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toto1108
Anmeldedatum: 29.01.2010 Beiträge: 3 Wohnort: Hamm(Westf.)
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Verfasst am: 29.01.2010 10:15 Titel: Arbeitskleidung |
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Hallo, weiß jemand ob es einen Höchstbetrag für Zuschuss bei Arbeitskleidung gibt?
Denn erst hat man mir gesagt das es 150 Euro gibt und nun sind es "nur noch" 100 Euro?
Wäre sehr nett wenn jemand schon Erfahrung damit hat oder sich damit auskennt und mir weiter helfen kann.
Gruß
Toto1108 [/b] |
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 29.01.2010 12:07 Titel: |
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Hallo,
Ich denke mal Du hast denn Antrag für Mobilitätshilfe gestellt?
Da es sich hier um eine so genannte Kann Leistung handelt, ist es im Ermessen des SB bzw. der ARGe wie hoch dieser ausfällt.
Gruß _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1077 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 29.01.2010 12:28 Titel: |
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Hallo toto1108,
Arbeitskleidung ist normalerweise vom Arbeitgeber zu Stellen.
Gruß Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt. |
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 29.01.2010 13:44 Titel: |
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Ein Arbeitgeber muss auch Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch bezahlen, macht er das NICHT IMMER. Daher ist auch hier es Möglich es über die Agentur für Arbeit laufen zu lassen.  _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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Mandito
Anmeldedatum: 22.06.2011 Beiträge: 1
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Verfasst am: 22.06.2011 11:18 Titel: Re: Arbeitskleidung |
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| toto1108 hat Folgendes geschrieben: | Hallo, weiß jemand ob es einen Höchstbetrag für Zuschuss bei Arbeitskleidung gibt?
Denn erst hat man mir gesagt das es 150 Euro gibt und nun sind es "nur noch" 100 Euro?
Wäre sehr nett wenn jemand schon Erfahrung damit hat oder sich damit auskennt und mir weiter helfen kann.
Gruß
Toto1108 [/b] |
Par. 53 ff SGB III:
Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen
1. Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung (Übergangsbeihilfe),
2. Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät (Ausrüstungsbeihilfe),
3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe),
b) tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe),
c) eine getrennte Haushaltsführung (Trennungskostenbeihilfe),
d) einen Umzug (Umzugskostenbeihilfe
Ich glaube, einen pauschalen Betrag, ob 100 oder 150, gibts da nicht |
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Gast
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Verfasst am: 08.07.2011 08:27 Titel: |
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| Vielen Dank für die Infos. Die benötige ich selbst gerade. Weiss denn jemand, wie das ist wenn ich die Kleidung online bestelle (irgendwo zb santafetex muss ich dann auf irgendetwas spezielles achten? Muss die Firma bei der ich die Kleidung bestelle mir eine bestimmte Rechnung ausstellen? Vielen Dank im Voraus! |
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 08.07.2011 10:58 Titel: |
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Hallo krummbert
Nö, bestimmte Rechnungsart ist nicht nötig, es genügt eine ganz normale Rechnung aus der die bestellte Ware hervorgeht, nicht einfach nur "Arbeitskleidung" steht.
Denk dran den Antrag auf Kostenübernahme vor der Bestellung zu stellen.
Gruss _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com |
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1077 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 09.07.2011 16:13 Titel: |
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Mh hallo krummbert,
es kann auch sein, das man dir nach Antragstellung enen Gutschein für Benötigte Arbeitskleidung in einem Bestimmten Geschäft für Arbeitskleidung bekommst....
Also bitte erst die Genehmigung auch abwarten bevor du Bestellst....
Online für Arbeitskleidung/Berufskleidung....hier zu finden undim übrigen hab ich mit Produkten der Firma Planam sehr schlechte Erfahrung gemacht, mein Chef hatte den Müll.....
LG Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
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Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt. |
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19.04.2005