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maria1106
Anmeldedatum: 21.12.2006 Beiträge: 1074 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 21.08.2010 14:11 Titel: Bafög Muss ich es beantragen ? |
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Hallo zusammen,
meine Tochter ( 16 ) wurde nun nach der Hauptschule in der Hauswirtschaftschule eingeschult. 3 jährige schulische Ausbildung .
Wir sind gerade dabei den Papierkram zu erledigen.
Jetzt habe ich eine wichtige Frage an euch.
Muss ich bei ALGII Bezug für sie Bafög beantragen oder kann ich das wenn wir wollen?
Sprich kann mir die ARGE da einen Strick draus drehen wenn ich es nicht tue ?
Ich kenne mich mit Bafög nicht aus und weiß nicht mal welche Voraussetzungen da erfüllt werden müssen um das überhaupt zu bekommen.
Bitte helft mir wieter.....
LG
Silvia _________________
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1046 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 21.08.2010 16:06 Titel: |
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Hallo maria1106,
hab dir mal ne Seite über Schüler-Bafög her gestellt, dort solltest du alles wegen Schüler-Bafögs erlesen können.
Ob euch das Amt da nen Strick draus drehen kann? eher nein, Sie müssten euch eigentlich dazu aufgefordert haben und wenn sie das nicht getan haben, sollte es nicht absolut notwendig sein, sofern die ARGE über diese Schulische ausbildung bescheid weiß.
Gruß Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt. |
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maria1106
Anmeldedatum: 21.12.2006 Beiträge: 1074 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 21.08.2010 17:42 Titel: |
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Hallo ziggi,
danke für den Link und deine schnelle ANtwort.
Ja die ARGE weiß über die schulische Ausbildung Bescheid.
Denn ich habe ja die Anmeldung kopieren müssen um das Schulgeld ( 100 Euro ) zu bekommen.
Auch wurde meine Tochter angeschrieben und die wollten eine Schulbescheinigung, da konnte ich zu dem Zeitpunkt auch nur die von der Hauptschule schicken und habe auch die Anmeldung für die Hauswirtschaftsschule kopiert.
Ich habe halt nur Angst dass die irgendwann kommen und sagen : Sie haben zu Unrecht Leistungen erhalten weil Sie Bafög beantragen mussten...
LG
Silvia _________________
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1046 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 21.08.2010 22:28 Titel: |
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Naja, davor solltest du keine Angst haben.
Soweit ich informiert bin ist da ja sowieso kein Bafög drinne, meine kleine geht auch seit Montag auf die Schule wegen des Abbi's, da sie keine Ausbildung bekommen hatte, die wollen alle ein Abbi sehen Realschulabschluss ist ja auch nichts mehr wert bei den Ausbildungsbetrieben Heutzutage, leider.
Sie hatte Bafög beantragt und abgelehnt bekommen, da es dem grunde nach nicht förderungsfähig ist, warscheinlich ist das bei deiner Tochter genau so, nur meiner haben sie die 100€ immer noch nicht überwiesen.
Naja aber das wird schon noch werden, sie meinen hier das das nicht mehr nötig wäre weil sie ja schon 19 ist, mal sehen wann das SG sie zurechtweist.
Gruß Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
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maria1106
Anmeldedatum: 21.12.2006 Beiträge: 1074 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 22.08.2010 16:29 Titel: |
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Doch sie würde bei ihrer schulischen Ausbildung schon Bafög berechtigts sein,
Aber meine Frage ob ich es beantragen muss ist ja somit auch nicht beantwortet
LG
Silvia _________________
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1046 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 22.08.2010 16:55 Titel: |
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OK, soweit ich informiert bin, mußt du es nicht beantragen, da du hierzu nicht aufgefordert wurdest( deine Tochter ist ja erst 16) ABER
wenn ihr dieses SchülerBafög beantragt und erhaltet, dann steht eure Tochter nachher besser da, | Zitat: | | Das BSG entschied, das diese Kosten nicht alle einzeln nach tatsächlichem Aufwand geltend gemacht werden können. Die Klägerin müsse ein Pauschalierung hinnehmen. Die Pauschale sei aber zu gering. Die Kinder stehen 20 Prozent des vollen Studentenbafögs, also 82,40 Euro, als Mehraufwand zu. Diese dürfen nicht mit Hartz IV Leistungen verrechnet werden. | Schau mal HIER
Das heist also, das deiner Tochter (sofern bewillgt werden würde) etwa 80€ mehr im Monat hätte.
Somit denke ich es wäre auch besser es zu beantragen.
Gruß Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
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maria1106
Anmeldedatum: 21.12.2006 Beiträge: 1074 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 23.08.2010 09:54 Titel: |
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Beim Schülerbafög wäre es weniger da nur 20% vom Bafög.
Ich habe Angst dass ich dann aus dem Bezug falle und nicht mehr krankenversichert bin.
Da ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und wir nur ergänzend ALGII bekommen
LG
Silvia _________________
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maria1106
Anmeldedatum: 21.12.2006 Beiträge: 1074 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 23.08.2010 12:08 Titel: |
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Vielleicht ist ja hier Jemand der eine ähnliche Situation hat und kannm ir sagen ob Bafög beantragt werden muss ?
LG
Silvia _________________
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3511 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 25.08.2010 19:21 Titel: |
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Hallo Silvia
BaföG muss als vorrangige Leistung immer erst beantragt werden.
Für die Beiträge zur Krankenkassen kannst Du im Fall des Falles dann Übernahme der Kosten beantragen.
Gruss _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com |
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maria1106
Anmeldedatum: 21.12.2006 Beiträge: 1074 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 26.08.2010 08:04 Titel: |
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Danke Melinde
Dann werde ich das tun..
LG
Silvia _________________
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3534 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 26.08.2010 12:06 Titel: |
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Hallo,
Bafög muss immer Beantragt werden, da Du (bzw. Tochter) dem Arbeitsmarkt nicht zu verfügung steht.
Eine sehr schöne neue Seite ist diese...
Gruß _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1046 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 26.08.2010 15:47 Titel: |
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1x bitte Asche auf mein Haupt
Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3511 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 27.08.2010 02:13 Titel: |
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Wie heisst es doch so schön?
Irren ist männlich äh menschlich. _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
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maria1106
Anmeldedatum: 21.12.2006 Beiträge: 1074 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 29.08.2010 12:48 Titel: |
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So ihr Lieben,
ich habe die ganzen Papiere jetzt zusammen, man war das ein Akt der Vater lebt ja in Bayern sprich da kann ich nur schriftlich die Unterlagen anfordern.
Hat geklappt. Morgen werde ich dann den Antrag noch rechtzeitig im August abgeben.
So und wie geht das nun weiter ?
Muss ich jetzt die Arge in Kenntnis setzen dass ich BaföG beantragt habe ?
Oder erst wenn ich darüber einen Bescheid habe ?
Nicht dass die mir was abziehen was ich nicht / oder noch nicht bekommen habe ? Gilt hier auch das Zuflußprinzip?
Drückt mir bitte die Daumen dass die mich nicht aus den Leistungen werfen und zum Wohngeldamt schicken , ichhabe ne Maßnahme laufen das wäre nicht so schön
LG
Silvia _________________
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19.04.2005