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Arbeitslosen Forum: Anzeige vom Arbeitsamt

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gigi



Anmeldedatum: 26.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.08.2006 18:50    Titel: Anzeige vom Arbeitsamt

Im Jahr 2002 arbeitete ich eine Woche bei einer Firma auf Lohnsteuerkarte und gab das auch dem Arbeitsamt an. Nach dieser einen Woche stellte sich für den Arbeitgeber und auch mich heraus, dass wir nicht an einem Strang ziehen würden und die Tätigkeit wurde beendet. Auch das gab ich dem Arbeitsamt an. Dann hatte ich einen befristeten Vertrag im Jahr 2003 für 6 Monate der aber auch nicht verlängert wurde.Ich erhielt kurz darauf mein Arbeitslosengeld weiter und schrieb wieder Bewerbungen wie verrückt. Niemand vom Arbeitsamt wollte seitdem jemals wieder etwas von dieser Zeit wissen.
Heute, nach 3 Jahren!!! bekomme ich eine Anklage wegen angeblicher Selbstständigkeit in dem oben genannten Zeitpunkt.
Ich war im Jahre 2004 mit einer Ich -AG selbstständig aber niemals vorher!
Nun weiss ich aber auch nicht mehr weiter. Ich werde wegen Betrug angezeigt?
Wie soll ich mich nun verhalten. Muss ich zu einem Rechtsanwalt gehen?
Ich arbeite mittlerweile ganz normal in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.Dort verdiene ich knapp unter Sozialhilfe.
Ich bedanke mich jetzt schon für viele viele Ratschläge, die ich wirklich nötig habe.
Gigi
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Anmeldedatum: 15.04.2005
Beiträge: 781
Wohnort: Thalheim im Erzgebirge

BeitragVerfasst am: 28.08.2006 20:28    Titel:

Zitat:
Heute, nach 3 Jahren!!! bekomme ich eine Anklage


Hallo gigi
so kann man nicht viel zu Deinem Pronlem sagen.

Man bekommt nicht einfach ein Anklage. Was verstehst Du unter Anklage?

Normalerweise gibt es eine Ermittlung in der Du Dich auch als Beschuldigter äussern kannst.

Wenn das geschehen ist geht das zurück an den Staatsanwalt der dann entscheidet ob er Dir einen Strafbefehl schickt , ob er das Verfahren einstellt oder ob er es in einer Hauptverhandlung vor Gericht verhandeln will.

Wie ist der Stand der Dinge ?
Rechsberatung solltest Du hier allerdings nicht erwarten.
Höchstens einen persönlichen Standpunkt was man selber machen würde unter den genannten Umständen.

Grüße Flunk
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gigi



Anmeldedatum: 26.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.08.2006 19:56    Titel:

Ich bekam ein Schreiben vom Arbeitsamt in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich eine Anzeige wegen einer selbstständigen Tätigkeit bekomme, die ich nicht beim Arbeitsamt gemeldet habe und somit ja unrechtmäßigerweise Arbeitslosengeld erhalten habe.
ich habe aber zu dem Zeitpunkt nicht selbstständig gearbeitet und war es erst Jahre später und zwar mit Hilfe des Arbeitsamtes...
Ich verlange hier auch keine Rechtsberatung, ich versteh das Ganze nur nicht..ich wollte nur mal wissen ob es noch andere gibt die so etwas schonmal erlebt haben..trotzdem danke für die Antwort flunk
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Flunk
Site Admin


Anmeldedatum: 15.04.2005
Beiträge: 781
Wohnort: Thalheim im Erzgebirge

BeitragVerfasst am: 31.08.2006 12:43    Titel:

Hallo gigi,
was steht denn wörtlich in so einem Schreiben der Arbeitsagentur drin ?
Das würde mich mal interessierren.

Wenn die von einer Straftat ausgehen dann stellen die doch Strafantrag und dann bekommst Du die Post von den Ermittlungsbehörden.
Das Porto, Dich mit einem Extra Brief vorzuwarnen, könnten die sich doch sparen.

Darum die Frage was genau drin steht im Schreiben der Arbeitsagentur.
Nicht das Du da was durcheinander bringst und Dich umsonst aufregst Very Happy

Wenn es dann wirklich zu einer Anzeige kommt wirst Du auf jeden Fall von den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit bekommen Dich als Beschuldigter zu den Vorwürfen zu äussern.


Wenn es so ist wie Du sagst dann kann auch nichts passieren.

Warte einfach mal ab.

Ich drück Dir die Daumen.
Grüße Flunk
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