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| Arbeitslosen Forum: Arge bespitzelt ALGII Empfänger..... |
Arge bespitzelt ALGII Empfänger.....
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buxi
Anmeldedatum: 28.04.2006 Beiträge: 487
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 16.04.2008 20:18 Titel: |
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Hallo buxi
Durchaus noch steigerungsfähig:
"Hochtaunuskreis, Dauerbeobachtung und Ausschnüfflung von ALG II Empfängern.
Im Hochtaunuskreis wurden SGB II Leistungsempfänger über einen Zeitraum von 89 Tagen vom Außendienst täglich ausspioniert um Leistungskürzungen begründen zu können. Hier die Begründung zu Leistungskürzung. Sie ist unsinnig.Nur wenn der Hilfesuchende das KfZ unentgeldlich zur Verfügung hat, kann angerechnet werden. Zuflüsse „in Geldeswert“ sind vor allem Dienst- oder Naturalleistungen, insbesondere freie Verpflegung, Deputate, Mitarbeiterrabatte, ständige unentgeltliche Nutzungsüberlassung eines Kfz (vgl. dazu OVG HH 20. 12 1994 – Bs IV 196/94 =
FEVS 46, 110). Wer also ein KfZ zur Nutzung geliehen bekommt beteiligt sich selbstverständlich an den Kosten des KfZ.
Begründung der Leistungskürzung
Auf Grund der Änderung Ihrer Einkommensverhältnisse heben wir hiermit unseren Bescheid
vom 26.03.2008 gem. § 48 Abc. l Satz 2 Nr. 3 SGB X ab dem 01.05.2008 auf.
Bei der Berechnung lhres Leistungsanspruches ab dem 01.05.2008 wurde ein geldwerter
Vorteil, in Gestalt des von lhnen genutzten Kraftfahrzeuges (KFZ) mit dem amtlichen
Kennzeichen XXXXXXXXX, berücksichtigt.
Die Ermittlungen haben ergeben, dass sich das vorgenannte KFZ überwiegend in lhrer
Nutzung befindet. Im Beobachtungszeitraum (10.09.2007 bis 26.02.2008) wurde an 89 Tagen
eine Überprüfung durch unseren Außendienst vorgenommen. Diese ergab, dass das
KFZ an 58 Tagen vor Ort war und somit einer Nutzung durch Sie zur Verfügung stand. Dies
entspricht einem nachgewiesenen Nutzungsanteil von 65,17 %.
Gem. 11 Abs. 1 Satz 1 sind Einkommen i.S.d. SGB I1 alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert.
Gem. § 2 Abs. 4 S. 1 der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur
Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen bei Arbeitslosengeld I11 Sozialgeld
(Arbeitslosengeld I11 Sozialgeld Verordnung - Alg Il-V) sind Sachleistungen nach der
Sachbezugsverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu beurteilen.
Gem. 3 Abs. 1 S. 3 der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
von Zuwendungen des Arbeitsgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung
- SvEV) findet auf die Beurteilung über den anzurechnenden Wert des KFZ 8
Abc. 2 S. 2 des Einkommenssteuergesetres (EStG) Anwendung. Demnach beurteilt sich
die Nutzung eines KFZ nach tj 6 Abc. 1 Nr. 4 EStG. Somit ist die Nutzung des KFZ mit 1
Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten
für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen.
Bei dem von lhnen genutzten KFZ handelt es sich um einen VW New Beetle. Dieser wird It.
Herstellerauskunft mit einem Listenpreis in Höhe von 18.201,99 € ausgewiesen.
Entsprechend der Regelung des 6 Abs. 1 Nr. 4 S.2 EStG wäre demnach ein monatlicher
Betrag in Höhe von 182,02 € als Einkommen i.S.d. 11 SGB II zu berücksichtigen. Die tatsächlich
durch Sie nachgewiesene Nutzung entspricht jedoch nur 65,17 % der Gesamtnutzung.
Demnach ist ein Betrag in Höhe von 118,62 £ bei der Berechnung lhres Leistungsanspruchs
als Einkommen in Ansatz zu bringen."
Quelle zum weiterlesen _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com |
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buxi
Anmeldedatum: 28.04.2006 Beiträge: 487
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Verfasst am: 16.04.2008 21:05 Titel: |
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Aber sonst gehts denen wohl noch gut????
Ich finde echt keine Worte mehr inzwischen über die Vorgehensweisen der Arge!
Auch daß die Arge inzwischen keine Steuerbeträge mehr scheut um irgend jemanden einen Pups nachzuweisen.
Imzwischen bin ich der Meinung und kann es jedem nur empfehlen, der ALGII Empfänger in irgendeiner Form ist oder wird, schließt eine Rechtschutzversicherung ab und sucht euch einen guten Anwalt! Keiner kommt gegen die Arge mehr ohne Widersprüche und Anwalt aus. Das Geld ist wirklich gut angelegt.
Im "Stern" war neulich auch ein guter Bericht über den Alltag eines Sozialrichters in Sachen Arge....
Ein Absatz ist mier pregnant im Gedächnis geblieben:
Die Vertreterin der Arge verzieht keine Miene als sie an diesem Tag den dritten Prozessfall in Folge verliert. Denn hier geht es nur ums Prinzip.
Was hier abläuft ist nicht mehr normal und ich hoffe, daß viele hier im Forum endlich aufwachen und merken, daß die Arge mit Methode arbeitet, mit Methoden um die ALGII Empfänger mürbe zu machen und in die Knie zu zwingen.
Nur solche sind diesem Druck gewachsen, die eine dicke Elefantenhaut und Durchhaltevermögen haben.
Deshalb......nehmt Euch bitte, bitte einen Anwalt und zeigt der Arge, daß ihr nicht bereit seid euch alles bieten zu lassen und klein bei zu geben.
Je mehr Leute sich wehren um so eher besteht die Chance, daß sich irgend wann mal was ändert.
Gruß buxi |
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19.04.2005
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