen?

Kurz zu meiner person:
Ich habe meinen Realabschluss im kaufmännischen bereich abgeschlossen.(handelsschule)
Und anschliesend Fachabitur im kaufmännischen bereich gemacht(Höhere handelsschule)
Danach habe ich 8 semester wirtschaft studiert , allerdings ohne abschluss abgebrochen.
Danach habe ich einen Bildungsgutschein in anspruch nehmen dürfen "Fachkraft für Projektmanagement).

Ich bin guter dinge das ich mit meiner Idee(auch wenn es keine innovation ist) für immer auf eigene beine stehen kann. Allerdings bin ich angewiesen auf eine Förderung/Darlehen von dem Amt/Bank.

Dazu wollte Ich euch fragen was kommt für mich in frage, welche Förderungen darf ich vom amt bekommen und darf ich einen Darlehen von der Bank bekommen?

mfg
reza
Beiträge: 6
Registriert: 12.11.2009 03:21

Beitrag von reza »

Niemand eine idee ?

Nach einigem lesen im internet und auch auf der seite der Arbeitsagentur hatt sich jetzt einiges mehr herauskristalisiert.

Also da ich Alg II empfänger bin kommt für mich nur das Einstiegsgeld in frage welches für 12 und eventuell für 24 monate gewährt wird.

Abgesehen davon kann man vom amt bis zu 5000 Euro bekommen für sachanlagen.

Desweiteren kann ich über meine hausbank einen darlehen ohne eigenkapital in höhe von bis zu 50 000 Euro beantragen(was aber extrem schwer wird).

Jetzt habe ich erstmal nur noch folgende Frage:

Wird mir das Einstiegsgeld gekürtz oder entfällt es sogar wenn ein privater investor in mein Vorhaben investiert? wie verhält sich das wenn ich einen Darlehen bekommen sollte in höhe von 12.500 euro?

Habe angst sofern mir das einstiegsgeld gewährt wird das ich das es dan wieder wegfällt sofern ich ein darlehen bewilligt bekomme.

mfg
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo reza,
kannst ja mal hier: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/suche.html nachlesen oder hier: http://www.bmas.de/portal/16194/ergebni ... tSearch=OK
das sind die Seiten der Ministerien Wirtschaft und Soziales, dort findest du alles was nötig ist um zu wissen welche Förderung für dich in Frage kommt.
Bitte vergiss nicht das dir eine Beratung zur Existenzgründung von Handwerkskammer oder Innung ( Kostenfrei ) auch helfen kann, diese Leute Prüfen auch die Tragfähigkeit deines Konzeptes. Du solltest auch nicht nur eine Hausbank wegen des Antrag's der Kfw-Kredite nehmen sondern dir bei möglichst vielen einen Termin zur besprechung geben lassen( hintergrund: wenn der eine dann doch nicht zahlt, kenn ein Anderer in die Finanzierung springen<wenn die erste ja sagt, dann abspringt und deine Fa.: schon eingetragen ist, hast du noch eine Chance bei einer anderen Bank> aber nur wenn: vor eintragung auch Termine nachgewiesen werden können.

Gruß Ziggi
PS.: kannst ja auch hier mal rein schauen http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t7501.html dort liest du was auch schief gehen kann.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
reza
Beiträge: 6
Registriert: 12.11.2009 03:21

Beitrag von reza »

Hallo liebe gemeinde, hallo Ziggi und habe viellen dank für die infos.

Aber folgendes verstehe ich nicht.


1)Heisst das angenommen: Die 6 monate sind um, das Einstiegsgeld erlicht , Aber der Regelsatz für miete + 345euro wird unter berücksichtigung der einkommen aus dem vorhaben weiterhin gezahlt?

2)Wenn ja, wie lange kann und wird der Regelsatz (unter berücksichtigung der neuen einkommen) weiter gezahlt werden wenn das Unternehmen sich wirklich kontinuierlich positiv entwickelt? Maximal 24 monate?

3)Man kann sich also durchaus bei einer absage eines Darlehens Geld von Familie und Freunde leihen und es investieren in sachmitteln und es unteranderem für die Miete des unternehmens zurückhalten Ohne das dieser geliehene Betrag den Regelsatz beeinflusst?

Hoffe das ihr mir nochmal helfen könnt.

Viellen Dank
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo reza,

dann schau doch mal hier: http://www.bmas.de/portal/27508/2008__0 ... innen.html
oder hier: http://www.bmas.de/portal/17908/buergertelefon.html
hier: http://www.bmas.de/portal/17676/buerger ... markt.html
dann wäre da noch: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Serv ... =2508.html
und: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Serv ... 17894.html
und: http://www.akademie.de/existenzgruendun ... gkeit.html
so, nun hast du genug zum nachlesen und bestellen um dir die Fragen zu beantworten. (da stehen die Antworten drin) zur not Bürgertelefon Anrufen, oder bei deiner Freundlichen IFK vorsprechen diese ist Laut Gesetz verpflichtet dich Auf zu klären>

Sozialgesetzbuch (SGB II) Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II § 4 Leistungsarten
(1) Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden in Form von :shock:

1. Dienstleistungen, insbesondere durch Information, Beratung und umfassende Unterstützung durch einen persönlichen Ansprechpartner mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit, :!: :idea:
2. Geldleistungen, insbesondere zur Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, und
3. Sachleistungen
erbracht.
(2) Die nach § 6 zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wirken darauf hin, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen die erforderliche Beratung und Hilfe anderer Träger, insbesondere der Kranken- und Rentenversicherung, erhalten.
das kannst du auch einklagen,ich hoffe das genügt. :roll:
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
reza
Beiträge: 6
Registriert: 12.11.2009 03:21

Beitrag von reza »

Habe viellen dank lieber ziggi.

Werde mir alles in ruhe ansehen und hoffe das damit meine fragen beantwortet werden.

Das Bürgertelefon ist interresant und werde mich mal direkt dort morgen melden.

Die Ausgabe über die Liquidität habe ich mir direkt bestellt.

Nochmals viellen danke für deine mühe. Das hilft mir sehr.

mfg
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo reza,

schau mal, ein zufallsfund: http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/se ... rung.shtml Selbstständige im SGB II
Inhaltsverzeichnis
Vorwort 4
Das Wichtigste in Kürze 5
1. Perspektive Selbständigkeit 6
2. Spezifische Herausforderungen der Integrationsarbeit im SGB II 6
3. Einkommen aus Selbständigkeit – Verteilung der Einkommensbereiche/Struktur 8
4. Förderung durch Einstiegsgeld und Leistungen zur Eingliederung 10
5. Selbständigkeit hat Zukunft 12
6. Tabellenanhang 13
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Zahl der selbständigen eHb – Entwicklung und Einkommensstrukturen 8
Abbildung 2: Struktur der Bedarfsgemeinschaften mit Einkommen aus Selbständigkeit 9
Abbildung 3: Altersstruktur der mit Einstiegsgeld geförderten Personen 11
denke das könnte dir auch helfen. :wink:

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
reza
Beiträge: 6
Registriert: 12.11.2009 03:21

Beitrag von reza »

Grüss dich Ziggi,

Viellen Dank. Das werde ich mir gleich mal Durchlesen.

Habe heute das Bürgertelefon benutzt.

Und ich muss sagen sofern die informationen stimmen was die gute Dame mir erzählt hat , Astrhein.


Den, im Prinzip ist nach weiterem Konkretisieren meiner Fragen heraus gekommen das ich im prinzip Folgendes wissen muss bzw musste.

Wenn ich kein ESG bekomme, mich aber dan trotzdem Selbsständig mache, bekomme ich weiterhin ALG II, also miete und lebensunterhalt. Ja, wahr die antwort. Natürlich unter berücksichtigung der Umsätze aus der Selbsständigkeit. Ich hoffe das das stimmt. Den dan bin ich nicht abhängig vom ESG oder der Tragfähigkeitsbescheinigung.


mfg
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo reza,

freut mich zu hören, das du beim Bürgertelefon eine/n Kompetente/n ansrechpartner gefunden hast; und natürlch auch das meine info's einigermassen weiter geholfen haben. Halt uns bitte auf dem laufenden.

Gruß Ziggi

Habe viellen dank lieber ziggi.
Hey ich bin kein Kerl :lol: sondern das genaue gegenteil.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
reza
Beiträge: 6
Registriert: 12.11.2009 03:21

Beitrag von reza »

Hallo Grüss dich,

Sorry für die Verwechselung. ;)

Werde bescheid sagen wie es ausgegangen ist.

Danke für deine Mühen.

mfg
Antworten