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| Arbeitslosen Forum: Ausbildung und Harz4 |
Ausbildung und Harz4
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| Autor |
Nachricht |
liselotte17
Anmeldedatum: 25.07.2011 Beiträge: 1
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Verfasst am: 25.07.2011 17:44 Titel: Ausbildung und Harz4 |
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Guten Tag an Alle!
Ich hoffe, ich hab das hier richtig gemacht da ich seit heute neu hier bin also bitte nicht schimpfen wenn ich was falsch mache.
Mein Problem ist folgendes:
Ich möchte morgen zum Jobcenter gehen und melden das mein Kind ab 01.08.2011 eine Lehre beginnt. Es wäre echt nett wenn ihr mir sagen könntet auf was ich alles achten muss, wenn ich da vorspreche. Irgendwo hab ich schon mächtig Angst wenn ich morgen da hinkomme das sie mir gleich Geld abziehen ohne das sie überhaupt wissen was mein Kind dann verdient nur um eine Überzahlung zu vermeiden. Meine Rechnungen muss ich ja trotzdem bezahlen. Ich weiß meine Frage ist ein wenig kurzfristig gestellt aber ich hoffe es kann mir noch einer helfen. Ich hab mich schon den ganzen Tag damit beschäftigt mich zu belesen was alles auf mich zu kommt.
Vielen Dank schonmal.  |
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1077 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 26.07.2011 00:22 Titel: |
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Hallo liselotte17,
zunächst mal Herzlich willkommen hier...jo und Glückwunsch zur Ausbildungsstelle....
Nu wenn du da hingehst und denen erklärst, das dein Kind ab 01.08.2011 ne Lehrstelle hat und den Vertrag nich gleich mitbringen kannst, naja was soll schon passieren....
Ok, wenn dein Kind nu Verdienst hat, so kann es sein, je nahc ALter, das es aus der BG herausfällt....sobald es "genug" verdient....das kommt natürlich darauf an...
Nungut, es sind ungelegte Eier...solltest dort anfragen was man dort "gewöhnlich" macht, wenn ein Jugendlicher in ne Lehrtselle kommt....
Dort kann man dir sagen was üblicher weise dort gemacht wird....
Naja so den Ersten verdienst, sollte bekannt sein, was verdient wird...und nan Antrag wegen der Fahrtkosten, den würde ich auch ma stellen, villeicht kann man ja unbürokratich Helfen....
Iss halt nich so einfach...
Mach dir ma nich so die Gedanken, es wird schon nich abgezogen...das kann erst ab dem ersten Gehaltseingang und bei einer Ausbildung, gibt es keine schwankenden einkünfte....macht vorsichtshalber nen Antrag auf "Überbrückungsbeihilfe" damit der erste Monat gerettet ist....
Hier noch ein ALG2 Rechner...damit kann man einigermassen genau nachrechnen was mit dem Gehalt gegengerechnet wird ( oder was man dann noch vom Amt bekommt....)
LG Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt. |
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19.04.2005
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