| |
| Autor |
Nachricht |
karlm
Anmeldedatum: 15.06.2007 Beiträge: 76 Wohnort: sachsen
|
Verfasst am: 11.04.2008 11:29 Titel: Beruf & Arztattest |
|
|
Guten Tag zusammen,
folgendes: nach der Lehre (Abschluß vergangenes Jahr) hat Sohn einen auf 1 Jahr (bis 31. August08)befristeten Arbeitsvertrag von seiner Ausbildungsfirma bekommen.
Leider hat er jetzt dermatologische Probleme (KfZ-Firma --- Ekzem, Neurodermitis). Der Hautarzt wird ihm leider Untauglichkeit für diesen Beruf attestieren.
Frage: - kann er auf Grund des Attestes kündigen?
- muss er mit Sperrfristen vom AA rechnen?
- ist es möglich (mit Hilfe des AA?) sein Fachabitur nachzuholen
um dann eine völlig andere berufliche Richtung einzuschlagen (Studium im KfZ bzw. Technikbereich)?
- erhält er bis zum eventuellen Beginn der 1-jährigen FOS Alg1?
Sohn ist 24 und wohnt in einer WG.
Ich danke schon mal im Voraus für Eure Tipps und Ratschläge. _________________ EIN MENSCH KANN VERNICHTET ABER NICHT BESIEGT WERDEN.
(E.Hemmingway)
Meine Kommentare stellen persönliche Erfahrungen dar. |
|
| Nach oben |
|
 |
www.hartz4.info automatische Forenwerbung
|
|
| Nach oben |
|
 |
karlm
Anmeldedatum: 15.06.2007 Beiträge: 76 Wohnort: sachsen
|
Verfasst am: 11.04.2008 11:46 Titel: zu pkt. 2 |
|
|
- muss er mit Sperrfristen vom AA rechnen?
ok, habs gerade gelesen. Also bei Kündigung mit Attest keine Sperre.
Sorry _________________ EIN MENSCH KANN VERNICHTET ABER NICHT BESIEGT WERDEN.
(E.Hemmingway)
Meine Kommentare stellen persönliche Erfahrungen dar. |
|
| Nach oben |
|
 |
DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
|
Verfasst am: 11.04.2008 14:31 Titel: |
|
|
Drohende Gefährdung der Gesundheit durch die Arbeit dürfte ziemlich klar ein "wichtiger Grund" iSd § 144 (1) SGB III sein. _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
|
| Nach oben |
|
 |
|
19.04.2005