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| Arbeitslosen Forum: Bei Hartz IV mit Partner zusammenziehen??? |
Bei Hartz IV mit Partner zusammenziehen???
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| Autor |
Nachricht |
mellegg Gast
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Verfasst am: 21.11.2005 10:29 Titel: Bei Hartz IV mit Partner zusammenziehen??? |
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Hallo.
Wir haben ein Problem. Mein Partner und ich würden gerne zusammenziehen. Allerdings empfange ich HartzIV und mein Freund arbeitet auf dem Bau und bekommt netto 1300,00 Euro. Heute habe ich mit der HartzIV - Stelle telefoniert und die haben mir gesagt, dass sein komplettes Gehalt angereichnet wird und ich keinen cent mehr bekommen würde... Allerdings habe ich noch ein Kind, was nicht sein eigenes ist. Das heißt also im Klartext, dass er für mich und mein Kind aufkommen müsste. ist das denn rechtens??
Helft mir bitte |
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Carola
Anmeldedatum: 15.10.2005 Beiträge: 210 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 21.11.2005 12:21 Titel: Eheänliche Gemeinschaft |
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Dein Freund muss für Dich aufkommen, wenn sein Gehalt dazu ausreicht.
Das wird das Amt dann neu berechnen müssen. Ihr bildet zusammen mit Deinem Kind eine Bedarfsgemeinschaft. Das Kind erhält Kindergeld und Unterhalt vom Vater und trägt so zum Familieneinkommen bei.
Es kann aber sein, das ein Anspruch auf ALGII weiterhin besteht, in dem Fall würde auch Deine Krankenversicherung weiter vom Amt bezahlt. Wenn nicht musst Du die freiwillige Krankenversicherung wählen und diese auch selbst bezahlen.
Sorry, unter den gegebenen Umständen rate ich von Deinem Plan ab. Warte damit bis Du Dich selbst ernähren kannst. |
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19.04.2005
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