| Navigation |
Foren Übersicht
Alle Unterforen
Off Topic Bereich
Linkpartner:
Werbung auf www.flunk.de infos auf
Werbung buchen
|
|
|
| Arbeitslosen Forum: Antrag auf ALG 1 |
Antrag auf ALG 1
-> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen
| |
| Autor |
Nachricht |
maikstacker
Anmeldedatum: 20.10.2005 Beiträge: 118
|
Verfasst am: 26.09.2009 16:57 Titel: Antrag auf ALG 1 |
|
|
Hallo,
meine Freundin hat sich zum 01.09.09 arbeitslos gemeldet und den Antrag abgegeben. Sie hat vom ehemaligen Arbeitgeber ihren Resturlaub ausgezahlt bekommen.
Nun schreibt das AA dass ihr Antrag vom 01.09.2009 bis 25.09.2009 nicht entsprochen werden kann. Sie schreiben " Sie haben von ihrem ehemaligen Arbeitgeber noch bis einschließlich 25.09.2009 Urlaubsabgeltung erhalten bzw. zu beanspruchen".
Muß sie sich jetzt für den Zeitraum vom 01.09.096 - 25.09.09 bei der Krankenkasse selber versichern?? Wenn ja, wie hoch würde das ausfallen?? Ist das überhaupt rechtens, dass die Agenzur sie für den Zeitraum weder kranken- und pflegeversichert?
Verschiebt sich jetzt auch die Dauer des ALG 1 Bezuges??
Was können wir bei dieser Entscheidung noch machen??
Danke an alle. |
|
| Nach oben |
|
 |
www.hartz4.info automatische Forenwerbung
|
|
| Nach oben |
|
 |
DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
|
Verfasst am: 26.09.2009 23:34 Titel: |
|
|
Hallo,
| Zitat: | Muß sie sich jetzt für den Zeitraum vom 01.09.096 - 25.09.09 bei der Krankenkasse selber versichern??
|
Die Agentur für Arbeit versichert erst dann, wenn Ihnen die beantragte Leistung bewilligt worden ist.
Hinsichtlich der Krankenversicherung kann ich Dich beruhigen. Sie setzt erst aus, wenn das Arbeitslosengeld wegen einer Urlaubsabgeltung länger als einen Monat ruht. Du musst also weder selbst den Krankenversicherungsbeitrag zahlen noch gar die Arztrechnung selbst tragen. Frage aber trozdem noch mal nach Bitte, ich mein aber, so ist das Richtig.
| Zitat: | | Verschiebt sich jetzt auch die Dauer des ALG 1 Bezuges?? |
1Hat der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. 2Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.
((§ 143 SGB III ) ) _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
|
| Nach oben |
|
 |
|
19.04.2005
Ich möchte hier noch mal auf den Vorteil der kostenlosen Registrierung hier im Forum hinweisen.
Registrierte Benutzer bekommen neben vielen anderen Funktionen auch automatisch eine Nachricht wenn eine Antwort auf einen Forenbeitrag eingegangen ist.
Hier könnt Ihr euch kostenlos registrieren --> Registrieren
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
|
Index Übersicht
|
|
|
| Anzeigen |
Login für Hartz 4 Forum
Nachrichten Ordner
Registrieren
|
|
|