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maikstacker
Anmeldedatum: 20.10.2005 Beiträge: 118
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Verfasst am: 02.05.2009 12:41 Titel: Arbeitslos melden |
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Hallo habe heute mal wieder eine Frage.
Um mich Arbeitslos zu melden muß ich doch 3 Monate vor der Kündigung mich beim Amt melden.
Wie ist das denn geregelt wenn man Krankgeschrieben ist? In meinen Fall wär das am 28.05.09. wo ich mich beim Amt melden müßte.
Wie ist das bei so ein fall geregelt??
Danke an alle wünsche noch ein schönes Wochenende.
MFG. |
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 03.05.2009 00:31 Titel: |
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Du musst Dich dann Arbeitslosmelden wenn Du Die Kündigung bekommst, oder hast Du ein Zeitvertrag ? Sollte das sein, musst Du dich dann melden wenn Du gesund bist. Einfach dann die Bescheinigung des Arztes vorlegen. _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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maikstacker
Anmeldedatum: 20.10.2005 Beiträge: 118
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Verfasst am: 03.05.2009 10:03 Titel: |
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Gut aber wenn ich dann wieder Gesund bin habe ich doch die 3 Monate überschritten.
Habe ein Zeitvertrag. |
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 03.05.2009 18:45 Titel: |
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Zur Fristwahrung ist seit dem 01. Mai 2007 auch die telefonische Meldung zugelassen.
Voraussetzung für deren Wirksamkeit ist jedoch, dass die persönliche Arbeitsuchend-Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.
WICHTIG !! (Genaue Uhrzeit und Name des Sachbearbeiters aufschreiben)
Dann mach das doch besser so  _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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maikstacker
Anmeldedatum: 20.10.2005 Beiträge: 118
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Verfasst am: 04.05.2009 21:00 Titel: |
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| über das Telefon schön und gut aber dann bin ch doch immer noch Krankgeschrieben |
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 04.05.2009 23:26 Titel: |
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Bis zum 28.05 ist ja noch eine Menge Zeit, oder ? Oder weisst Du jetzt schon was das länger dauert Deine Genesung ? _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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maikstacker
Anmeldedatum: 20.10.2005 Beiträge: 118
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Verfasst am: 05.05.2009 15:26 Titel: |
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| ja das hat mir mein arzt gesagt danach soll ich gleich zur kur. |
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 05.05.2009 15:35 Titel: |
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Ich gehe mal davon aus, dass Du über den 28.05.09 hinaus Krankgeschrieben sein wirst. In diesem Fall würde deine Krankenkasse erstmal, solange wie Du weiterhin Krank bist Krankengeld zahlen, bzw, wenn du direkt aus der Krankheit hinaus in Kur gehst würdest du ja wahrscheinlich Übergangsgeld bekommen. Arbeitslosengeld gibt es erst ab dem Moment wo du wieder gesund bist. Spätestens am ersten tag deiner Genesung musst du dann auch bei der Agentur für Arbeit vorsprechen, da Arbeitslosengeld niemals rückwirkend gewährt werden kann.
Krankengled und Übergangsgeld fließen dann zwar in die Berechnung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes mit ein. Das heisst, durch den Krankengeldbezug kann sich dein Anspruch auf Arbeitslosengeld verlängern. Bei der Berechnung der Höhe spielt es aber keine Rolle. _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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19.04.2005